TOP 24
EZ/OZ 265/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Wirtschaft
Betreff:
Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip
zu:
EZ 265/1, Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip (Selbständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft vom 13.10.2015 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 265/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
„Der o.a. Selbständige Antrag bezieht sich auf den Landtagsbeschluss Nr. 20 vom 7. Juli 2015, EZ 95/7, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, bei Auftragsvergaben durch das Land bzw. landesnahe Gesellschaften und Betriebe ausschließlich das Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien anzuwenden.
Im Sinne einer umfassenden Stellungnahme betreffend einen Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip ist es daher unerlässlich, den diesem Antrag zugrunde liegenden o.a. Beschluss des Landtages vom 7. Juli 2015 in die Stellungnahme miteinzubeziehen.
Dies deshalb, weil diesem Landtagsbeschluss zufolge bei jeder Auftragsvergabe das Bestbieterprinzip einschließlich der Berücksichtigung sozialer sowie ökologischer Kriterien anzuwenden wäre, was weit über die von der Landesregierung und den Sozialpartnern am 30. Oktober 2014 beschlossene Erklärung zur öffentlichen Auftragsvergabe („Faire Vergaben“) als auch über die diesbezüglich von der Bundesregierung beschlossene Regierungsvorlage „Bestbieter-Novelle“ des Bundesvergabegesetzes hinausgeht.
Im Interesse einer fundierten Auseinandersetzung mit diesem Thema schien es geboten, die sehr kontroversiell geführte Diskussion im Rahmen des Begutachtungsverfahrens über die Vorlage der Bundesregierung betreffend die „Bestbieter-Novelle“ und die Meinungsbildung des Nationalrates dazu abzuwarten. Der Nationalrat hat nunmehr am 10. Dezember 2015 diese Novelle beschlossen, die künftig bei bestimmten Vergaben, etwa bei Bauaufträgen von über 1 Mio. Euro einen stärkeren Fokus auf Qualitätskriterien und Folgekosten legt.
Die Steiermärkische Landesregierung beabsichtigt daher, nach Befassung aller vergebenden Stellen des Landes mit dieser Thematik eine gemeinsame Stellungnahme aller Mitglieder der Landesregierung im Laufe des ersten Quartals 2016 dazu vorzulegen.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag, Einl.Zahl 265/1, der Abgeordneten Mario Kunasek, Christian Cramer, Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann, Erich Hafner, Herbert Kober, Anton Kogler, Helga Kügerl, Dr. Gerhard Kurzmann, Liane Moitzi, Albert Royer, Andrea Michaela Schartel, Dipl.-Ing. Hedwig Staller und Marco Triller, BA betreffend Evaluierungsbericht Bestbieterprinzip wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom