TOP 6
EZ/OZ 2004/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011
zu:
EZ 2004/1, Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 05.12.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Das Fördersystem für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurde im Zuge der Erstellung der Doppelbudgets 2011/2012 grundsätzlich neu geregelt. Dabei wurde auch festgelegt, dass eine Auszahlung für jene Förderungen, die vor dem 30.04.2011 beantragt wurden, nach den bis dahin geltenden Förderungsbestimmungen aus Mitteln des außerordentlichen Haushaltes erfolgt und für Förderungsansuchen ab dem 01.05.2011 die Bereitstellung der Landesförderung in Raten (Finanzierungsbeiträge) auf eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen soll.
Weiters wurde vereinbart, die Förderungszusagen so zu begrenzen, dass der Förderungsbetrag die jeweils im Budget zur Verfügung gestellten Mittel nicht übersteigt.
Dazu wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2011 die Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) beschlossen. Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 07.07.2016 wurden die aktualisierten Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft beschlossen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit vor Erstellung der Förderungsverträge die Finanzierung auf die gesamte Laufzeit der Förderung zu sichern und einen Beschluss des Landtages Steiermark zu erwirken.
Insgesamt soll das jährliche Budgeterfordernis für alle Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (abgesehen von außerordentlichen Sonderdotierungen) das Gesamtausmaß von € 10,0 Mio. nicht überschreiten, wobei zwischenzeitlich eine Reduktion auf rd. € 8,9 Mio. erfolgt ist.
Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Fördermittelbedarf für Projekte, die vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 eingereicht wurden, stellt sich folgendermaßen dar:
Wasserversorgung – Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 65 kommunale Bauvorhaben, 22 Leitungsinformationssysteme (LIS)
Investitionsvolumen (kommunal und LIS) € 20.900.000,-
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt: € 1.700.000,-
Abwasserentsorgung – Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 66 kommunale Bauvorhaben, 27 Leitungsinformationssysteme (LIS)
Investitionsvolumen (kommunal und LIS) € 19.665.000,-
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt: € 1.700.000,-
Daraus ergibt sich für die oben angeführten Förderungsansuchen ein derzeit ermittelbarer Fördermittelbedarf von insgesamt € 3.400.000,- für kommunale Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen.
Die Finanzierung für das Jahr 2017 im Ausmaß von € 425.000,- erfolgt aus dem Budget 2017. Die Finanzierung für die Jahre 2018 bis 2024 im Ausmaß von € 2.975.000,- verteilt sich auf die nachfolgenden Jahre wie folgt:
Wasserversorgung (Konto 1/620115-7355, Konto 1/620125-7770)
2018 € 212.500,00
2019 € 212.500,00
2020 € 212.500,00
2021 € 212.500,00
2022 € 212.500,00
2023 € 212.500,00
2024 € 212.500,00
Abwasserentsorgung (Konto 1/621115-7355, Konto 1/621135-7770)
2018 € 212.500,00
2019 € 212.500,00
2020 € 212.500,00
2021 € 212.500,00
2022 € 212.500,00
2023 € 212.500,00
2024 € 212.500,00
Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde vorab hergestellt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Projekte, die vom 01.10.2016 bis 30.09.2017 eingereicht wurden, im Ausmaß von € 1.487.500,- für Maßnahmen der Wasserversorgung sowie € 1.487.500,- für Maßnahmen der Abwasserentsorgung zulasten der Budgets von 2018 bis 2024 wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer