LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2674/1

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

eingebracht am 14.09.2018, 10:07:49


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Unzumutbare Steigerung der Wohnkosten durch Stmk. Hebeanlagengesetz 2015

Die durch das Stmk. Hebeanlagengesetz 2015 veranlassten Adaptierungen bestehender älterer Liftanlagen werden weit höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen, als es dem Landtag in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf suggeriert wurde (genannt wurden maximal EUR 35.000).

So wurden aufgrund dieser Gesetzesänderung in einem Fall Sanierungen vorgeschrieben, die über 70.000 Euro pro Lift, in einem Fall sogar 225.000 Euro pro Liftanlage kosten werden! In manchen Hochhäusern sind zudem gleich mehrere Lifte installiert, sodass sich die Kosten dadurch noch multiplizieren.

In der Beantwortung der Anfrage EZ 2482/1 bestätigen Sie, dass sich aus den EU-Vorschriften KEINE zwingende Verpflichtung zu dieser Gesetzesänderung ableiten lässt.

Betroffen sind tausende Steirerinnen und Steirer, die ihre Liftanlagen zu nicht unbeträchtlichen Kosten immer ordnungsgemäß warten und in Stand halten ließen.

 

Es wird daher folgende

Frage

gestellt:

Warum hat die Stmk. Landesregierung dem Landtag diese Gesetzesänderung (StHebAG) - mit viel zu geringen Kostenangaben - vorgelegt, obwohl sich unionsrechtlich gar keine Verpflichtung zu einer solchen Gesetzesänderung ableiten lässt, und damit tausende Steirerinnen und Steirer mit hohen Kosten belastet werden?


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)