LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 11

EZ/OZ 2149/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Bildung

Betreff:
Einrichtung einer Schule für besonders Begabte in der Steiermark

 

zu:
EZ 2149/1, Einrichtung einer Schule für besonders Begabte in der Steiermark (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 29.05.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Grundsätzlich ist bei diesem Antrag darauf hinzuweisen, dass es durch die Bildungsreform 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, zu einem weitgehenden Ausbau der Autonomie für die Schulen ab dem Schuljahr 2018/19 kommt. Somit wäre es im Rahmen dieser Autonomie möglich, noch stärker als bisher aufgrund der Lehrplanbestimmungen auch zu entsprechender Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen im Rahmen des bestehenden Schulbetriebes zu kommen.

Das Land selbst ist für die äußere Schulorganisation und das Dienstrecht der Landeslehrerinnen und Landeslehrer an öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen zuständig und dadurch verpflichtet, alle Kinder entsprechend ihrer Begabungen und Talente zu fördern. Die Lehrpläne für die allgemein bildenden Pflichtschulen sehen die Förderung der Kinder entsprechend ihren Begabungen, Talenten und Neigungen im Rahmen der Binnendifferenzierung vor. Die Steiermark ist seit jeher für eine Förderung aller Kinder – ebenso für Kinder mit besonderer Begabung – in allen Schulformen eingetreten.

Die Regelungen über die Errichtung von Schulen gemäß Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz des Bundes kennen derzeit nur Volksschulen, Neue Mittelschulen, Polytechnische Schulen und Sonderschulen. Eine eigene Schule für besonders Begabte sehen die schulrechtlichen Regelungen nicht vor. Dafür würde es einer eigenen rechtlichen Grundlage durch den Bund bedürfen.

Darüber hinaus würde entsprechend der Formulierung im Antrag „Alle Kinder – unabhängig ihrer Begabungs- bzw. Leistungsstufe – haben demnach dasselbe Recht auf Förderung. Jedes Kind und jeder Jugendliche hat den Anspruch, im individuell erforderlichen Ausmaß optimal gefördert und zu ausgezeichneten Leistungen angespornt zu werden.“ die Errichtung „einer“ Begabtenschule für die gesamte Steiermark nicht dem Ziel entsprechen, allen hochbegabten Kindern eine bestmögliche (auch wohnortnahe) Förderung zukommen zu lassen. Im Hinblick auf die Sprengelsystematik und die Stärkung der Regionen wäre es viel zielführender in allen Bildungsregionen die bestmögliche Unterstützung für begabte Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen, sei es mittels spezieller Förderprogramme oder durch vom Bund in den Regionen ermöglichte Begabtenschulen. Dafür müssten jedoch von Bundesseite auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Ein Schreiben, das das Interesse für die Entwicklung einer gemeinsamen Begabtenförderstrategie zum Ausdruck bringt, wurde bereits an den Herrn Bundesminister gerichtet.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag der FPÖ, EZ 2149/1 betreffend "Einrichtung einer Schule für besonders Begabte in der Steiermark", wird zur Kenntnis genommen.

Der Obmann:

LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch