LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 21

EZ/OZ 883/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Wirtschaft

Betreff:
Generelle Förderung der deutschsprachigen Kulturvereine in der Untersteiermark/Štajerska

 

zu:
EZ 883/1, Generelle Förderung der deutschsprachigen Kulturvereine in der Untersteiermark/Štajerska (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.10.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft vom 24.05.2016 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 883/1, betreffend „Generelle Förderung der deutschsprachigen Kulturvereine in der Untersteiermark/Štajerska“ abzugeben.

In diesem Antrag wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, die deutschsprachigen Kulturvereine auf dem Gebiet der Untersteiermark/Štajerska zu unterstützen, indem jährlich 100.000 Euro an Finanzmitteln zur Förderung dieser Vereine budgetiert werden sollen und die Vereine um Basis- und Projektförderungen aus diesem Finanzpool ansuchen können und diese entsprechend dem tatsächlichen Bedarf erhalten.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Die deutschsprachige, altösterreichische Volksgruppe ist seit über 1000 Jahren im Gebiet des heutigen Staates Slowenien ansässig. Seit der Staatsgründung ist keine Anerkennung als autochthone Minderheit erfolgt. Vor dem Hintergrund der verbindenden Geschichte zur Untersteiermark/Štajerska unterstützt das Land Steiermark im Rahmen der gesetzlichen und budgetären Möglichkeiten das kulturelle Engagement der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien und fördert mit kulturellen Schwerpunktsetzungen grenzüberschreitende Kunst- und Kulturprojekte, um kulturelle Aktivitäten im gemeinsamen Kulturraum Südosteuropa nachhaltig zu vernetzen und in Beziehung zu setzen.

Das Kultur- und Kunstförderungsgesetz i.d.g.F sieht u.a. vor, dass das Land Steiermark in der Steiermark oder im besonderen Bezug zur Steiermark stehende kulturelle Tätigkeiten fördert. Grundvoraussetzung für diese Förderung ist ein schriftliches Ansuchen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Darin muss die zu fördernde Tätigkeit bzw. das zu fördernde Vorhaben beschrieben und ein detaillierter Finanzierungsplan unter Angabe der Gesamtkosten und deren Aufbringung dargestellt sein. Entsprechende Förderungsanträge können jederzeit eingereicht werden.

Was den Bereich der Volkskultur betrifft, so dient diese der Förderung von zeitgemäßen volkskulturellen Projekten und Veranstaltungen in den Regionen und der Begegnung mit internationalen Volkskulturen. Die vom Land Steiermark beschlossene Richtlinie hat sich auf folgenden Inhalt dieses Förderbereiches festgelegt: „Es soll in erster Linie die kulturelle Unverwechselbarkeit des steirischen Lebensraumes durch zeitgemäße volkskulturelle Projekte in den Regionen sowie der kulturelle Austausch und die Begegnungen mit anderen Regionen gefördert werden“. Unter dieser Definition kann man durchaus auch Regionen verstehen, welche noch deutsche Minderheiten beherbergen und das überlieferte Brauchtum bzw. die deutsche Sprache pflegen. Weiters ist ein bedeutender Schwerpunkt der Volkskultur die Bewahrung des materiellen Kulturerbes (Bestände aus Archiven, Bibliotheken, Handwerksformen etc.) sowie des immateriellen Kulturerbes (Traditionen, Rituale, Sprache, Fertigkeiten etc.); Kriterien die durchaus auch auf Vereine, die das Erbe deutschsprachiger altösterreichischer Volksgruppen, welche im heutigen Slowenien leben, zutreffen.

Aus der Praxis sei angeführt, dass die Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen im Zuständigkeitsbereich der Volkskultur neben slowenischen Kulturvereinen auch den Kulturaustausch mit dem Demokratischen Forum der Banater Berglanddeutschen im heutigen Rumänien schon seit Jahren fördert.

Vom Kulturverein deutschsprachiger Frauen „Brücken“ in Marburg / Kulturno drustvo nemsko govoreih zena „Mostovi“ Maribor sind in den vergangenen Jahren Förderungsanträge eingelangt, die entsprechend dem Kultur- und Kunstförderungsgesetz abgewickelt und sowohl seitens der allgemeinen Kultur als auch seitens der Volkskultur unterstützt wurden. Seitens der weiteren im Selbstständigen Antrag angeführten Kulturvereine lagen bzw. liegen keine Förderungsanträge vor.

Darüber hinaus hat die Steiermärkische Landesregierung am 11. Juli 2013 den Bericht „Kultur International“ Aktionsfeld zur Stärkung der steirischen Kunst- und Kulturszene durch internationale Vernetzung zur Kenntnis genommen.

Als eine der vorrangigen Maßnahmen wurde in diesem Konzept im Jahr 2014 als Pilotprojekt ein thematisch motivierter „Call für die Vergabe von grenzüberschreitenden Kunst- und Kulturprojekten im Gedenkjahr 2014“ vorgeschlagen und durchgeführt. Ziel des jährlichen Calls ist es, nachhaltig relevante Beziehungen im gemeinsamen Kulturraum Südosteuropa auszuloten, um an das vorangegangene erfolgreiche „Projekt trigon“ neu anzuknüpfen bzw. ebenso Fragen nach der gemeinsamen Geschichte und dem heute relevanten kulturellen Kontext zu vertiefen.

Für die Jahre 2015 und 2016 wurden Calls mit der thematischen Klammer der einzureichenden Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten unter dem Titel „Spuren der Freundschaft“ bzw. „Strategien für die Zukunft ein künstlerischer Beitrag zur Flüchtlingskrise“ lanciert.

Die Förderungsmaßnahmen sind offen für die freie Kulturszene, regionale Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturwissenschaftlerinnen und Kulturwissenschaftler um grenzüberschreitende künstlerische Kooperationen einzugehen, Netzwerke im Sinne einer nachhaltigen Zusammenarbeit aufzubauen, neue Arbeitsweisen zu erproben und innovative künstlerische Vorhaben aller Sparten zu verwirklichen. Auch in diesem Maßnahmenpaket bietet sich unter den sich aus dem Kultur- und Kunstförderungsgesetz ergebenden Möglichkeiten eine Antragstellung mit geeigneten Projekten an.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass unter Einhaltung der sich aus dem Kultur- und Kunstförderungsgesetz ergebenden Erfordernisse und der budgetären Möglichkeiten jederzeit die Möglichkeit der Antragstellung besteht.

Darüber hinaus werden auch bilaterale Kontakte mit offiziellen Vertreterinnen und Vertretern Sloweniens genutzt, um auf die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der deutschsprachigen Kulturvereine in Slowenien hinzuweisen. Zuletzt wurde der Botschafter Sloweniens in Österreich, Dr. Andrej Rahten, im Rahmen eines Arbeitsgesprächs im Juni 2016 sowie anschließend schriftlich von Landesrat Dr. Christian Buchmann ersucht, die Bemühungen seitens Sloweniens zu intensivieren, verantwortungsvolle und dialogorientierte Aktivitäten deutschsprachiger Kulturvereine in Slowenien verstärkt zu unterstützen.

Auch die neue österreichische Botschafterin in Slowenien, Frau Mag.a Sigrid Berka, hat Mitte August 2016 bei einem Gespräch mit Landesrat Dr. Christian Buchmann die Bedeutung des bilateralen Austauschs der Kulturvereine unterstrichen.“

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag, EZ 883/1, „Generelle Förderung der deutschsprachigen Kulturvereine in der Untersteiermark/Štajerska“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom