EZ/OZ 1220/3
Landtagsbeschluss Nr. 366
19. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 15.11.2016
I. Gesetz vom ....., mit dem die Gemeindewahlordnung Graz 2012 geändert wird
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst..
II. Dieser Gesetzesbeschluss wird gemäß Art. 72 Abs. 3 L-VG für dringlich erkärt.
Der Antrag auf Dringlicherklärung wurde einstimmig angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 366
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
- Landesamtsdirektion
Graz, am 15.11.2016