LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 354/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.10.2015, 15:56:29


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus, Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl

Betreff:
Integration durch erleichterten Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen

Teilhabe an Arbeit ist ein zentrales Element, um den Menschen das Gefühl zu geben, ein sinnerfülltes Leben zu führen. Arbeit ist aber auch ein wesentlicher Lebensbereich, in dem Integration stattfindet. Gleichzeitig sichert die Teilhabe an Arbeit ökonomisch ab und trägt daher bei, dass die Kosten für Grundversorgung und die soziale Absicherung von AsylwerberInnen reduziert werden. Deshalb ist wichtig, dass AsylwerberInnen schnellstmöglich Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und insbesondere jugendliche und junge AsylwerberInnen einen leichteren Zugang zu Lehrstellen bekommen als bisher.

Trotz steigender Arbeitslosenzahlen werden nämlich in vielen Branchen in Österreich immer noch Fachkräfte gesucht. Viele der zu uns kommenden Asylwerberinnen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak gehörten in ihren Heimatländern dem Mittelstand an, sind gut gebildet und haben entsprechende Berufsbiografien. Um diese Arbeitskräftepotentiale zu heben, die Kosten der Versorgung von AsylwerberInnen durch die öffentliche Hand zu reduzieren und bestmögliche Integration zu gewährleisten, muss es gelingen, sie so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Österreich ist im Umgang mit seinen AsylwerberInnen besonders restriktiv, obwohl eine EU Richtlinie aus dem Jahr 2013 verlangt, dass AsylwerberInnen nach spätestens neun Monaten Wartezeit Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen sollen. Die Durchführungsbestimmungen liegen allerdings in der Hand der Nationalstaaten.

Z.B. in Schweden dürfen AsylwerberInnen, bei denen das Verfahren voraussichtlich länger dauert, bereits nach vier Monaten arbeiten.

Mittlerweile fordern eine ganze Reihe von ExpertInnen, Flüchtlingshilfsorganisationen, aber auch die Industriellenvereinigung, dass für AsylwerberInnen der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geöffnet wird.

In Österreich legt der Gesetzgeber fest, dass ArbeitgeberInnen für AsylwerberInnen zwar einen Antrag auf Arbeitsbewilligung stellen können, diese jedoch ein sogenanntes Ersatzkraftverfahren bestehen müssen. In der Praxis läuft das häufig darauf hinaus: Wenn ein/e InländerIn oder ein/e integrierte/r AusländerIn für diesen Job in Frage kommt, wird die Bewilligung nicht erteilt.

Unter der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung wurde diese Regelung noch verschärft: Der sogenannte Bartenstein-Erlass (siehe dazu: http://arbeitsmarktzugang.prekaer.at/faq-4/), der heute wieder im SPÖ geführten Sozialministerium ressortiert, besagt, dass AsylwerberInnen nur als Saisonniers in Tourismusbetrieben oder als ErntehelferInnen arbeiten dürfen, solange die Kontingentzahlen noch nicht ausgeschöpft sind.

Laut Einschätzung von Arbeits- und FremdenrechtsexpertInnen ist der sogenannte Bartenstein-Erlass allerdings eindeutig rechtswidrig. Eine Einschränkung auf Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeit ist dem AuslBG nicht zu entnehmen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landessregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten

1. den BMWA-Erlass vom 1. Mai 2004, der die Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf die Saison-, Erntearbeit und "Neue Selbständigkeit" beschränkt, aufzuheben. AsylwerberInnen müssen einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt spätestens sechs Monate nach Antragsstellung erhalten;

2. den Zugang für jugendliche und junge erwachsene AsylwerberInnen zu Lehrstellen – auch außerhalb von sogenannten Mangelberufen – unverzüglich zu ermöglichen. Junge Menschen sollen die Möglichkeit der Berufsausbildung erhalten;

3. dafür einzutreten, dass jugendliche und junge erwachsene AsylwerberInnen auch bei negativem Erstbescheid bis zur endgültigen Entscheidung durch die letzte Instanz ihre Lehre fortsetzen dürfen;

4. das Ersatzkräfteverfahren zur Entbürokratisierung und Beschleunigung der Ansuchen um Arbeitsbewilligung in den Mängelberufen zu streichen; und

5. AsylwerberInnen den Zugang zu Arbeitsmarktförderungen nicht länger zu verwehren, wobei Qualifizierung ebenso gefördert werden soll wie der Erwerb von Sprachkenntnissen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Ing. Sabine Jungwirth (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne)