LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1077/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 02.09.2016, 09:46:19


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Streichung des Pensionssicherungsbeitrags

Der Pensionssicherungsbeitrag wurde zur Finanzierung der immer stärker steigenden Rentenzuschüsse des Bundes zu den Pensionen der Beamten eingeführt. Für Bundesbeamte im Ruhestand macht der Beitrag bis zu 3,3 Prozent der Pension bis zum Lebensende aus. Dieser sinkt stufenweise je nach dem Zeitpunkt des Ruhestandantritts und liegt im heurigen Jahr  bei 2,28 Prozent der Rente, welcher dann dauerhaft zu entrichten ist.

Nach geltender Rechtslage wird dieser Sonderbeitrag aber noch von jenen Beamten eingehoben, die bis Ende 2019 ihre Pension antreten. Betroffen sind davon auch die Ruhegenüsse der Hinterbliebenen der Beamten, also Witwen- beziehungsweise Witwerpensionen sowie Halbwaisenpensionen. Von den Seniorenorganisationen von SPÖ und ÖVP, aber auch von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst gab es in der Vergangenheit immer wieder Versuche, den Pensionssicherungsbeitrag zumindest für Bezieher niedrigerer Beamtenpensionen abzuschaffen – bisher allerdings erfolglos.

Dr. Otto Benesch, Vorsitzender der GÖD-Pensionisten dazu:  Beamten-Pensionistinnen und - Pensionisten sowie auch deren Hinterbliebene haben seit Jahren von ihrer Pension einen sogenannten 'Pensionssicherungsbeitrag' zu leisten. So werden bis zu 3,3% - bei ÖBB-Pensionisten auch mehr - des monatlichen Brutto-Ruhe- bzw. -Versorgungsbezuges, unabhängig von dessen Höhe, zum Stopfen von Budgetlöchern als "Beitrag" einbehalten. (Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130214_OTS0092/goed-pensionisten-es-ist-zeit-pensionssicherungsbeitrag-ersatzlos-abschaffen)

Auch der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes Karl Blecha fordert, dass der Pensionssicherungsbeitrag für kleine Pensionen des Öffentlichen Dienstes endlich abgeschafft wird. 'Der Pensionssicherungsbeitrag ist unfair und unsozial. Er schmälert die Pensionen der Betroffenen Monat für Monat um bis zu 3,3 Prozent, bei pensionierten Eisenbahnern sogar um 5,6 Prozent! Hochgerechnet auf 10 Jahre, verliert z.B. ein pensionierter ehemaliger Post-Beamter mit einer 1.500-Euro Bruttopension durch den Pensionssicherungsbeitrag rund 6.000 Euro! Das ist unsozial und ungerecht! Seit Jahren fordern wir mit aller Vehemenz die Abschaffung dieses Beitrages für alle Pensionen bis 1.500 Euro! Aber bei den ÖVP-Finanzministern stoßen die Seniorinnen und Senioren mit dieser Forderung nach mehr Gerechtigkeit auf taube Ohren', kritisiert Karl Blecha (Quelle: http://pvoe.at/content/blecha-pensionssicherungsbeitrag-fuer-kleine-pensionen-des-oeffentlichen-dienstes-endlich)

Darüber hinaus wird im Bereich der Beamtenpensionen ein wichtiger Aspekt völlig außer Acht gelassen. Die Ruhegenüsse  im öffentlich-rechtlichen System haben den Charakter einer Firmenpension. Viele Beamte haben deshalb äußerst niedrige Anfangsbezüge in Kauf genommen, weil beim Einstellungsgespräch die Zusage unter Hinweis auf das (damals) geltende Recht gemacht wurde, eine entsprechend bessere Rente zu erhalten. Selbst der bekannte Sozialrechtler Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal wird im PROFIL vom 13. Jänner 2003 zitiert: "Die Leute mussten sich in den sechziger und siebziger Jahren auslachen lassen wegen ihrer Minigehälter. Jetzt zu sagen: ,seid solidarisch und zahlt', das ist zynisch." Kein Mensch würde in der Privatwirtschaft daran denken, vertraglich fixierte Zusagen nicht einzuhalten. Fakt ist, dass der Pensionssicherungsbeitrag, der erstmals 1993 von der damaligen großen Koalition eingeführt wurde, unterschiedlich hoch ist. Für niedrige Ruhebezugsbezieher ist dieser Beitrag ungerecht und sollte bis zur Höhe der ASVG Höchstpension entfallen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, hinkünftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)