TOP 26
EZ/OZ 3454/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Auflassung von Landesstraßen im Stadtgebiet von Graz; Vertragserrichtung und Finanzierung; Stadt Graz
zu:
EZ 3454/1, Auflassung von Landesstraßen im Stadtgebiet von Graz; Vertragserrichtung und Finanzierung; Stadt Graz (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Durch Übereinkommen aus dem Jahr 1994 wurde bisher die Erhaltung und Verwaltung von rund 89 Fahrstreifen-Kilometer an Landesstraßen im Stadtgebiet von Graz durch die Stadt Graz wahrgenommen. Auf Basis der in den Übereinkommen enthaltenen Leistungen erfolgte eine Abgeltung an die Stadt Graz. In den letzten 25 Jahren haben sich sowohl die technischen und rechtlichen Anforderungen an die Straßenerhaltung (Inspektion von Bauwerken, Winterdienst, etc.) als auch der Umfang der baulichen Anlagen auf und entlang der Landesstraßen (Geh- und Radwege, Lärmschutzwände, Ampelanlagen, Unterführungen, etc.) geändert.
Daher sind aus heutiger Sicht diese Übereinkommen nicht mehr zweckmäßig und in vielen Bereichen unvollständig. Zwischenzeitlich wurde versucht mit zusätzlichen Vereinbarungen für Teilbereiche bzw. Teilleistungen die geänderten Anforderungen und Rahmenbedingungen zu regeln, was die Verrechnung wieder erschwerte. Andererseits war die kostenintensive Sanierung von an die Stadt Graz übertragenen Landestraßen nur ungenau geregelt und die Sanierung von Bauwerken (Lärmschutzwände, Brücken, etc.) in den Übereinkommen aus dem Jahr 1994 gar nicht geregelt, was zu Rechtsunsicherheiten und Problemen führte.
Daher war eine Überarbeitung dieser Übereinkommen dringend notwendig. Durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Stadt Graz und Vertretern der Landesstraßenverwaltung wurden in den letzten 2 Jahren versucht, die bestehenden Übereinkommen anzupassen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden auch andere Varianten untersucht. Bei dieser Gelegenheit befasste man sich mit dem Kern des Problems: Den gewachsenen, unübersichtlichen Zuständigkeiten und den geänderten verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. So gibt es eine Reihe von Landesstraßen im Stadtgebiet von Graz, die nicht (mehr) den Charakter von Landesstraßen haben und nur der kommunalen Erschließung dienen. Dies führte in Verbindung mit den Übereinkommen aus dem Jahr 1994 zur paradoxen Situation, dass in Teilbereichen das höherrangige Landesstraßennetz von der Stadt Graz und das Landesstraßennetz welches im Wesentlichen der kommunalen Erschließung diente vom Land Steiermark verwaltet wurde.
Daher ist von der Stadt Graz und dem Land Steiermark eine Entflechtung der Zuständigkeiten und eine Vereinfachung der Verwaltung und Erhaltung von Straßen im Stadtgebiet von Graz durch Übernahme von Landesstraßen durch die Stadt Graz und Übernahme einer Gemeindestraße durch das Land Steiermark vorgesehen. Dadurch wären die bestehenden Übereinkommen aus dem Jahr 1994 gegenstandslos und würden im Rahmen der Bereinigung der Eigentumsverhältnisse zwischen Stadt Graz und dem Land Steiermark einvernehmlich aufgekündigt.
Die Stadt Graz hat sich vereinbarungsgemäß bereit erklärt, die nachstehend angeführten Landestraßen in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen.
Nr.
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Bezeichnung
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von km – bis km
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Länge (m)
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L301
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Hitzendorferstraße
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0,000 – 0,472
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472
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L324
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Stiftingtalstraße
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0,000 – 6,535
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6.535
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L328
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Andritzer Reichsstraße
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0,755 – 2,775
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2.020
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L331
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Thalerseestraße
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0,000 – 0,580
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580
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L333
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Straßgangerstraße
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0,000 – 8,542
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8.542
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L333a
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Weblinger Straße
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0,000 – 0,283
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283
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L333b
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Peter Tuner Straße
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0,000 – 0,820
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820
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L333c
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Eggenberger Straße
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0,000 – 0,770
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770
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L338
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Statteggerstraße
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0,000 – 1,650
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1.650
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L339
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St. Veiter Straße
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0,000 – 0,721
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721
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L398
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Hilmteichstraße
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0,000 – 1,390
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1.390
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SUMME
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23.783
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Das Land Steiermark übernimmt vereinbarungsgemäß den nachstehend angeführten Straßenabschnitt als L331, Thalerseestraße in das Landesstraßennetz.
Nr.
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Bezeichnung
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von km – bis km
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Länge (m)
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Gem.Str.
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Exerzierplatzstraße
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Kreuzung Anton-Kleinoscheg-Str. – Kreuzung B67, Grazer Straße
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220
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SUMME
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220
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Mit der erfolgten Landestraßenauflassung ist im Bezirk Andritz auch eine funktionelle Anpassung der Landesstraßenführung erforderlich:
- das Teilstück der L328 (km 0,000 – km 0,775) wird künftig als L329 geführt und beginnt bei der B67a
- die L338 beginnt künftig bei der L330 (km 1,650)
- das Teilstück der L328 (km 2,775 – km 3,260) wird künftig als L330 geführt und beginnt bei der Kreuzung B67/B67a.
Das Land Steiermark verpflichtet sich, für die Übernahme der oben angeführten Landesstraßen durch die Stadt Graz, einen Entschädigungsbetrag in der Höhe von € 5.250.000,-- (inklusive USt.) in 15 Jahresraten (€ 350.000,-- / Jahr) zu leisten.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung bzw. -übernahme tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark in Kraft.
Das Projekt ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Die jährlichen Auszahlungen der Landesbeiträge in den Jahren 2019 und 2020 in Höhe von je
€ 350.000,-- sind im DB Verkehr budgetär bedeckt.
Die geplanten Auszahlungen der Jahre 2021 bis 2023 in der Höhe von insgesamt rund € 1.050.000,-- sind im geltenden Finanzrahmen vorgesehen.
Für den darüber hinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2034 sind die erforderlichen Mittel von € 3.500.000,-- in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr vorzusehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die im Bericht dargestellte Übergabe von Landesstraßen an die Stadt Graz in einer Gesamtlänge von 23,783 km und die gleichzeitige Übernahme der B 67, Grazer Straße in einer Länge von 220 m als Landesstraße Nr. 331, Thalerseestraße, wird genehmigt.
Der Entschädigungsbetrag für die Übernahme der Landesstraßen durch die Stadt Graz in der Höhe von € 5.250.000,-- (inkl. USt.) in 15 Jahresraten (€ 350.000,-- / Jahr) wird genehmigt.
Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer