LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1823/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 13.07.2017, 13:58:02


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik

Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in der Steiermark. Die Qualität der Betreuung wird durch die hervorragende Arbeit der ElementarpädagogInnen in den Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt.

Eine Studie, die im Auftrag der Arbeiterkammer die Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen von KindergartenpädagogInnen in der Steiermark untersucht hat, zeigt nun auf, dass die Arbeitsbedingungen für die PädagogInnen leider sehr belastend sind. 30 % der befragten PädagogInnen sind ernsthaft Burnout-gefährdet, weitere 21,8 % sind bereits in einer niedrigen Burnout-Stufe, etwa 3 % sind aufgrund von Burnout bereits arbeitsunfähig. Als Grund für die Überlastung werden u.a. folgende Gründe angegeben: 

  • zu wenig Vertretungspersonal
  • zu wenig Personal insgesamt
  • nicht genügend Vorbereitungszeit
  • Mehrarbeit/Überstunden.

Alarmierend sollte gerade für politische VerantwortungsträgerInnen sein, dass die PädagogInnen speziell von Trägern und Politik nicht viel Rückhalt erleben; es gibt viele Vorgaben, aber wenig empathische Unterstützung.

Die Einkommenssituation wird als sehr unbefriedigend empfunden. 47,4 % sind mit dem Gehalt unzufrieden, der Leitungszuschlag ist äußerst unattraktiv. Grund für das geringe Einkommen ist vor allem auch die unfreiwillige Teilzeitarbeit: Rund 80% der Teilzeitangestellten wollen eigentlich mehr arbeiten.

Die ElementarpädagogInnen fordern daher, wie auch Eltern und ExpertInnen, kleinere Gruppen in den Einrichtungen.  
Je jünger die Kinder sind, desto geringer sollte die Zahl an Kindern je Betreuungsperson sein. Für unter 3-Jährige wird ein Betreuungsschlüssel von 1:3 bis 1:3,5 als optimal bewertet; die Gruppengröße sollte höchstens 5 bis 8 Kinder betragen.
Für 3- bis unter 6-Jährige erhöht sich dieses Zahlenverhältnis für Ganztagskinder auf 1:7,5 und für Halbtagskinder auf einen Schlüssel von 1:10 bis 1:12,5; die Gruppengröße sollte in diesem Alter bei etwa 15 Kinder liegen (Österr. Institut für Familienforschung, Nr. 77/2011).
Tatsächlich beträgt in der Steiermark der Betreuungsschlüssel (PädagogInnen und Hilfskräfte zusammengezählt) 1:5 in Kinderkrippen bei einer Gruppengröße von 14 Kindern, und 1:12 bis 1:17 in Kindergärten, bei einer Gruppengröße von 25 Kindern (Österreichisches Institut für Familienforschung, Nr. 77/2011) und überschreitet damit diese von ExpertInnen empfohlenen Grenzen bei weitem!
Es verwundert daher nicht, dass die befragten PädagogInnen massiv unter Stress und Lärm leiden - bei den (nicht befragten) Kindern wird es wohl ähnlich sein.

Die Vorbereitungszeiten sollten wirklich für Vor- und Nachbereitung genützt werden können. Dazu sind auch geeignete Räumlichkeiten notwendig. Gleichzeitig sollte die Flexibilität, die auch aufgrund der oft mangelnden Vertretungen nötig ist, deutlich erhöht werden. Der Durchrechnungszeitraum von nur 1 Woche für die Vorbereitungsstunden ist daher viel zu gering und sollte zumindest auf einen Monat ausgedehnt werden und die Aufteilung innerhalb der Organisation flexibler gehandhabt werden können.

Anständig bezahlte Vollzeitarbeitsplätze über dem Mindestlohntarif sollten in der mit öffentlichen Geldern finanzierten Elementarpädagogik die Regel und nicht die Ausnahme sein! Zumindest der entsprechende Kollektivvertragslohn sollte den Mindeststandard für alle PädagogInnen und BetreuerInnen darstellen und Voraussetzung für die Auszahlung der Personalförderung des Landes sein.

Die Leitung trägt die Gesamtverantwortung für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung. Mit der Größe der Teams und der Häufigkeit von Personalwechseln steigt der zeitliche Aufwand für Personalpflege, Personalentwicklung und Personaleinsatz sowie für die Koordination der Gruppen und Teammitglieder.  Eine verbindliche Regelung zur Freistellung der LeiterInnen ist auch aufgrund der gestiegenen Bürokratie schon seit Jahren dringend notwendig. Zumindest sollte die Leitung verpflichtend ab der dritten Gruppe in der Einrichtung zu 50 Prozent und ab der vierten Gruppe zu 100 Prozent freigestellt werden und der Leitungszuschlag deutlich erhöht werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, die

  1. sowohl die Gruppengröße als auch den Betreuungsschlüssel in Kindergärten und Kinderkrippen senkt,
  2. die Flexibilität in Bezug auf die Vorbereitungsstunden innerhalb der Einrichtung erhöht,
  3. die Anstellung nach dem BAGS/SWÖ-Kollektivvertrag als Mindeststandard für die Auszahlung der Personalförderung des Landes vorsieht und die Personalförderung der Höhe nach an das Dienstalter bzw. der Lohnstufe der Beschäftigten anzupassen, sowie
  4. für LeiterInnen von mehrgruppigen Kinderbetreuungseinrichtungen ab der dritten Gruppe eine verpflichtende Freistellung von 50 Prozent und ab der vierten Gruppe eine Freistellung von 100 Prozent der regelmäßigen Wochendienstzeit vorsieht und den Leitungszuschlag deutlich erhöht.

 

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)