LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 629/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.02.2016, 08:04:18


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler

Betreff:
Förderung der geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung

Am 26. November 2015 wurde im österreichischen Parlament der Entschließungsantrag „Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit“ (1458/A(E) XXV. GP) von Abgeordneten aller Fraktionen eingebracht. Konkret wurden darin die zuständigen Bundesminister ersucht, „die Qualität der medizinischen Angebote für Frauen unter anderem durch eine stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Gesundheitsvorsorge, Prävention und Früherkennung sowie in Forschung und Rehabilitation weiter zu verbessern.

Als Begründung für ihren Antrag führen die Abgeordneten an, dass „Gesundheitsförderung von Frauen, der Zugang zum Gesundheitssystem, Prävention und Versorgung […] eine wesentliche frauenpolitische Rolle“ spielen „und zentraler Bestandteil weiblicher Selbstbestimmung“ sind. „Dennoch werden bereits sehr früh geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitsverlauf deutlich – und zwar zum Nachteil von Frauen. Die Gewährleistung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung mit Fokus auf frauenspezifische Vorsorge- und Präventionsprogramme ist ein wesentliches Ziel von Gleichstellung in der Gesundheitspolitik. Die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens stellt ein wichtiges frauenpolitisches Anliegen dar.

Die geschlechterspezifische Gesundheitsversorgung ist ein relativ junges Forschungsgebiet in der Medizin. Es trägt der „Erkenntnis Rechnung, dass sich Krankheiten bei Männern und Frauen unterschiedlich manifestieren, weshalb Diagnose, Therapie und Medikation unter geschlechtsspezifischen Aspekten betrachtet werden. Dabei wird einerseits auf den biologischen Unterschied (Anatomie, Hormone, Chromosomen), aber eben auch auf psychosoziale Faktoren (unterschiedliche Lebenswelten, Kultur, Umwelt) von Frauen und Männern Rücksicht genommen.“ Es ist mittlerweile unbestritten, dass sich bestimmte Krankheiten bei Frauen anders äußern als bei Männern. „Besonders auffällige Geschlechtsunterschiede zeigen sich etwa bei Rheuma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen). Herzinfarkt und Schlaganfall sind – wie man heute weiß – keineswegs typische Männerkrankheiten. Bei Frauen allerdings wird ein Herzinfarkt oft nicht oder erst zu spät erkannt; manchmal einfach deshalb, weil der Arzt diese Erkrankung bei ihnen einfach nicht vermutet.“ (Quelle: http://gesund.co.at/gendermedizin-geschlechtsspezifische-medizin-24491/)

In Österreich gibt es seit kurzem zwei akademische Lehrstühle im Bereich der geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung (seit 2010 an der Medizinischen Universität Wien und seit 2014 an der Medizinischen Universität Innsbruck). Die Materie hat zuletzt im März 2014 Einzug in die steirische Politik gehalten, als die damalige Frauenlandesrätin Bettina Vollath ihre „Steirische Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020“ präsentierte. So sah man damals im Bereich der geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung durchaus noch Handlungsbedarf, dem man durch verstärkte Forschung in diesem Gebiet sowie durch die Berücksichtigung der Erkenntnisse im Gesundheitssystem Rechnung tragen wollte.

Diese Ziele sind zweifelsohne begrüßenswert. Zwei Jahre nach Vorlage des Strategiepapiers stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Landesregierung den selbst auferlegten Verpflichtungen nachgekommen ist. Vor allem der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH (KAGes) kommt als Betreiberin der Landeskrankenanstalten im Bereich der geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung eine besondere Vorbildfunktion zu. Nachdem auf Bundesebene parteienübergreifender Konsens bezüglich des Ausbaus von Programmen zum Thema Frauengesundheit besteht, gilt es nun auf Landesebene zu überprüfen, inwieweit bei der KAGes noch Nachholbedarf in dieser Materie besteht.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. jene Bereiche zu eruieren, in denen innerhalb der hinsichtlich einer umfassenden geschlechterspezifischen Gesundheitsversorgung noch Handlungsbedarf besteht,

  2. im Sinne des Allparteienantrages „Ausbau von Programmen zum Thema Frauengesundheit“ (1458/A(E) XXV. GP) innerhalb der KAGes die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der medizinischen Angebote für Frauen zu setzen

und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)