LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3608/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.09.2019, 13:20:02


Geschäftszahl(en): ABT06GD-90669/2019-1
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Beilagen: Vierter Tätigkeitsbericht 2017/2018

Betreff:
Vierter Tätigkeitsbericht 2017/2018 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz 2010

Mit Landtagsbeschluss Nr. 2077 vom 6. Juli 2010 wurde das Gesetz über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), EZ: 3669/6, LGBl. Nr. 82/2010, beschlossen und ist am 01. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Ziel dieses Gesetzes ist es, dass Frauen (gemäß den Intentionen der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, des Vertrags von Lissabon sowie der Richtlinien der Europäischen Union zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und der Gleichbehandlungsgesetze des Bundes und des Landes) gefördert und unterstützt werden. Als weiteres Ziel ist für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.

Gemäß § 7 StFFG ist dem Landtag Steiermark alle zwei Jahre über die Vollziehung des Gesetzes Bericht zu erstatten, um größtmögliche Transparenz jener Maßnahmen zu gewährleisten, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes leisten. 

Der vorliegende „Vierte Tätigkeitsbericht 2017/2018 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz 2010“ dokumentiert daher den Beitrag der von der A6 Fachabteilung Gesellschaft, Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen geförderten Organisationen und Einrichtungen sowie Projekten zur Gleichstellung der Geschlechter in der Steiermark, die entlang der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020 sowie auf Basis des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes – StFFG im Berichtszeitraum dazu beigetragen haben, geschlechtsspezifische Ungleichheiten zu erfassen und aktiv gegen Benachteiligungen zu wirken.

Die geförderten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der Wirkungsziele bei, welche aus der Steirischen Frauen- und Gleichstellungsstrategie 2020 und den strategischen Zielen der Fachabteilung Gesellschaft abgeleitet wurden und dem Steirischen Frauenförderungsgesetz - StFFG entsprechen.

Im Fokus des vorliegenden Berichtes steht somit die Darstellung von geförderten Maßnahmen, jedoch nicht die Erfassung und Analyse des Status quo und die Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Steiermark im Sinne eines Gleichstellungsmonitorings.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend „Vierter Tätigkeitsbericht 2017/2018 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz 2010“ wird zur Kenntnis genommen.