LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2786/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.10.2018, 11:10:01


Geschäftszahl(en): ABT16-60670/2017-34
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Bahnhof Mürzzuschlag (pol. Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) Erweiterung der bestehenden Park & Ride - Anlage um ca. 371 PKW-, 110 überdachte Fahrrad- und 32 überdachte Kraftrad-Abstellplätze; Busbahnhof inklusive Nebenanlagen; Anteil des Landes: € 3.461.900,00

Ausgangslage:

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2017, GZ ABT16-60670/2017-1, wurde die Förderung für die behördliche Einreichplanung betreffend den Busbahnhof mit Nebenanlagen am Bahnhof Mürzzuschlag in der Höhe von € 63.000,00 genehmigt.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. September 2017, GZ ABT16-60670/2017-2, wurde die Förderung der behördlichen Einreichplanung und der Grunderwerb für die Erweiterung der bestehenden Park & Ride - Anlage am Bahnhof Mürzzuschlag in der Höhe von € 115.000,00 genehmigt.

Die mittlerweile abgeschlossene Einreichplanung für den Busbahnhof mit Nebenanlagen sieht Folgendes vor: den Neubau von vier überdachten Bushaltestellen inkl. Busumkehrmöglichkeit, die Errichtung von vier Taxistellplätzen, sowie die Errichtung von ca. 31 PKW - Stellplätzen für Kurzparker und in weiterer Folge Maßnahmen an zugehörigen Nebenanlagen (u.a. Einrichtungen für die Verkehrsabwicklung, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerungen, wie Kanäle, Schächte, Sickerbecken und dgl.), des Weiteren Gehsteige, Schrammborde, Verkehrszeichen, Geländer, Absturzsicherungen, Stützmauern, die für Haltestellen erforderlichen Stelen, DFI-Monitore und dgl. sowie die Umlegung und Adaptierung von vorhandenen Einbauten.

Die mittlerweile abgeschlossene Einreichplanung für die Park & Ride - Anlage sieht nach der Erweiterung insgesamt ca. 428 PKW - Stellplätze (davon sind neun barrierefreie PKW - Stellplätze, acht Familien PKW - Stellplätze, zwei E – Mobility Stellplätze) und ca. 110 überdachte Fahrradabstellplätze, sowie ca. 32 überdachte Abstellplätze für Krafträder vor.

Für zusätzliche E – Mobility Stellplätze - sowohl für PKW als auch für Zweiräder, werden entsprechende technische Maßnahmen (Leerverrohrungen) für einen späteren Ausbau vorgerichtet.

Zwei bestehende kleinere Park & Ride - Anlagen im direkten Nahbereich des Bahnhofs mit 25 und 32 PKW - Stellplätzen bleiben bestehen, werden nur geringfügig adaptiert und teilweise dem Stand der Technik angepasst.

Mit diesen geplanten Ausbaumaßnahmen und den damit verbundenen Investitionen sollen bei einem zukünftig sehr wichtigen Bahnhof die Umsteigemöglichkeiten vom Individualverkehr auf den öffentlichen Schienen- und Busverkehr wesentlich verbessert und attraktiver gestaltet werden und somit soll die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr erhöht werden.

Die Baumaßnahmen für die Errichtung von zusätzlichen Park & Ride - Abstellplätzen und zugehöriger Businfrastruktur - Maßnahmen sind aufgrund der großen Nachfrage und den Bestrebungen, den Verkehr „auf Schiene zu bringen“ und den Busbetrieb zu forcieren jedenfalls anzustreben und gerechtfertigt.

Errichtung - Betrieb:

Der Baubeginn für den Busbereich mit Bahnhofsvorplatz ist für Mitte 2021 vorgesehen, die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 36 Monate betragen, die Inbetriebnahme wird mit ca. Mitte 2024 erfolgen.

Der Baubeginn der Park & Ride - Anlage ist für März 2019 vorgesehen, eine Teilinbetriebnahme ist für Oktober 2021 vorgesehen, und die Gesamtinbetriebnahme wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.

Die Endabrechnungen der gesamten Baumaßnahmen werden voraussichtlich 2024/25 erwartet.

Die Bautätigkeiten für beide Anlagenteile erfolgen grundsätzlich in Abhängigkeit mit dem Baufortschritt des Semmering Basis Tunnels (SBT) bzw. den zugehörigen Maßnahmen für den Bahnhofumbau.

Es wird seitens des Landes Steiermark im Rahmen der Steirischen Nah- und Regionalverkehrsförderung eine Förderung für diese Baumaßnahmen und den damit zugehörigen Nebenleistungen gewährt.

Die bauliche Umsetzung und Finanzierung der geplanten Erweiterungsmaßnahmen erfolgen in je einem gesondert abzuschließenden Übereinkommen zwischen dem Land Steiermark und der ÖBB - Infrastruktur AG und der Standortgemeinde Mürzzuschlag.

Ebenso wird der Betrieb, die Betreuung und die Instandhaltung in einem noch zwischen dem Land Steiermark, der ÖBB - Infrastruktur AG und der Standortgemeinde Mürzzuschlag abzuschließenden Vertrag geregelt. Dem Land Steiermark fallen diesbezüglich keine Kosten zu.

Einfachheitshalber werden beide zuvor genannten Vertragsteile in einem Vertrag zusammengefasst und geregelt.

Der Betrieb und die Erhaltung der bestehenden Park & Ride - Anlagenteile am Bahnhof Mürzzuschlag sind bereits in gesondert abgeschlossenen Verträgen zwischen der ÖBB - Infrastruktur AG, dem Land Steiermark und der Standortgemeinde Mürzzuschlag geregelt. Mit den angestrebten Erweiterungsmaßnahmen werden zukünftig alle Ausbaustufen der Park & Ride – Anlagen in einem Vertrag zusammengefasst und inhaltlich geregelt, die bestehenden Verträge treten mit Rechtswirksamkeit des neuen Park & Ride - Übereinkommens außer Kraft.

Für die Ausgestaltung der Verträge sind der Bund bzw. die ÖBB - Infrastruktur AG verantwortlich. Dementsprechend weichen deren österreichweit gültige Musterverträge grundsätzlich von der gültigen Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen vom Land Steiermark ab. Soweit es seitens des Bundes und der ÖBB - Infrastruktur AG  möglich war, wurden jedoch entsprechende Vertragspunkte bzw. Formulierungen übernommen.

Kosten und Finanzierung (für die baulichen Anlagenteile):

Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen für Park & Ride, sowie für Bus im Bereich des Bahnhofs Mürzzuschlag betragen inklusive Valorisierung und Unvorhergesehenes insgesamt rund € 8,7288 Mio.

Dabei entfallen rund € 3,61 Mio. auf den Umbau des Busbahnhofs (vier überdachte Bushaltestellen inkl. Busumkehrmöglichkeit, Errichtung von vier Taxistellplätzen, sowie Errichtung von ca. 31 PKW - Stellplätze für Kurzparker), und € 5,118 Mio. auf die P&R-Anlage (ca. insgesamt 428 PKW - Stellplätze, 110 überdachte Fahrradabstellplätze und 32 überdachte Abstellplätze für Krafträder).

In den Gesamtkosten sind laut Vertrag die Leistungen für die Bauabwicklung, Ausführungs- und Detailplanung, Baufeldfreimachung, Adaptierungen am Bestand und bauliche Herstellungskosten berücksichtigt.

Detail- und Ausführungsplanung, behördliche Genehmigungsverfahren, Ausschreibung, Bestbieter-ermittlung, Angebotsprüfung, Auftragsvergabe und in weiterer Folge Baudurchführung, Bauüberwachung und Abrechnung erfolgen durch die ÖBB - Infrastruktur AG.

Aufgrund der Bestimmungen des §44 Eisenbahngesetzes sind insbesondere bei Investitionen für Maßnahmen, die Fahrgästen im Nah- und Regionalverkehr zugutekommen, finanzielle Beteiligungen der Länder nach österreichweit gültigen Schlüsseln erforderlich. Demnach sind für die Errichtung von Infrastruktur durch die ÖBB - Infrastruktur AG Beiträge von Land und Gemeinden erforderlich, die für die Planung und den Bau der nah- und regionalverkehrsrelevanten Eisenbahninfrastruktur für Park & Ride -, Bike & Ride - und Businfrastruktur jeweils 50% der Errichtungskosten betragen.

Entsprechend der o.g. Kostentragungsgrundsätze und der generellen Richtlinie zur Förderung des Steirischen Nah- und Regionalverkehrs werden die Errichtungskosten von ÖBB - Infrastruktur AG, Land und Stadtgemeinde folgendermaßen getragen:

für den Busbahnhof, Busumkehrmöglichkeit, Kurzparker und Taxistellplätze:

  • ÖBB - Infrastruktur AG ca. € 1,805 Mio. (50% der anteiligen Gesamtkosten)

  • Land Steiermark ca. € 902.500,00 (25% der anteiligen Gesamtkosten)

  • Stadtgemeinde Mürzzuschlag ca. € 902.500,00 (25% der anteiligen Gesamtkosten)

für die Erweiterung der Park & Ride - und Bike & Ride - Anlage:

  • ÖBB - Infrastruktur AG ca. € 2,5594 Mio. (50% der anteiligen Gesamtkosten)

  • Land Steiermark ca. € 2,5594 Mio. (50% der anteiligen Gesamtkosten)

Die Beiträge des Landes Steiermark für den Umbau verteilen sich voraussichtlich entsprechend der vorgesehenen Umsetzungszeiträume wie folgt:

 

Jahr

Busbereich

P&R

Insgesamt

2018

57.000

395.000

452.000

2019

17.500

526.500

544.000

2020

9.500

690.000

699.500

2021

10.000

567.500

577.500

2022

119.500

110.500

230.000

2023

258.000

213.500

471.500

2024

366.000

56.400

422.400

2025

65.000

 

65.000

Summe

902.500

2.559.400

3.461.900

 
 

Der Landesbeitrag für die gegenständlichen Maßnahmen beträgt somit voraussichtlich rund € 3.461.900,00 und entspricht unter Berücksichtigung der Nahverkehrsbedeutung und Wertigkeit der Maßnahme der generellen Richtlinie für die Steirische Nahverkehrsförderung. Die Förderbeiträge des Landes werden entsprechend der vereinbarten Kostenanteile und den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.

Die Beitragsleistung des Landes ist als Förderung im Sinne der Rahmenrichtlinie des Landes Steiermark qualifiziert und wird im Fördercontrolling erfasst.

Der Abschluss des erforderlichen Finanzierungsvertrags ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 452.000,00 erfolgen im Jahr 2018 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“ (Konto 1/690404 - 7430).

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 2.051.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum von 2023 bis 2025 sind die erforderlichen Mittel von insgesamt € 958.900,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von € 452.000,00 erfolgen im Jahr 2018 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“ (Konto 1/690404 - 7430).

  3. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 2.051.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens (Landtagsbeschluss Nr. 837 vom 3.7.2018) innerhalb des Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.

  4. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum von 2023 bis 2025 sind die erforderlichen Mittel von insgesamt € 958.900,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.