EZ/OZ: 2631/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 30.08.2018, 11:25:38
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Die Notstandshilfe ist ein wichtiger Baustein unseres Sozialsystems
Die Landeshauptleutekonferenz behandelte am 18. Mai 2018 unter TOP 4 Abschaffung Notstandshilfe und Integration in die BMS; Auswirkungen auf die Länder und Gemeinden die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Notstandshilfe und forderte den Bund auf, "die durch eine allfällige Neuausrichtung der Notstandshilfe den Ländern als Träger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung entstehenden Mehrkosten abzugelten. Die Landeshauptleutekonferenz hält weiters fest, dass die finanzielle Unterstützung arbeitsloser Menschen nicht einseitig aus der Arbeitslosenversicherung auf die Länder überwälzt werden darf. Die Übernahme etwaiger Kosten in diesem Zusammenhang wird entschieden abgelehnt. Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, in Wahrnehmung seiner arbeitsmarktpolitischen Verantwortung durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass arbeitslose Menschen entsprechende Chancen und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt erhalten."
Wenn die Bundesregierung tatsächlich diesen tiefen Einschnitt in das Sozialsystem vornehmen sollte, steht auch das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz vor grundlegenden Änderungen.
Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung, die Mindestsicherung ist eine Sozialhilfeleistung. Haben Betroffene keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr), müssten sie in der Folge um Mindestsicherung ansuchen. Somit könnte - ohne Änderungen im System der Mindestsicherung - auf das Vermögen zugegriffen werden. Zudem würden mit der Mindestsicherung keine Pensionsversicherungszeiten mehr erworben. Beides würde die Armutsgefährdung drastisch erhöhen.
Wie auch immer der Einschnitt im Sozialsystem im Detail ausgestaltet werden wird, käme es in jedem Fall zu einer Verschiebung einer ehemaligen Versicherungsleistung in das Sozialhilfesystem der Länder und Gemeinden und damit in ihre Zuständigkeit. Schon allein aus diesem Grund muss sich der Landtag gegen dieses sozialpolitisch bedenkliche Vorhaben aussprechen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Landtag bekennt sich zur Aufrechterhaltung des Systems der Notstandshilfe.
2. Die Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung heranzutreten und diese aufzufordern, das System der Notstandshilfe beizubehalten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)