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EZ/OZ 1459/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
"Schließung von Landesberufsschulen verhindern"
zu:
EZ 1459/1, Schließung von Landesberufsschulen verhindern! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung vom 07.03.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag, Einl.Zahl 1459/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
In der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. 2. 2017 wurde ein Maßnahmenpaket zu den Landesberufsschulen mit Zeithorizont 2020 beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem, dass der Berufsschulstandort Gleinstätten nicht weiter geführt wird. Weitere Schließungen sind nicht vorgesehen. Es ist allerdings beabsichtigt, im Berufsschulzentrum Graz-St. Peter im Zuge natürlicher personeller Abgänge eine Neuordnung der Berufe und Direktionen vorzunehmen. Vorgesehen ist eine organisatorische Zusammenlegung am Standort von sechs auf vier Schulen.
Die Landesberufsschule Gleinstätten wird mit Beginn des Schuljahres 2018/19 nicht weitergeführt werden. Aufnehmende Schulen werden die Landesberufsschule Fürstenfeld für Berufe im Textilbereich (inkl. Textilhandel) und die Landesberufsschule Bad Gleichenberg für Berufe im Konnex zur Gastronomie (BäckerInnen, FleischerInnen, KonditorInnen) sein. Im praktischen Unterricht der FleischerInnen und FleischverkäuferInnen wird zudem eine Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule Hatzendorf angestrebt.
Die zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Steiermark hängt eng mit bildungspolitischen Rahmenbedingungen zusammen. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang ist die bestmögliche Ausbildung von Lehrlingen an den Landesberufsschulen. Die duale Ausbildung in Österreich gilt international als vorbildlich. Damit diese positive Rolle auch für die Zukunft gesichert bleibt, ist das Land Steiermark in seiner Rolle als Schulerhalter gefordert, für eine bedarfsgerechte, zeitgemäße und effiziente Struktur der Berufsschulen und Lehrlingshäuser in der Steiermark zu sorgen.
Die Landesberufsschulen stehen aktuell vor einer Reihe großer Herausforderungen:
Die Auslastung einzelner Berufsschulen und angeschlossener Lehrlingshäuser ist in den vergangenen Jahren gesunken, weil die Zahl der Lehrlinge und BerufsschülerInnen in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen ist. Entscheidend für die Zahl der BerufsschülerInnen ist neben der Anzahl der 15-jährigen die sogenannte Lehrlingsquote, das ist der Anteil der 15-Jährigen, der sich für eine duale Ausbildung entscheidet. Ein Halten der derzeitigen Lehrlingsquote von 42,5 % kann angesichts der starken Konkurrenzsituation am Bildungssektor als Optimalfall angesehen werden. Die dem Bildungsressort vorliegenden ExpertInnen-Prognosen gehen aus diesen Gründen bis zum Jahr 2025 von einem zumindest geringfügigen weiteren Rückgang der SchülerInnenzahl an den Landesberufsschulen aus.
Die Gebäude der Landesberufsschulen und der den Schulen angeschlossenen Lehrlingshäuser befinden sich im Eigentum der LIG und weisen einen teilweise beträchtlichen Sanierungsbedarf auf. Das zeigt die Baurevision, die seitens des Eigentümers in regelmäßigen Zeitabständen vorgenommen wird.
Die Wirtschaftskammer Steiermark fungiert über ihr Tochterunternehmen Lehrlingshaus GmbH als Betreiber der Lehrlingshäuser. Laut Betreibervertrag refundiert das Land die ErzieherInnenkosten und übernimmt die Abgangsdeckung aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der ab dem Jahr 2017 geltende Businessplan der Lehrlingshaus GmbH besagt, dass „sich [....] jedenfalls festhalten [lässt], dass ohne weitere strukturelle Maßnahmen der Abgang bzw. der erforderliche Zuschuss aufgrund der zu erwartenden Lehrlingszahlentwicklungen weiter zunimmt.“
Aufgrund dieser Ausgangssituation wurden im Auftrag von Frau Landesrätin Mag.a Ursula Lackner in einer ExpertInnengruppe verschiedene Entwicklungsoptionen für die steirischen Berufsschulen erarbeitet. Jene Entwicklungsoptionen, die am besten zur Erreichung der Ziele geeignet waren, wurden anschließend durch einen Experten der infora consulting group, die die Landesberufsschulen schon in der Vergangenheit in ihrer Entwicklung begleitet hat, überprüft und ergänzt.
Oberste Prämisse für das Bildungsressort ist die bestmögliche Ausbildung steirischer Lehrlinge an den Landesberufsschulen. Für eine bedarfsgerechte, zeitgemäße und effiziente Struktur der Berufsschulen und Lehrlingshäuser zu sorgen, ist auch angesichts der großen Investitionserfordernisse und der engen budgetären Vorgaben des Landes unbedingt erforderlich. Die grundsätzliche Aufteilung der Standorte zwischen dem Zentralraum Graz und den Regionen der Steiermark wird durch eine neue Berufsschulstruktur nicht verändert. Es ist auch nicht daran gedacht, in Zusammenhang mit diesem Maßnahmenbündel Berufe aus der Steiermark in andere Bundesländer zu verlagern.
Leider sind im Moment österreichweit keine neuen Lehrberufe in Vorbereitung, die bundesweit in der Steiermark angesiedelt werden könnten und die Zahlen an BerufsschülerInnen eklatant steigern könnten. Selbstverständlich ist die Steiermärkische Landesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern bemüht, die duale Ausbildung als sehr erfolgversprechenden Bildungsweg zu bewerben. Auch werden in den nächsten Jahren weitere Investitionen in Landesberufsschulen und Lehrlingshäuser erfolgen, um die bestmögliche Infrastruktur zur Verfügung stellen zu können.
Entscheidungen über Standorte steirischer Berufsschulen haben auch nach pädagogischen Gesichtspunkten zu erfolgen, um die Qualität der Ausbildung zu erhalten bzw. zu erhöhen. Es sollte daher möglichst zu keiner Trennung und Aufteilung bisher an einem Standort beschulter SchülerInnen einer Berufsgruppe kommen. Inhaltliche und organisatorische Synergieeffekte sind zu erhalten bzw. im Rahmen der Umstrukturierung zusätzlich anzustreben. Die verbleibenden Standorte müssen über eine organisatorisch sinnvolle Mindestgröße verfügen, die einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und Budget gewährleistet und Schwankungen in den SchülerInnenzahlen abfedern kann.
Belastungen und nachteilige Effekte sind in Summe für betroffene SchülerInnen und Bedienstete so gering wie möglich zu halten. Es ist auch darauf zu achten, dass nach einer Umstrukturierung ein ausreichender Puffer bei den Aufnahmekapazitäten an den verbleibenden Berufsschulstandorten gegeben ist (z.B. für eine weitere Modularisierung von Lehrberufen, im Fall einer Berufsschulzeit-Ausweitung für den Handel und/oder die Gastronomie).
Die Entscheidung zur Nicht-Weiterführung der Landesberufsschule Gleinstätten fiel nach Abwägung aller Argumente und einer eingehenden Analyse. Die A17 Landes- und Regionalentwicklung wurde von Herrn LH-Stv. Mag. Michael Schickhofer sofort nach Beschlussfassung des Maßnahmenpaketes für den Berufsschulbereich beauftragt, gemeinsam mit dem Eigentümer der Gebäude, der LIG, und den Gemeindeverantwortlichen Überlegungen zu einer möglichen Nachnutzung des Gebäudekomplexes in Gleinstätten ab Ende 2018 anzustellen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung zum Antrag der FPÖ, EZ 1459/1 betreffend "Schließung von Landesberufsschulen verhindern", wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch