LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3017/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.01.2019, 09:29:39


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Anwesenheitspflicht für Asylwerber während der Nachtstunden

Nach zahllosen Vorfällen mit Asylwerbern, unter anderem nach Mordfällen in Innsbruck und Steyr, bei denen afghanische Asylwerber unter Verdacht stehen, erklärte die Bundesregierung, eine nächtliche Anwesenheitspflicht umsetzen zu wollen. So wusste der „Kurier“ am 17. Dezember 2018 zu berichten: „Kein Ausgehverbot, aber eine nächtliche Anwesenheitspflicht für Flüchtlinge soll demnächst umgesetzt werden, davon spricht zumindest Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) Sonntagabend im ORF-Talk ‚Im Zentrum‘. Die türkis-blaue Bundesregierung plant demnach eine nächtliche Anwesenheitspflicht für Asylwerber in staatlicher Betreuung. Umgesetzt werden soll eine solche Anwesenheitspflicht im Rahmen der Hausordnung von Flüchtlingsquartieren, erklärte Strache im ORF-Fernsehen.“ (https://kurier.at/politik/inland/strache-naechtliche-anwesenheitspflicht-fuer-asylwerber-geplant/400355773)

Was von jungen Staatsbürgern im Rahmen der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht verlangt werden kann, darf Asylanten aus aller Herren Länder wohl ebenfalls zugemutet werden. So unterliegen Wehrmänner in den ersten Wochen ihrer Ausbildung einer nächtlichen Anwesenheitspflicht in der Kaserne. Vizekanzler Heinz-Christian Strache verwies in diesem Zusammenhang auch auf Kuranstalten, worüber die „Kronen Zeitung“ folgendermaßen berichtete: „‚Das muss man verlangen können von Menschen, die Schutz suchen und rund um die Uhr betreut werden‘, sagte Strache am Sonntagabend bei ‚Im Zentrum‘. Nächtliche Zusammenrottungen, Herumlungern, exzessiver Alkoholkonsum und Gewalttaten könnten dadurch verhindert werden, so der Vizekanzler. Eine Anwesenheitspflicht sei jedenfalls zumutbar und rechtlich machbar. Strache sprach von einer Hausordnung wie ‚beim Bundesheer‘ oder ‚in einer Kuranstalt‘.“ (Quelle: https://www.krone.at/1828159)

Innenminister Herbert Kickl arbeitet bereits an einer bundeseinheitlichen Regelung. Diese soll eine Anwesenheitspflicht zwischen 22 und 6 Uhr und verstärkte Anwesenheitskontrollen vorsehen.

In der Steiermark ist derzeit in der von der Landesregierung ausgegebenen Hausordnung für steirische Asylquartiere lediglich festgeschrieben, dass bei ungerechtfertigter Abwesenheit von mehr als zwei Nächten eine Meldung an die Landesregierung zu erfolgen hat. Zudem müsse „Jede Abwesenheit der Leitung oder dem Personal der organisierten Unterkunft bekanntgegeben werden“. Diese ultraliberalen Dokumentationsvorschriften sind natürlich der völlig falsche Weg, wenn man bedenkt, dass auf der einen Seite Quartierbetreiber für die Anwesenheit von Asylwerbern täglich Steuergelder erhalten, obwohl die Untergebrachten den größten Teil des Tages oder der Nacht womöglich nicht vor Ort sind. Auf der anderen Seite nimmt die Steiermark viel Geld in die Hand, um Asylwerber zu versorgen, während diese überhaupt nicht auf eine Unterkunft und auf die Versorgung angewiesen sind oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten oder längst abgeschoben wurden.

Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass viele Asylwerber, vor allem in der Nacht, maßgeblich an kriminellen Handlungen beteiligt sind. Auch die aktuelle Kriminalitätsstatistik zeigt den hohen Anteil von Asylwerbern unter den ausländischen Tatverdächtigen. Mit einer in der Hausordnung implementierten Aufenthaltsverpflichtung könnte man die nächtlichen Umtriebe massiv eindämmen. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Steuerzahler für die Unterkunft von Asylwerbern aufkommt, diese dann aber, anstatt sich an ihrem Schlafplatz aufzuhalten, durch die Straßen streifen und für Unruhe sorgen. Die steirische ÖVP und SPÖ sind aufgefordert, dem Vorstoß der Bundesregierung umgehend zu folgen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. eine Anwesenheitspflicht in steirischen Asylquartieren während der Nachtstunden – zwischen 22 und 6 Uhr – in der Hausordnung festzuschreiben und deren Einhaltung penibel zu kontrollieren,

  2. wobei Verstöße umgehend den Ausschluss aus der Grundversorgung und nicht nur den Verlust des Wohnrechts zur Folge haben können.


Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)