LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 16

EZ/OZ 3629/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Verkauf Grst. Nr. 58, KG 63125 Webling, EZ 2727 (Kinderspielplatz Hermann-Aust-Gasse) zum Preis von € 296.500,00

 

zu:
EZ 3629/1, Verkauf Grst. Nr. 58, KG 63125 Webling, EZ 2727 (Kinderspielplatz Hermann-Aust-Gasse) zum Preis von € 296.500,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 08.10.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Kaufgegenstand:

3285 m² des Grst. Nr. 58, KG 63125 Webling, EZ 2727.

Bewertung:

Die Landesstraßenverwaltung stimmt grundsätzlich der Abtretung der Grundstückes Nr. 58, EZ 2727, KG 63125 Webling im Ausmaß von 3285 m² zu, wobei der Kaufpreis € 296.500,00 zu betragen hat.

Die Preisfestlegung erfolgte durch den Amtssachverständigen für Liegenschaftsbewertungen der A16 amtsintern. Die Höhe des Verkaufspreises ist angemessen.

Sonstige Bedingungen:

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen, sind vom Kaufwerber zu tragen.

Begründung für den Grundverkauf:

Das Land Steiermark ist grundbücherlicher Eigentümer der gegenständlichen Liegenschaft und hat der Wohnungseigentumsgemeinschaft Herman-Aust-Gasse 1-17 diesen Kinderspielplatz seit 1978 prekaristisch zur Verfügung gestellt.

Die Stadt Graz ist nun an das Land Steiermark herangetreten und möchte das Grundstück zur weiteren Nutzung als öffentlichen Spielplatz übernehmen.

Da die Liegenschaft für das Land Steiermark nicht mehr betriebsnotwendig ist, macht ein Verkauf des Grundstückes an die Stadt Graz Sinn.

Bei der Veräußerung von Liegenschaften ist auf eine Gleichbehandlung aller potentiellen Interessenten zu achten. Im Regelfall wird dies durch eine öffentliche Bietersuche gewährleistet. Wenn aus sachlichen Gründen nur bestimmte Bieter als Erwerber in Betracht kommen, so kann ausschließlich mit diesen verhandelt und auf eine öffentliche Bietersuche verzichtet werden.

Da der Verkauf der Liegenschaft im öffentlichen Interesse ist und eine öffentliche Nachnutzung durch die Stadt Graz gewährleistet wird, wurde in diesem Fall auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet.

Den Bewohner/In der Wohnhausanlage Hermann-Aust-Gasse 1-17 steht selbstverständlich auch im Fall der Grundstücksübertragung an die Stadt Graz zukünftig die uneingeschränkte Nutzungsmöglich­keit des Kinderspielplatzes bzw. der Parkfläche zu.

Die Stadt Graz würde das Grundstück, wie es liegt und steht, übernehmen.

Die vorhandenen Kinderspielgeräte, Bänke, Tische, Zäune und sonstigen Einrichtungen, welche von der Hausgemeinschaft bezahlt wurden, haben einen Zeitwert in Höhe von € 16.500,--.

Dieser Betrag müsste im Zuge des Verkaufs vom Gesamtkaufpreis in der Höhe von € 313.000,00 in Abzug gebracht werden und direkt von der Stadt Graz an die beiden Wohnungseigentumsanlagen Hermann-Aust-Gasse 1-7 und Hermann-Aust-Gasse 9-17 zur Gutbuchung auf dem jeweiligen Reparaturrücklagenkonto überwiesen werden.

Bei der Veräußerung von Liegenschaften ist auf eine Gleichbehandlung aller potentiellen Interessenten zu achten. Im Regelfall wird dies durch eine öffentliche Bietersuche gewährleistet. Wenn aus sachlichen Gründen nur bestimmte Bieter als Erwerber in Betracht kommen, so kann ausschließlich mit diesen verhandelt und auf eine öffentliche Bietersuche verzichtet werden.

Da der Verkauf der Liegenschaft im öffentlichen Interesse ist und eine öffentliche Nachnutzung durch die Stadt Graz gewährleistet wird, wurde in diesem Fall auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet.

Die zukünftigen Kosten für Erhaltung, Instandsetzung, Erneuerung sowie der Pflege und eine allfällige Haftung werden nach Übertragung des Grundstücks zur Gänze von der Stadt Graz getragen.

Sonstige Bedingungen:

Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten), sind vom Kaufwerber zu tragen.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf des Grundstückes Nr. 58, EZ 2727, KG 63125 Webling an die Stadt Graz zu einem Gesamtpreis von € 296.500,00 wird genehmigt.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer