LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2810/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.10.2018, 08:00:00


Geschäftszahl(en): ABT07-41968/2014-138
Zuständiger Ausschuss: Petitionen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Steiermärkisches Volksrechtegesetz; Bericht der Steiermärkischen Landesregierung an den Petitionsausschuss für das Berichtsjahr 2017

Gemäß § 112 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, LGBl. Nr. 87/1986 idF. LGBl. Nr. 63/2018, hat die Landesregierung dem Petitionsausschuss jährlich einen schriftlichen Bericht über die Art der Behandlung und Bearbeitung der an andere Organe des Landes gerichteten Petitionen zu erstatten. Mit Erlass der befassten Organisationseinheit (A7, Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau) vom 12. November 2015 wurden sämtliche Landesdienststellen ersucht, solche Eingaben zwecks Erstellung eines Berichtes an den Petitionsausschuss der Abteilung jährlich zu übermitteln. Ausgenommen davon sind Petitionen gemäß § 111 Abs. 2 Steiermärkisches Volksrechtegesetz, die direkt an den Landtag gerichtet wurden.

Nachstehende Petitionen sind den zuständigen Abteilungen und Fachabteilungen zugekommen und wurden dazu die im Wortlaut wiedergegebenen Äußerungen erstattet. Diese Äußerungen sind in Entsprechung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes den Petitionswerbern übermittelt worden und erfolgte damit eine gesetzeskonforme Behandlung der Eingaben.

  • GU-SÜD; KinWeb Erweiterung – Anmeldetool für Gemeinden
  • Ausbau der Landesberufsschule Hartberg – es gibt noch viel zu tun! – (05. April 2017)
  • Resolution – Sicherstellung für den Betrieb des LKH Mürzzuschlag

Gemeinderatsbeschluss der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz vom 22. Juni 2017

Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Spital am Semmering vom 26. Juni 2017

Gemeinderatsbeschluss der Stadtgemeinde Mürzzuschlag vom 27. Juni 2017

Gemeinderatsbeschluss der Stadtgemeinde Kindberg vom 29. Juni 2017

  • Resolution – Schließung LKH Hochsteiermark – Standort Eisenerz

    Gemeinderatsbeschluss der Stadtgemeinde Eisenerz vom 29. September 2017

  • Resolution – Gesundheitsreform muss zügig fortgesetzt werden; SeniorInnen und Behinderte fordern gleichberechtigte Mitbestimmung!

Beschluss des Beirates der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 06. Dezember 2017

Die Petitionen/Resolutionen sind nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens gereiht und sind im zeitlichen Zusammenhang ihrer Erledigungen zu sehen.

 

1. „KinWeb Erweiterung – Anmeldetool für Gemeinden“

Zur Petition der Regionalen Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft GU-Süd, gerichtet an Frau Landesrätin Mag.a Ursula Lackner, hat das Büro Landesrätin Mag.a Ursula Lackner am 24. März 2017 Folgendes mitgeteilt:

„Die Anmeldung für den Besuch einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfolgt gemäß § 27 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 22/2000, i.d.F. LGBl. Nr. 136/2016, beim Träger der jeweiligen Einrichtung.

Kinderbetreuungseinrichtungen sind im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Der Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung ist zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet, soweit die Aufnahme im Hinblick auf die festgesetzte Höchstzahl der Kinder in den einzelnen Gruppen möglich ist.

Bei der Anmeldung eines Kindes in die Kinderbetreuungseinrichtung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. Die Aufnahme kann von der Feststellung abhängig gemacht werden, dass dem Kind gemäß einer ärztlichen Bescheinigung der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung möglich ist. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Erhalter nach Anhörung der Leiterin der Kinderbetreuungseinrichtung.

Im Rahmen der Betriebsdatenmeldung bzw. der Antragstellung zur Gewährung der Landesförderungen werden die Kinderdaten vom Träger der Einrichtung der Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung gemeldet. Die Datenmeldung erfolgt über das vom Land zur Verfügung gestellte elektronische Kommunikationssystem KIN-WEB.

Folgende Daten werden für jedes eingeschriebene Kind u.a. bekanntgegeben:

-      Name des Kindes

-      Geburtsdatum des Kindes

-      Postleitzahl des Wohnortes des Kindes

Um eine missbräuchliche Verwendung der Landesförderungen von Vornherein auszuschließen, wurde die Antragstellung über KIN-WEB derart gestaltet, dass in jedem Einzelfall bei der Eingabe der Kinderdaten überprüft wird, ob dieses Kind auch tatsächlich im Zentralen Melderegister (ZMR) aufscheint.

Im österreichischen E-Government erfolgt die eindeutige Identifikation von natürlichen Personen durch eine Stammzahl, die aus der ZMR-Zahl abgeleitet wird. Aus der Stammzahl werden die bereichsspezifischen Personenkennzeichen abgeleitet.

Diese bereichsspezifischen Personenkennzeichen werden anhand der Kinderdaten (Name, Geburtsdatum und Postleitzahl der Wohnadresse des Kindes) ermittelt und mit den ZMR-Daten abgeglichen.

Damit ist sichergestellt, dass ausschließlich Daten von Kindern gemeldet werden bzw. für Kinder eine Förderung beantragt werden kann, die im Zentralen Melderegister erfasst sind und somit eindeutig identifiziert werden können.

Die Ersterfassung der Kinderdaten erfolgt unmittelbar nach Beginn des Betriebsjahres, das ist der zweite Montag im September, bis längstens 1. Oktober eines Jahres.

Nach Kontrolle und Übernahme der Daten durch die Abteilung 6 erhält der Träger eine Rückmeldung per Mail über die erfolgreiche Datenmeldung samt einer Auflistung der konkreten Kinderdaten sowie die Bestätigung der Anzahl der freien Plätze pro Gruppe in Form eines pdf-Dokuments.

Gemäß § 6 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 23/2000, i.d.F. LGBl. Nr. 91/2014, sind die ErhalterInnen verpflichtet, jede Änderung unverzüglich der Landesregierung zu melden. Änderungsmeldungen über KIN-WEB erfolgen daher während des gesamten Betriebsjahres.

Auch nach jeder Änderungsmeldung erhält der Erhalter ein pdf-Dokument per Mail mit den aktuellen Kinderdaten und eine Übersicht der freien Plätze.

Ausnahmen von dieser Vorgangsweise stellen jene Einrichtungen dar, für die der Erhalter einen Betriebsführer mit Vollmacht bestellt hat. In diesen Fällen werden die Betriebsdaten vom Bevollmächtigten in KIN-WEB erfasst und daher wird auch dem Bevollmächtigten die jeweils aktuelle Kinderliste per Mail zugestellt.

Der Vorschlag der Gemeindekooperation GU-SÜD, ein einheitliches Anmeldesystems für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark zu schaffen, wird grundsätzlich befürwortet. Damit könnten Mehrfachanmeldungen von Kindern vermieden und Synergieeffekte bei der Erfassung und Verarbeitung von Kinderdaten erzielt und dadurch Ressourcen der Träger sowie des Landes bestmöglich genutzt werden.

Überdies könnte eine benutzerfreundliche Online-Anmeldung für Eltern angeboten werden, bei der sämtliche Einrichtungen mit wesentlichen Eckdaten angezeigt werden (tägliche und jährliche Öffnungszeit, Elternbeitrag usw.). Dadurch könnten sich Eltern rasch einen vollständigen Überblick über Einrichtungen in ihrer Wohnumgebung verschaffen.

Weiters kann darauf hingewiesen werden, dass unabhängig vom derzeitigen System eine gemeindeübergreifende Lösung in eigener Verantwortung natürlich jederzeit möglich ist.

Für die Umsetzung eines landesweiten Anmeldesystems sowie einer einheitlichen Verwaltung der Kinderdaten sind allerdings Fragen zum Datenschutz sowie mögliche EDV-technische Adaptierungen von KIN-WEB und nicht zuletzt die Finanzierung allfälliger Programmänderungen sowie in weiterer Folge der Wartung des Systems zu klären.

Dazu sind mehrere Abteilungen des Landes zu kontaktieren bzw. in Bezug auf die Finanzierung müsste sogar der Landtag als gesetzgebendes Organ für den Landesvoranschlag, also die konkrete Zuteilung der Landesmittel für einzelne Bereiche, befasst werden. Sollte die Zuerkennung von zusätzlichen Budgetmitteln für ein solches Vorhaben erwirkt werden, könnte die Umsetzung in Form eines abteilungsübergreifenden Projektes erfolgen.

Die Petition enthält zudem den Wunsch nach einheitlichen Elternbeiträgen. Das ist für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen im Sozialstaffelsystem bereits realisiert. Für Krippen und Horte obliegt die Beitragsgestaltung weiterhin dem jeweiligen Träger der Einrichtung. Sollte in einer Region die Absicht bestehen, für diese Einrichtungsarten einen einheitlichen Elternbeitrag einzuheben, ist dies aufgrund der geltenden Rechtslage jederzeit möglich.

Darüber hinaus sind für die Schaffung eines einheitlichen Anmeldesystems weitere Detailfragen zu klären:

1.    Tagesaktuelle Kinderdaten bzw. freie Plätze

Das aktuelle KIN-WEB-Meldesystem erfüllt – wie eingangs beschrieben – bereits derzeit eine Forderung der Gemeindekooperation GU-SÜD, nämlich die nach einer technischen Lösung für die Abfrage der tagesaktuellen Kinderdaten pro Einrichtung. Die Träger erhalten nach jeder Datenmeldung eine namentliche Auflistung der eingeschriebenen Kinder sowie die Anzahl der freien Plätze pro Gruppe.

Bis zu einer etwaigen künftigen Umsetzung eines landesweiten EDV-Systems für die Verwaltung der Kinderdaten könnte in jenen Fällen, in denen die Gemeinde einem privaten Betreiber eine Vollmacht für die Betriebsführung erteilt hat, eine vertragliche Vereinbarung mit dem Betriebsführer abgeschlossen werden, die die regelmäßige Information über den aktuellen Kinderstand an die Gemeinde regelt. Dies könnte ohne großen Aufwand erfolgen, in dem das pdf-Dokument, das nach jeder Datenänderung von KIN-WEB automatisch generiert wird, an die Gemeinde weitergeleitet wird. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass auch die Gemeinden Zugang zum jeweils aktuellen Datenstand haben.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Änderungsmeldungen von den ErhalterInnen bzw. Bevollmächtigten nicht immer unverzüglich durchgeführt werden, sondern teilweise verspätet. Diese Problematik lässt sich allerdings nicht mit einem EDV-Programm lösen. Hier sind die Träger bzw. die Bevollmächtigten gefordert, gesetzeskonform zu handeln und Änderungen ohne Verzögerung zu melden.

2.    Neuerrichtung, Auflassung, Umwidmung von Einrichtungen

Wie oben erwähnt, sollten den Eltern im Zuge der Anmeldung wesentliche Daten der Einrichtungen angezeigt werden, um eine bedarfsgerechte Auswahl für ihr Kind treffen zu können.

Die Einschreibung für das neue Kindergartenjahr erfolgt – je nach Träger – bereits zwischen Jänner und März, also sechs bis acht Monate vor dem tatsächlichen Besuch.

Zu diesem Zeitpunkt verfügt die Abteilung 6 naturgemäß noch nicht über einen endgültigen Datenstand der Einrichtungen für das kommende Betriebsjahr, da es im Laufe eines halben Jahres eine Vielzahl an Änderungen geben kann wie Neuerrichtungen, Stilllegungen, Auflassungen von Gruppen oder Umwandlungen von Kindergartengruppen in Alterserweiterte Gruppen bzw. umgekehrt.

Darüber hinaus können sich tägliche und/oder jährliche Öffnungszeiten bestehender Gruppen ändern. Aktuell können Träger kurzfristig auf Bedarfsänderungen reagieren und die Öffnungszeiten auch während des Betriebsjahres ändern. Künftig müssten die Träger schon sehr früh im Vorhinein die Öffnungszeiten für das nächste Betriebsjahr bekannt geben.

Eine besondere EDV-technische Herausforderung stellt daher der Informationsfluss zwischen Eltern, Trägern und dem Land dar.

Der Bund erarbeitet aktuell ein Modell zum aufgabenorientierten Finanzausgleich im Bereich der Elementarbildung, das ab 1. Jänner 2018 wirksam werden soll.

Da Details dieser Neuorientierung und somit allfällig vorzunehmende Änderungen am bisherigen Berichtsystems KIN-WEB noch nicht bekannt sind, ist es zweckmäßig, das Ergebnis abzuwarten. Nach Vorliegen des neuen Modells wird die Umsetzung eines landesweiten Anmeldesystems und Adaptierung von KIN-WEB für eine einheitliche Datenverwaltung geprüft.

Abschließend wird der Gemeindekooperation GU-SÜD für die eingebrachten Überlegungen und den wertvollen Vorschlag zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen auf Gemeinde- und Landesebene gedankt.“

 

2. "Ausbau der Landesberufsschule Hartberg - es gibt noch viel zu tun!"

Zur Petition des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hartberg, gerichtet an die Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, hat die befasste Fachabteilung Berufsbildendes Schulwesen am 8. Mai 2017 Nachstehendes mitgeteilt:

„18 GemeinderätInnen der Stadt Hartberg haben eine Petition an die Steiermärkische Landesregierung gerichtet, in der ausgeführt wird, dass man sich um die langfristige Perspektive der Landesberufsschule Hartberg sorge. Es wird gefordert, dass Berufsgruppen, die bislang an der Landesberufsschule Gleinstätten beschult werden, nach der Nicht-Weiterführung von Gleinstätten an der Landesberufsschule Hartberg unterrichtet werden. Ziel sei es, dass die Landesberufsschule Hartberg mehr als 1000 SchülerInnen pro Jahr habe.

Dazu wird ausgeführt, dass die Steiermärkische Landesregierung in ihrer Sitzung am 9. Februar 2017 ein Maßnahmenpaket für die steirischen Landesberufsschulen mit Zeithorizont 2020 beschlossen hat.

Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem, dass der Standort Gleinstätten ab dem Schuljahr 2018/19 nicht weitergeführt wird. Die Landesberufsschule Gleinstätten ist aktuell Schulstandort für die beiden großen Gruppen der Textilberufe und der Bäcker/Konditoren/Fleischer. Die gewerblichen Berufe haben aufgrund des lehrplanmäßigen Werkstattunterrichts einen hohen Platzbedarf, weshalb ein Handelsstandort wie die Landesberufsschule Hartberg nicht als aufnehmender Berufsschulstandort in Frage kommt. Die Textilberufe umfassen auch die inhaltlich dazu gehörigen Handelsberufe Leder-Schuh sowie Bekleidung-Textil. Diese sollen nicht von den fachlich verwandten gewerblichen Berufen getrennt werden, zumal die Nachfolgeschule für die Textilberufe, die Landesberufsschule Fürstenfeld, über entsprechende räumliche Ressourcen und die geeignete Ausstattung für Präsentation und Verkauf verfügt. Die Berufe Bäcker/Konditor/Fleischer sollen an der Landesberufsschule Bad Gleichenberg beschult werden, welche über eine unbestritten hohe Qualität und Kompetenz in Tourismusberufen verfügt und zu denen die angesprochenen Berufe inhaltlich bestens passen.

Neben Hartberg beschulen auch andere Landesberufsschulen Handelsberufe in höchster Qualität. Leider kann dem Wunsch der Stadt Hartberg nach Auffüllen der Landesberufsschule Hartberg mit anderen Handelsberufen nicht entsprochen werden, da dies unmittelbar negative Effekte für die übrigen Standorte hätte und dann deren Bestand gefährden würde.

Der letzte Punkt des Beschlusses der Landesregierung lautet, dass im Jahr 2020 eine neuerliche Evaluierung der Entwicklung der steirischen Landesberufsschulen durchgeführt werden soll. Dazu darf klargestellt werden, dass im Herbst 2020 nicht bereits eine weitere Schulauflassung droht. Man wird zu diesem Zeitpunkt eine neuerliche Bewertung der Situation inkl. der dann prognostizierten Entwicklung im Lehrlingsbereich durchführen und auf Basis dieser Daten entscheiden, ob die LBS‑Struktur in der Steiermark bedarfsgerecht ist und welche Maßnahmen in Zukunft notwendig sind. Dieser Evaluierung kann und soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.“

 

3. "Sicherstellung für den Betrieb des LKH Mürzzuschlag"

Zur Resolution der Gemeinderäte der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, der Gemeinde Spital am Semmering, der Stadtgemeinde Mürzzuschlag und der Stadtgemeinde Kindberg gerichtet an Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, hat die befasste Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement in Abstimmung mit dem Gesundheitsfonds Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. am 18. Jänner 2018 nachstehende Stellungnahme abgegeben:

"1. Die Chir. Ambulanz bleibt so wie bisher 24 Stunden an 7 Tagen jeder Woche in Betrieb.

Betrachtet man die Frequenzen der Chirurgischen Ambulanz gesamt, als auch aufgeteilt auf die einzelnen Dienstzeiten (Regeldienst, Spätdienst und Nachtdienst), zeigen sich in den letzten Jahren, insbesondere im Nachtdienst, gleichbleibend geringe Fallzahlen.

Bezüglich des Personals wird die Chirurgische Ambulanz des LKH Mürzzuschlag-Mariazell, Standort Mürzzuschlag von der Abteilung für Chirurgie des LKH Hochsteiermark, Standort Bruck/Mur und der Abteilung für Unfallchirurgie am Standort Bruck/Mur mitversorgt. An beiden Abteilungen des Standortes Bruck/Mur ergeben sich aufgrund der gegenwärtigen Mitversorgung dieser Ambulanz rund um die Uhr erhebliche Probleme in der Einhaltung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG).

Mit Einschränkung des Ambulanzbetriebes auf einen täglichen 12-Stunden-Betrieb wäre an beiden Abteilungen des Standortes Bruck/Mur das KA-AZG mit nur geringen personellen Anpassungen einhaltbar.

Im Lichte der geringen Inanspruchnahme der Ambulanz am Standort Mürzzuschlag außerhalb der Normalarbeitszeit, ist die angestrebte Reduktion auf einen täglichen 8 Stunden Betrieb dringend geboten.

Aktuell wird von der Anstaltsleitung des LKH Mürzzuschlag-Mariazell ein Konzept für die Einschränkung der Betriebszeiten der Chirurgischen Ambulanz ab 01.01.2018 erarbeitet. In diese Überlegungen wird auch die mögliche weitere Entwicklung des derzeit am Spitalsstandort geführten Gesundheitszentrums in Richtung eines Primärversorgungszentrums einbezogen. Darüber hinaus wird auch ein Konzept zur Etablierung eines Facharztzentrums erarbeitet.

2. Vor Änderungen des Umfanges des medizinischen Angebotes im LKH Mürzzuschlag sind geeignete Ersatzmaßnahmen festzulegen, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung in unserer Region in gleicher Qualität und gleichem Umfang sicherzustellen.

Wie schon in einer vorangehenden Beantwortung einer Resolution zum Erhalt des LKH Mürzzuschlag ausgeführt, wurden ausgehend von den geltenden Vereinbarungen zur Reform des Gesundheitswesens und der Zielvereinbarungen auf Bundes- und Länderebene, welche unter anderem die Neuordnung der Spitalslandschaft in enger Abstimmung mit dem niedergelassenen Bereich beinhalten, Überlegungen zur Veränderung in der Struktur der Versorgungslandschaft angestellt. Es wurde dargelegt, dass sich der sich ständig ändernde Bedarf der Gesellschaft, die Entwicklung der medizinischen und technischen Möglichkeiten bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die finanziellen Gegebenheiten, das neue Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, die Verfügbarkeit von Ärztinnen und Ärzten bzw. auch des Pflegepersonals, das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz und zahlreiche weitere Aspekte eine dauerhafte Reflexion der Rahmenbedingungen und eine adäquate Reaktion darauf erfordern.

Diese Überlegungen bilden maßgeblich den Rahmen der konkreten Planungsfestlegungen im Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 (RSG-St 2025). Der Planungsprozess wurde von einer breiten Diskussion in Form eines kommunikativen, transparenten und informativen Prozesses, unter Einbindung aller relevanten Partnerinnen und Partner im Gesundheitssystem, begleitet. Letztlich wurde eine Versorgungsstruktur festgelegt.

Der RSG-St 2025 weist für den Standort Mürzzuschlag nach wie vor eine Abteilung für Innere Medizin und Akutgeriatrie/Remobilisation sowie Remobilisations- und Nachsorgebetten aus.

3. Das im LKH Mürzzuschlag vorhandene CT-Gerät soll für den niedergelassenen Radiologen in Mürzzuschlag bereitgestellt werden und für die gemeinsame Nutzung ein MR-Gerät angeschafft werden.

Bezüglich des CT-Gerätes am LKH Mürzzuschlag-Mariazell, Standort Mürzzuschlag wird im Österreichische Strukturplan Gesundheit 2017 (ÖSG 2017) in einer Fußnote auf eine Kooperation mit dem LKH Hochsteiermark, Standort Leoben bzw. eine Kooperation mit dem extramuralen Bereich verwiesen.

Bereits in den Vorjahren gab es Bemühungen hinsichtlich einer Kooperation im Bereich CT mit dem extramuralen Bereich in Mürzzuschlag, welche jedoch nicht abgeschlossen wurde. Aus Sicht der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse ist die Abdeckung der Versorgung für die Region gegeben.

Im Großgeräteplan des aktuellen ÖSG 2017 ist für das LKH Mürzzuschlag-Mariazell kein MR-Gerät vorgesehen. Auch im RSG-St 2025 ist kein zusätzliches MR-Gerät am Standort Mürzzuschlag festgehalten.

Es befinden sich MR-Geräte an den Standorten Bruck/Mur und Leoben des LKH Hochsteiermark und am UKH Kalwang.

4. Der Personalstand im LKH Mürzzuschlag wird nicht reduziert, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine Beschäftigungsgarantie.

Im gegenständlichen Veränderungsprojekt (Reduktion der Ambulanzzeiten auf 8 Stunden) wird gemäß der Betriebsvereinbarung „Personalplan“ der KAGes all jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits einen unbefristeten Dienstvertrag haben, eine Weiterbeschäftigung innerhalb des Unternehmens zugesagt.

5. Der Standort des LKH Mürzzuschlag bleibt mit dem derzeitigen Angebot bestehen und wird mit zusätzlichen Einrichtungen für die Zukunft gesichert.

Wie in Antwort zu Frage 2 ausgeführt, weist der RSG-St 2025 für den Standort Mürzzuschlag nach wie vor eine Abteilung für Innere Medizin und Akutgeriatrie/Remobilisation sowie Remobilisations- und Nachsorgebetten aus.

Außerdem sieht der RSG-St 2025 eine organisatorische Angliederung des Standortes Mürzzuschlag an das LKH Hochsteiermark vor.

Für den Standort Mürzzuschlag wird aktuell auf Geschäftsführerebene eine langfristige Kooperation mit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) (Verlagerung der Gesundheitseinrichtung „Karl Hiesmayr“ von Breitenstein nach Mürzzuschlag an den LKH-Standort) hinsichtlich Synergiepotenziale im medizinischen, sekundären und tertiären Bereich verhandelt.

Als weitere Entwicklung im Sinne des Erhalts des Standortes ist die Auflassung bzw. Verlegung des bestehenden Pflegeheimes Kindberg und der Neubau eben dieses im südwestlichen Bereich der Liegenschaft des LKH Mürzzuschlag-Mariazell, Standort Mürzzuschlag zur größtmöglichen betriebsorganisatorischen Synergiefindung im Sekundärbereich zu sehen.

Im Hinblick auf die medizinische Ausrichtung des LKH Mürzzuschlag-Mariazell, Standort Mürzzuschlag darf auch auf die Entwicklung in der MEDVISION 2030 verwiesen werden, in der sich dieses Krankenhaus als Stützpunkt im Mürztal einordnen wird.“

 

4. "Schließung LKH Hochsteiermark - Standort Eisenerz"

Zur Resolution des Gemeinderates der Stadtgemeinde Eisenerz, gerichtet an Frau Landesrätin Mag.a Ursula Lackner, hat die befasste Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement in Abstimmung mit dem Gesundheitsfonds Steiermark und der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. am 18. Jänner 2018 folgende Stellungnahme abgegeben:

„Im KAGes-Masterplan 2025 zur Umsetzung des Regionalen Strukturplan Gesundheit-Steiermark 2025, ist die Umsetzung dieser Strukturmaßnahme – Schließung des Krankenhausstandortes (ambulantes Angebot) bzw. Verlagerung der entsprechenden stationären Einheiten an den Standort Leoben des LKH Hochsteiermark (Pulmologie, ausgenommen die Landespflegeanstalt für chronisch Kranke zur Versorgung beatmungspflichtiger Patienten und Patientinnen am LKH Hochsteiermark, Standort Eisenerz) – in der Phase 2017 bis 2019 enthalten. Diese Strukturmaßnahme wird seitens der KAGes bzw. des LKH Hochsteiermark bis zum Ende des 1. Halbjahres 2018 abgeschlossen sein.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse des konkreten medizinischen Versorgungsbedarfs für die Bevölkerung der Region Eisenerz wurde in Abstimmung mit der Bürgermeisterin Frau Christine Holzweber und der KAGes eine erweiterte ambulante Versorgung in Form eines Gesundheitszentrums eingerichtet.

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region Eisenerz wird derzeit im niedergelassenen Bereich von 4 Allgemeinmedizinern bzw. -medizinerinnen erbracht. Dies entspricht dem doppelten Versorgungsgrad im Vergleich zum Durchschnitt in der Steiermark (1 Arzt bzw. 1 Ärztin versorgt in der Region Eisenerz 1.000 Patienten und Patientinnen, normalerweise sind es 2.000 bis 2.500 Patienten und Patientinnen).

Mit der Etablierung des „Gesundheitszentrums Eisenerz“ mit erweitertem Versorgungsangebot unter der Leitung von Herrn Dr. Bauer und Herrn Dr. Bauer-Schartner unter Einbindung von Frau Dr. Auer wird der Bevölkerung von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 17:00 Uhr eine abgestimmte medizinische Versorgung geboten. Dieses Angebot wird zurzeit, zusätzlich zu dem bestehenden Angebot der Ärzte und Ärztinnen, bereits von ca. 250 Patienten und Patientinnen pro Monat genutzt.

In Ergänzung zum Gesundheitszentrum besteht ein Wochentags-Nachtbereitschaftsdienst von Montag bis Freitag von 19:00 – 07:00 Uhr sowie ein Wochenendbereitschaftsdienst. Alle diese Dienste werden auch tatsächlich eingehalten. In der Region wird derzeit auch ein Telefonarzt-System (Rufnummer 141) erprobt, durch welches nach ersten Ergebnissen bis zu ca. 70 % aller Anliegen am Telefon abgeklärt werden können. Nur bei ca. 15 % der Anrufe muss eine Visite und bei ca. 15 % ein Rettungseinsatz veranlasst werden.

Zusätzlich und ergänzend dazu besteht ein Notarzt-System (Rufnummer 144), mit welchem die lokalen Ärzte und Ärztinnen mittels eines „First-Responder-Systems“ verbunden und 24h an 365 Tagen im Jahr erreichbar sind. Dazu wurden zusätzliche Rettungsgerätschaften für Eisenerz angekauft.

Somit besteht eine umfassende, mehrstufige 24h-Versorgung für die Region Eisenerz, welche bereits jetzt ohne die Leistungen des bestehenden Krankenhauses LKH Hochsteiermark am Standort Eisenerz funktioniert und daher keine dauerhafte Fortführung dieses Standortes erfordert.“

 

5. "Gesundheitsreform muss zügig fortgesetzt werden; SeniorInnen und Behinderte fordern gleichberechtigte Mitbestimmung!"

Zur Petition des Beirates der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, gerichtet an Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung, hat die befasste Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement, nach Rücksprache mit dem zuständigen politischen Büro, am 15. Oktober 2018 mitgeteilt, dass diese Petition keiner Enderledigung zugeführt wurde, da es sich hierbei um eine Bundeskompetenz handelt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Oktober 2018.

 

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Petitionsausschuss wolle beschließen:

 

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Petitionsbericht 2017 wird zur Kenntnis genommen.