LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2282/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 02.03.2018, 08:40:03


Geschäftszahl(en): ABT16-95224/2017-11
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Beilagen: Tabelle, Stellungnahme des Landesfinanzreferenten

Betreff:
Regionalverkehr Bus - Bündel Weiz; Sommerferienbeginn Juli 2019 bis längstens Sommerferienbeginn Juli 2029; Kosten des Landes: maximal rund € 36.569.000,00

Ausgangslage:

Mit Regierungssitzungsbeschluss, GZ: ABT16-1539/2015-127, vom 21.05.2015 wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.

Diesem Auftrag bzw. dieser Vorgabe zufolge sind im gegenständlichen Bereich, dem Korridor (Konzessionsbündel) Weiz, bereits Planungen in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden erfolgt.

Leistungen:

Im gegenständlichen Bündel Weiz ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH sowie den Busunternehmen Greimel und Niederl auf den Verbundlinien 160, 200, 201, 203, 205, 206, 207, 220, 221, 234, 241, 250, 260 und 270 erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben. Weiters werden die derzeit von den Steiermärkischen Landesbahnen betriebenen Linien 202, 204, 208 und 215 ebenfalls mit geplant, diese werden wieder direkt an die StLB vergeben. Nach der erfolgten Leistungsvergabe an den Bestbieter entfallen die bisher pauschalen Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH für diesen Bereich.

Es handelt sich beim Bündel Weiz um das bis dato größte Linienbündel, das neu vergeben wird.

Im Zuge der Planungen werden nicht nur die steirischen Mindestbedienungsstandards umgesetzt, sondern auch die Standards eines S-Bahn-Ersatzkorridors. Die Kapazitäten werden so stark ausgeweitet, dass der Korridor (Konzessionsbündel) Graz-Weiz ab Inbetriebnahme in der gleichen Qualität wie die S-Bahn bedient werden kann. Die Wünsche der betroffenen Gemeinden wurden berücksichtigt und werden von diesen auch mitfinanziert (die entsprechenden Finanzierungszusagen werden in den kommenden Tagen erwartet).

Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2019 erfolgen. Die Leistungserbringung ist bis zum geplanten Bündelende mit Sommerferienbeginn 2025 mit der Option einer viermaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen.

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Bündel Weiz werden überwiegend vom Land Steiermark und in einem geringeren Maße von den jeweils betroffenen Gemeinden getragen. Für die Weiterführung der bisherigen Leistungen sollen die Beiträge der Gemeinden gleich bleiben. Die Entscheidung über die Mitfinanzierung der Gemeinden über zusätzliche Leistungen, die auf deren Wunsch berücksichtigt werden sollen, wird in den kommenden Tagen erwartet.

Gemäß Grobkostenschätzung der Steirischen Verkehrsverbund GmbH, unter Beachtung der zu erwartenden Einnahmen und unter Annahme der Realisierung aller zusätzlich gewünschten Verkehrsdienstleistungen, belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten inklusive rund 15% für Unvorhergesehenes auf maximal rund € 3.049.000,00.

Es handelt sich hier um einen Maximalrahmen, es wird jedoch ein deutlich besseres Ausschreibungsergebnis erwartet. Zudem wurden im Bündel Weiz auch bisher bereits ca. 1,5 Millionen Euro jährlich für die Aufrechterhaltung des Regionalverkehrs aufgewendet. Schlussendlich lässt die Angebotsverbesserung auf S-Bahn Standard eine deutliche Einnahmensteigerung erwarten, die in der erfolgten Kostenschätzung noch nicht berücksichtigt wurde.

Unter dem Ansatz von 3% Valorisierung, einschließlich der rund 15% für Unvorhergesehenes, betragen die maximalen Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2019 bis Juli 2029 demnach rund € 36.569.000,00.

Jährliche Kosten für das Land Steiermark in € (inklusive 3% Valorisierung und rund 15% für Unvorhergesehenes):       

 

(siehe angeschlossene Tabelle)

 

Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 8.099.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2021 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2022 bis 07.07.2029 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 28.470.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2022 bis 2029, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.

Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdienstverträge ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 01. März 2018.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für das Projekt „Regionalverkehr Bus ab Sommerferienbeginn 2019 im Linienbündel Weiz“ die erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdiensteverträge bis längstens Sommerferienbeginn 2029 abzuschließen.

  3. Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen in der Höhe von bis zu € 36.569.000,00 zu leisten.

  4. Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 8.099.000,00 erfolgen in den Jahren 2019 bis 2021 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ im Rahmen des genehmigten Finanzrahmens zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).

Für den darüberhinausgehenden Zeitraum vom 01.01.2022 bis 07.07.2029 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 28.470.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr von 2022 bis 2029, entsprechend der im AV dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark, zu berücksichtigen.