LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 52

EZ/OZ 1363/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Massive Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte und des Landesverfassungsschutzes notwendig!

 

zu:
EZ 1363/1, Massive Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte und des Landesverfassungsschutzes notwendig! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Verfassung vom 10.01.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1363/1, betreffend „Massive Aufstockung der Exekutivkräfte und des Landesverfassungsschutzes notwendig!“, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Seitens der Abteilung 3 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wurde das zuständige Bundesministerium für Inneres (Generaldirektion für öffentliche Sicherheit) mit der gegenständlichen Thematik befasst. Die daraufhin ergangene Stellungnahme lautet wie folgt:

„Zum do Schreiben vom 31.01.2017, ZL: ABT03-18021/2014-75, betreffend des Antrages von Landtagsabgeordneten der FPÖ bezüglich „Massive Aufstockung der Exekutivkräfte und des Landesverfassungsschutzes nötig“ kann seitens des Bundesministeriums für Inneres folgende Information übermittelt werden:

Dem Bundesministerium für Inneres ist es ein essentielles Anliegen und Bestreben die einzelnen Exekutivdienststellen bundesweit, im Sinne ihrer umfassenden Aufgabenstellungen, mit den entsprechenden Personal- und Sachressourcen auszustatten.

Aus diesem Grund wurde für den nationalen Bereich gemeinsam mit der Bundesregierung die Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpaketes eingeleitet.

Im Rahmen der derzeit laufenden Aufnahme- und respektive Arbeitsplatzoffensive wird besonderes Augenmerk auf eine bundesweit bestmöglich ausgewogene Personaldotation gelegt, wobei im Wesentlichen unterschiedliche Belastungen, der sicherheitspolizeiliche Grundbedarf sowie die unterschiedlichen strukturellen Erfordernisse die grundsätzliche Basis für die gegenwärtig gegebenen Abstimmungsthematiken mit den jeweiligen Landespolizeidirektionen bilden.

Betreffend die geforderte Aufstockung des Landesamtes für Verfassungsschutz kann Folgendes festgehalten werden:

Im Rahmen der laufenden integrierten Organisationsentwicklung, dem neuen Staatsschutzgesetz und den gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Migration wurde bereits, in Abstimmung mit den jeweiligen Landespolizeidirektionen, eine österreichweite Neu-Strukturierung der Landesämter für Verfassungsschutz getätigt. Im Zuge dieser Strukturanpassung konnte dabei ein mehr als 50%iger Personalzuwachs für das neue Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) der Landespolizeidirektion Steiermark erzielt werden. Mit dieser neuen Personaldotation, in dessen Rahmen auch IT-Facharbeitsplätze eingerichtet wurden, sind die LVT auch in Zeiten erhöhter Belastung bestens gerüstet, um ihre umfangreichen Aufgabengebiete bestmöglich bewältigen zu können.

Ebenso wurden umfangreiche Beschaffungen zur Ressourcenoptimierung, sowie die eingeleitete millionenschwere Sicherheitsoffensive bis 2018 für Investitionen in technische und mannbezogene Ausstattung und Ausrüstung eingeleitet, wobei natürlich die Landespolizeidirektion Steiermark entsprechend bedarfskonform mitpartizipiert.

Beispielweise können dabei für den Bereich des großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD) die Einleitung der Beschaffung von

•      Einsatzoveralls

•      Helmen

•      Vollkörperschutzausrüstung

•      GSOD-Schildern,

sowie auch auf die Beschaffung von

•      Sturmgewehren StG-77

•      Ballistischen Schutzwesten

angeführt werden. Auch im Bereich des Fahrzeugwesens werden im Rahmen des periodischen Austausches Leasingfahrzeuge laufend erneuert.

Zur Forderung betreffend der dauerhaft erhöhten Polizeipräsenz kann überdies mitgeteilt werden, dass die primären Ziele der Ressortleitung und der Landespolizeidirektionen auf den bestmöglichen Schutz der Bevölkerung, sowie auf die Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch eine optimierte Ressourcennutzung ausgerichtet sind. Dazu kann angemerkt werden, dass alleine seit dem 01.07.2016 neben den allgemeinen Aufnahmen und Ausmusterungen für die Landespolizeidirektion Steiermark zusätzlich 127 Bedienstete für den Grenz- und fremdenpolizeilichen Bereich zugewiesen wurden.

Die Landespolizeidirektion Steiermark ist in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Inneres grundsätzlich angewiesen, Ressourcenzuweisungen in ihrem Zuständigkeitsbereich bestmöglich zu forcieren und bedarfsangepasst Schwerpunktaktionen zu setzen.

Abschließend darf erwähnt werden, dass neben den regionalen Kräften auch die überregional agierenden Kräfte wie beispielweise das Landeskriminalamt, die in Graz stationierte Polizeidiensthundeinspektion, die Sondereinheit EKO Cobra/DSE einen unabdingbaren Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der steirischen Bevölkerung leisten.

Alle diese Organisationseinheiten tragen bereits deutlich zur Entlastung der Bediensteten in den Polizeiinspektionen und zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Verfassung zum Antrag, EZ 1363/1, „Massive Aufstockung der steirischen Exekutivkräfte und des Landesverfassungsschutzes notwendig!“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener