LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 16

EZ/OZ 2107/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Änderung der Zählregelung im Buslinienverkehr – Mehr Sicherheit für Schulkinder!

 

zu:
EZ 2107/1, Änderung der Zählregelung im Buslinienverkehr – Mehr Sicherheit für Schulkinder! (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 09.01.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Derzeit ist für Schulkinder, die zur Fahrt in die Schule den Kraftfahrlinienverkehr nutzen, die Zählregelung nach § 106 Abs. 1 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) anzuwenden. Demnach sind drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen. Für diesen Verkehr besteht darüber hinaus keine Anschnallpflicht.

Am aktuellen Beispiel der Marktgemeinde Obdach, wird aufgezeigt, was in vielen anderen Gemeinden auch immer mehr zum Problem wird. Die Busse sind überfüllt, viele Kinder müssen stehend transportiert werden und die Sicherheit der Kinder kann - insbesondere bei Überlandfahrten - nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet werden.

Deshalb ist es aus verkehrspolitischen Gesichtspunkten und zur weiteren Verbesserung der Sicherheit der Kinder erforderlich, diese Zählregelung im Kraftfahrgesetz für den Buslinienverkehr - insbesondere bei Überlandfahrten - an die heutigen Sicherheitsanforderungen anzupassen bzw. zu verbessern.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Anliegen heranzutreten, die für den Buslinienverkehr geltende Zählregel gemäß § 106 KFG im Sinne der Sicherheit für Kinder - insbesondere im Überlandverkehr - neu zu regeln.

 

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer