EZ/OZ: 731/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 31.03.2016, 14:28:36
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Betreff:
Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung
Die Bevölkerungszahlen in Österreich bzw. in der Steiermark steigen seit über zehn Jahren kontinuierlich an. Der damit verbundene, zusätzliche Wohnraumbedarf ist vor allem in Graz und Graz-Umgebung evident und wird in Zukunft weiter zunehmen. Die Wohnbauförderung sichert primär das Grundbedürfnis der Bevölkerung nach leistbarem Wohnen.
Die finanziellen Mittel für den geförderten Wohnbau sind im derzeitigen Budget sehr gering bemessen. Seit 2002 ist die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel aufgehoben. Die Rückflüsse aus aushaftenden Förderungsdarlehen stellten stets einen wesentlichen Teil der Einnahmen für die Wohnbauförderung dar. Die Rückflüsse lagen in den neunziger Jahren zwischen 500 und 700 Millionen Euro mit einem Höchstwert von 893 Millionen Euro im Jahr 2000.
Durch die Zweckbindung der Wohnbaugelder konnte durch Landesdarlehen tatsächlich neuer Wohnraum für die Steirer geschaffen werden. Zum damaligen Zeitpunkt stand der geförderte Wohnbau in der Steiermark auf gesunden Beinen und hatte eine durchwegs sehenswerte und anerkannte Qualität. Zum heutigen Zeitpunkt hat sich der geförderte Wohnbau in die falsche Richtung entwickelt und ist alleine nicht mehr finanzierbar. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Thema „Leistbares Wohnen“ in den Fokus zu rücken und dies auch mit Maßnahmen konsequent umzusetzen.
Nachdem weit über 50 Prozent der Bauprojekte im Geschosswohnbau durchgeführt werden, ist genau auf diese Kategorie im geförderten Wohnbau Bedacht zu nehmen respektive besonders zu bevorzugen. Nur dieser ist in Zukunft sinnvoll und finanzierbar. Dies bedeutet, dass die Eigenheimförderung in der bisherigen Ausgestaltung obsolet ist und abgeschafft werden muss. Ferner sind Reihenhäuser, die einem Eigenheim gleichkommen, aus der Förderung zu entfernen. Objekte unter 15 Wohnheiten sind angesichts der aktuellen Situation nicht länger finanzierbar, zudem bedeutet ein Mehr an Einheiten auch bessere Einheitspreise einhergehend mit einem flächenschonenderem Vorgehen.
Die Zweckbindung ist als Finanzierungshilfe unabdingbar und sofort wieder einzuführen. In erster Linie ist also die Objektförderung zu forcieren, um hier bedarfsorientiert und nicht am Markt „vorbei zu bauen“. Einen weiteren Kritikpunkt bildet der Förderungsmechanismus. Dieser ist zu kompliziert und zu „entschlacken“, was bedeutet, dass das Land selbst über Landesdarlehen das Fördersystem in die Hand zu nehmen hat.
Bei der 2013 stattgefundenen Konferenz der Landes-Wohnbaureferenten sprach man sich einmütig für eine Wiedereinführung der Zweckbindung aus, insofern würde einem dahingehenden Beschluss nichts im Wege stehen. „Die Zweckwidmung der Wohnbauförderung würde in manchen Bundesländern finanzielle Lücken aufreißen, die der Bund über den Finanzausgleich schließen müsste. Das sagte der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Rande eines Treffens der Landesfinanzreferenten in Wien. Der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz wäre zu sofortigen Verhandlungen über die Wiedereinführung der Zweckwidmung, wie von der SPÖ gefordert, bereit. […] Die SPÖ begrüßt die Bereitschaft der ÖVP-Landeshauptleute Markus Wallner und Josef Pühringer, über eine Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung sofortige Verhandlungen aufzunehmen.“ (Quelle: http://derstandard.at/1363706859095/Zweckwidmung-der-Wohnbaufoerderung-kaeme-Bund-teuer)
Mit der Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung ist eine Lenkung zugunsten eines sozialen und ökologischen Wohnbaus möglich. Um der steirischen Bevölkerung auch in Zukunft die Möglichkeit zu bieten, diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Zweckbindung derselben von Nöten. Angesichts der steigenden Immobilienpreise brauchen wir ein klares Bekenntnis zum geförderten Wohnbau. Dieser wird ohne eine Reduzierung der in den letzten Jahren stark gestiegenen Ausführungsstandards sowie der Zweckbindung der Wohnbaugelder nicht zu realisieren sein. Leistbares Wohnen muss dabei jedoch immer im Fokus stehen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage für die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung auszuarbeiten, wobei Rückflüsse aus Wohnbauförderungsmaßnahmen und für die Wohnbauförderung gedachte Bundesmittel und Ertragsanteile nur für Zwecke der Wohnbauförderung und Sanierung verwendet werden dürfen, und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)