LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2943/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.12.2018, 06:28:11


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Umwelt
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger, Landesrat Anton Lang

Betreff:
Verbot von Glyphosat für private Anwendungen

Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist laut WHO wahrscheinlich krebserregend. Aus Gründen des Schutzes der Umwelt, der Biodiversität und der Gesundheit des Menschen wäre es dringend geboten, den Einsatz von Glyphosat zu untersagen. Trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung stimmten die EU-Staaten einem Vorschlag der EU Kommission auf Verlängerung dieses Unkrautvernichtungsmittel allerdings zu.

Im Dezember 2017 einigte sich die Kärntner Landesregierung darauf, ein dreijähriges Verwendungsverbot von Glyphosat im Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz verankern zu wollen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der EU-Kommission abgelehnt, mit dem Argument, er sei „zu wenig begründet“, es sei nicht zulässig, sich nur auf das Vorsorgeprinzip zu berufen. „Ein vollständiges Verbot von Glyphosat würde den grundlegenden Vorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 widersprechen, teilte die Kommission mit. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten sämtliche Pflanzenschutzmittel individuell prüfen. Dann könnten sie einzelne Zulassungen nicht erneuern oder neue Zulassungen verweigern“, berichtete die APA. In ihrem Schreiben schließt die EU-Kommission jedoch regionale Glyphosat-Verbote nicht grundsätzlich aus.

Das Land Kärnten startete einen neuen Versuch, Glyphosat und weitere gefährliche Unkraut- und Schädlingsgifte für private Anwendungen zu verbieten. Nun hat sich die EU-Kommission zu dem neuen Gesetzesentwurf postitiv geäußert und mitgeteilt, dass es mit EU-Recht vereinbar sei, Anwendung von Glyphosat bzw. Glyphosat-haltige "Pflanzenschutzmittel" für private AnwenderInnen zu verbieten. Auch der oberösterreichische Umweltlandesrat hat angekündigt, dieses Verbot übernehmen zu wollen.

Umweltorganisationen fordern die Bundesregierung auf, nun auch ein bundesweites Glyphosat-Verbot zu ermöglichen und die Verlängerung von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln sofort zu stoppen. Laut Greenpeace laufen 30 Verlängerungsanträge der chemischen Industrie auf Zulassung für Glyphosat-haltige "Pflanzenschutzmittel" in Österreich. Bei einer Genehmigung würde die aktuell geplante Machbarkeitsstudie ad absurdum geführt.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. eine Novelle im Landtag einzubringen, mit der „Pflanzenschutzmittel“ mit dem Wirkstoff Glyphosat nach Kärntner Vorbild für private Anwendungen verboten werden sollen, und

2. an die Bundesregierung heranzutreten, damit diese sicherstellt, dass das Bundesamt für Ernährungssicherheit keine weiteren Verlängerungen der Zulassung von „Pflanzenschutzmitteln“ mit dem Wirkstoff Glyphosat genehmigt.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)