LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 4

EZ/OZ 256/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Verkauf einer durch das Land Steiermark geförderten Wohnung

 

zu:
EZ 256/1, Verkauf einer durch das Land Steiermark geförderten Wohnung Regierungsvorlage (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.10.2015 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 09.04.2015 wurde der Erwerb der gegenständlichen Wohnung durch das Land Steiermark im Wege der Überlassung an Zahlungs statt genehmigt.

Diesem Geschäftsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Im Verlassenschaftsverfahren, GZ.: 18A 112/13 w des Bezirksgerichtes Judenburg, ist der zuständige Notar an das Land Steiermark als Gläubiger mit rd. € 70.000,-- aushaftendem Wohnbauförderungsdarlehen mit dem Vorschlag herangetreten, die Wohnung W Top 6, 172/1466 Anteile der EZ 439, KG 65101 Apfelberg, dem Land Steiermark an Zahlungs statt zu überlassen. Dies aus dem Grund, da die Verlassenschaft völlig überschuldet ist, und diese Wohnung ansonsten gerichtlich zu versteigern wäre, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Nach einem im Verlassenschaftsverfahren eingeholten Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ergibt sich ein Verkehrswert dieser Wohnung von € 47.700,--.

Aus Sicht der Abteilung 16 war die Übernahme dieser Wohnung an Zahlungs statt von wirtschaftlichem Vorteil für das Land Steiermark, da dadurch keine Minderung des Erlöses durch Kosten einer gerichtlichen Versteigerung eintritt. Die geplante Vorgangsweise wurde sowohl mit der Abteilung 3 Verfassungsdienst und der Abteilung 15 Wohnbauförderung abgestimmt.

In Entsprechung des zitierten Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung wurde diese Wohnung öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben und war Herr Ing. Richard Taxbacher im Zuge eines Nachbesserungsverfahrens Bestbieter mit einem Angebotspreis von € 53.500,--, wobei sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen, vom Kaufwerber zu tragen sind.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 2015.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der durch das Land Steiermark geförderten Wohnung W Top Nr. 6, 172/1466 Anteile,
B-LNr. 15, der EZ 439, GB 65101 Apfelberg, außerbücherlicher Eigentümer Land Steiermark, an Herrn Ing. Richard Taxbacher um € 53.500,-- wird genehmigt.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Anton Lang

 

Der Berichterstatter:
LTAbg. Karl Petinger