LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 15

EZ/OZ 2465/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Kontrolle

Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Landeswarnzentrale“ (Einl.Zahl 1884/2, Beschluss Nr. 660)

 

zu:
EZ 2465/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Landeswarnzentrale“ (Einl.Zahl 1884/2, Beschluss Nr. 660) (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs 4 L-VG))

 

Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 11.09.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 660 vom 14.11.2017 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Landeswarnzentrale“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.

ad Organisation und Aufgaben des Referates (Kapitel 2.3.2 S. 12):

Der Landesrechnungshof erkannte in der Landeswarnzentrale einen unerlässlichen Bestandteil zur Bewältigung von Katastrophenfällen in der Steiermark. Er stellte jedoch fest, dass es zwischen den Aufgabenbereichen „Alarmierung“ und „Kommunikations- und Nachrichtentechnik“ Schnittstellen gibt, die eine Leistungsabgrenzung, wie sie durch die Organisationsstruktur der FAKS vorgegeben ist, nicht sinnvoll erscheinen lässt. Daher regte er an, die bisherige Einbindung des Bereichs „Kommunikations- und Nachrichtentechnik“ im Referat „Katastrophenschutz“ hinsichtlich einer künftigen organisatorischen Zugehörigkeit zum Referat „Landeswarnzentrale“ zu überdenken und durch organisatorische Maßnahmen etwaige Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.

Die Umsetzung der organisatorischen Zugehörigkeit des Fachbereichs Kommunikationstechnik zum Referat Landeswarnzentrale erfolgte mit Wirksamkeit vom 01. März 2018. Die Neubezeichnung des Referates lautet nunmehr „Referat Landeswarnzentrale und Kommunikationstechnik“.

ad Mehrdienstleistungen (Kapitel 3.3 S. 17)

Darüber hinaus wurde empfohlen, im Falle von absehbaren Personalabgängen, bzw. längeren Verhinderungen rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, um erforderliche Mehrdienstleistungen zu vermeiden.

Die Nachbesetzungen müssen im Einvernehmen mit der Personalabteilung vorgenommen werden. Mit 01. September 2018 wird eine vom betroffenen Disponenten rechtzeitig avisierte, geplante Karenz schlagend werden. In enger Zusammenarbeit mit der Abteilung 5 wurde im Rahmen einer landesweiten internen Ausschreibung ein geeigneter Bewerber für die rechtzeitige Nachbesetzung der freiwerdenden Disponentenstelle ermittelt. In diesem aktuellen Beispielfall wurde der Empfehlung des LRH vollinhaltlich nachgekommen.

ad Räumliche und technische Ausstattung (Kapitel 4.0 S. 23)

Eine weitere Empfehlung des Landesrechnungshofes bezog sich auf das Alarmdienstsystem (ADS) der LWZ. Dieses Einsatzleit- und Managementsystem wird innerhalb der Landes-IT betrieben und auch von landeseigenem IT-Personal unterstützt. Dieses ist aber nur während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar. Der Landesrechnungshof empfahl daher, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit ein 24 h Support für die Disponenten gewährleistet werden kann.

Die Stärkung der IT-relevanten Resilienz innerhalb der Landeswarnzentrale erfolgt in mehreren Schritten. Als erster Schritt wurde am 14. Mai 2018 gemeinsam mit der Abteilung 1 ein Projekt ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Projektes soll eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um die neuralgischen Punkte der Hard- und Softwareumgebung zu identifizieren und in weiterer Folge einer Beurteilung zu unterziehen. Als zweiter Schritt sollen auf Basis dieser Projektergebnisse die ausgearbeiteten risikoreduzierenden Maßnahmen zur Erhöhung der technischen Resilienz umgesetzt werden.

Aber selbst bei optimaler Umsetzung dieser technischen Maßnahmen bleibt die vom LRH aufgezeigte Schwachstelle beim Support der IT-Landschaft der LWZ bestehen. Laut Auskunft der Abteilung 1 ist es nämlich nicht möglich, einen landesinternen Bereitschaftsdienst für einen 24 Stunden/365 Tage -  Betrieb zu organisieren. Derzeit behilft sich die Landeswarnzentrale in Eigenregie mit zwei fachkundigen Disponenten, die sich das nötige Wissen in ihrer Freizeit freiwillig angeeignet haben und die auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bereit sind, in Notfällen zur Verfügung zu stehen. Trotz des großen Engagements der Kollegen stellt die fehlende IT-basierte Ausbildung und das Risiko eines urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfalls die Qualität dieses improvisierten Supports in Frage.

Die vollständige Umsetzung der Empfehlung des LRH wird somit nur durch die Schaffung eines expliziten und qualifizierten Dienstpostens direkt in der LWZ für den IT-Support möglich sein. Diesbezügliche Maßnahmen wurden noch nicht ergriffen.

ad Dienstplan (Kapitel 3.2 S. 16):

Der Landesrechnungshof begrüßte ausdrücklich, die zum Zeitpunkt der Prüfung unternommenen Bestrebungen, die elektronische Leistungszeiterfassung (ELZE) auch im täglichen LWZ-Betrieb zu implementieren. Bis zum Abschluss der Rechnungshofprüfung war dies nämlich aufgrund des Schichtdienstes in der LWZ und der mangelnden Flexibilität des beim Land Steiermark verwendeten elektronischen Leistungszeiterfassungssystems nicht möglich.

Die Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung (ELZE) der Disponenten der Landeswarnzentrale erfolgte mit 01. Jänner 2018.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Landeswarnzentrale“ (Einl.Zahl 1884/2, Beschluss Nr. 660) wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Marco Triller, BA