LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3668/1

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

eingebracht am 10.10.2019, 16:22:35


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Verordnung für den Sachbereich Windenergie

2013 wurde das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie von der Landesregierung beschlossen, am 1. August 2013 ist es in Kraft getreten. Damit wurden die Grundlagen für überörtliche Vorgaben zum Windenergieausbau in der Steiermark geschaffen. Es wurden Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen unzulässig ist, Vorrangzonen sowie Eignungszonen, die als Standorte erster und zweiter Priorität dienen, rechtsverbindlich festgelegt. Laut Verordnung ist dieses Programm spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Begutachtungsfrist für das überarbeitete Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie endete mit Juni 2019.

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Wann wird die Verordnung der Landesregierung, mit der das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie geändert wird, erlassen werden?


Unterschrift(en):
LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)