EZ/OZ: 808/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.04.2016, 12:43:58
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), LTAbg. Karl Petinger (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger, Landesrat Mag. Jörg Leichtfried
Beilagen: WFG_Änderung_140416.docx
Betreff:
Wohnbauförderungsgesetz
Die derzeitige Regelung des § 5 Abs.1 Z.1 des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes sieht für geförderte Wohnbauten eine zusätzliche und aus Sicht der unterzeichnenden Antragsteller/innen unnötige und bürokratische Doppelprüfung der Eignung eines Grundstücks als Bauplatz auf. Bei der Prüfung gemäß § 5 Abs.1 Stmk. BauG werden hinsichtlich der Eignung als Bauplatz alle notwendigen Kriterien des Grundstücks ausreichend bewertet. Im frei finanzierten Wohnbau wird diese Doppelprüfung nicht durchgeführt. Eine zusätzliche bürokratische Hürde ist demnach auch im geförderten Wohnbau nicht zweckmäßig. Insbesondere können durch den Wegfall dieser Doppelprüfung möglicherweise positive Auswirkungen im Bereich des leistbaren Wohnens sowie auf die Arbeitsplatzsituation in der Bauwirtschaft erzielt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
(s. beiliegenden Gesetzestext)
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP), LTAbg. Karl Petinger (SPÖ), LTAbg. Erwin Dirnberger (ÖVP), LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch (SPÖ), Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom (ÖVP)