TOP 37
EZ/OZ 1756/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
Steiermärkisches Jugendgesetz LGBl. Nr. 81/2013 Jugendbericht
zu:
EZ 1756/1, Steiermärkisches Jugendgesetz LGBl. Nr. 81/2013 Jugendbericht (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 27.06.2017 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Nach § 13 der geltenden Fassung des Steiermärkischen Jugendgesetzes, LGBl. Nr. 81/2013 hat die die Landesregierung dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über die Tätigkeit und die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der außerschulischen bzw. außerberuflichen Jugendarbeit zu erstatten.
Jugendarbeit ist begleitende Beziehungsarbeit mit professionellem Anspruch. Sie dient der gemeinsamen Gestaltung von Rahmenbedingungen, Lebenswelten und konkreten Maßnahmen mit den vorhandenen bzw. zur Verfügung gestellten Ressourcen. Themen, Schwerpunkte und konkrete Maßnahmen sollten mit den Jugendlichen selbst entwickelt werden.
Der Jugendbericht 2014/2015/2016 bietet einen Einblick in die vielfältigen Arbeits- und Entwicklungsbereiche des Referates Jugend im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit.
Auf Anregung des Rechnungshofes (Prüfbericht des Landesrechnungshofes gem. Art. 52 Abs. 2 L-VG LR-Geschäftszahl(en): LRH 10 J 4/2011-10 u. 11) wird der Jugendbericht nicht mehr in Druck gegeben und nur mehr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ein Ansichtsexemplar liegt bei.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend „Steiermärkisches Jugendgesetz LGBl. Nr. 81/2013 Jugendbericht“ wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch