LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 8

EZ/OZ 2614/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
B68, Feldbacher Straße von km 13,050 bis km 20,400 Abschnitt: „Fladnitz-Saaz“ Entschädigung für die Einlöse eines Wohnhauses Gesamtkosten € 110.750,00

 

zu:
EZ 2614/1, B68, Feldbacher Straße von km 13,050 bis km 20,400 Abschnitt: „Fladnitz-Saaz“ Entschädigung für die Einlöse eines Wohnhauses Gesamtkosten € 110.750,00 (Regierungsvorlage)

 

Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 02.10.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 04.02.2016, GZ ABT16-1538/2016-16 hat die Steiermärkische Landesregierung der Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) zugestimmt.

Eine der Voraussetzungen für den positiven Abschluss des UVP-Verfahrens im gegenständlichen Abschnitt ist, bei sämtlichen im betroffenen Bereich liegenden Wohnhäusern die zulässigen Grenzwerte für Luftschadstoffe gemäß IG-L einzuhalten, bzw. die Zusatzbelastungen unter dem Irrelevanzkriterium zu halten. Das Objekt Studenzen 39, 8322 Studenzen, liegt innerhalb dieser Zone und muss abgetragen werden.

Aus diesem Grund wurde ein gerichtlich beeideter Sachverständiger beauftragt, ein Gutachten über den Verkehrswert des Wohnhauses zu erstellen. Mit dem Grundeigentümer konnte auf der Grundlage des Gutachtens eine Einigung über die Gesamtentschädigung in der Höhe von € 105.750,00 erzielt werden. Das Grundstück auf dem sich das Wohnhaus befindet verbleibt im Eigentum des Liegenschaftseigentümers. Demnach ändert sich nichts am derzeitigen Grundbuchsstand. Jedoch verpflichtet sich der Grundeigentümer dazu, zukünftig kein Objekt zur Wohnnutzung auf dem gegenständlichen Gst.Nr. .82 zu errichten. Nur auf diese Weise kann den Vorgaben des UVP-Verfahrens genüge getan werden.

Für die Abwicklung des Kaufvorganges fallen für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens und allfälliger Steuern Kosten in der Höhe von maximal € 5.000,00 an.

Die Ablöse für das Wohnhaus Studenzen Nr. 39 auf der EZ 628, KG 62157 Studenzen beträgt € 105.750,00.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Hausablöse im Zuge des UVP-Verfahrens für das Bauvorhaben der Landesstraße B68, Feldbacher Straße, von km 13,050 bis km 20,400, Abschnitt: „Fladnitz-Saaz” betreffend das Wohnhaus Studenzen Nr. 39, in der EZ 628, KG 62157 Studenzen zu einem Einlösepreis in der Höhe von € 105.750,00 wird genehmigt.

 

Die Obfrau:
LTAbg. Helga Ahrer