LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3476/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 19.07.2019, 13:22:52


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Lebenslanges Berufsverbot für verurteilte Pädophile in der Kinder- und Jugendbetreuung

Personen, die einer Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung nachgehen, tragen eine besondere Verantwortung, sind sie es doch, die mit jungen Menschen arbeiten, welche aufgrund ihres Alters als besonders schützenswerte Mitglieder unserer Gesellschaft gelten. Dementsprechend gilt es, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um einerseits den Nachwuchs bestmöglich in seiner Entwicklung zu unterstützen und andererseits unsere Kinder und Jugend zu schützen.

Die Problematik des Kindesmissbrauchs in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ist seit geraumer Zeit Gegenstand von Diskussionen. Die FPÖ spricht sich seit Jahren für härtere Strafen für verurteilte Sexualstraftäter aus, vor allem darf es bei der Verurteilung von Pädophilen keinen so weitreichenden Ermessensspielraum mehr geben.

§ 220b Strafgesetzbuch normiert gemäß der österreichischen Gesetzgebung ein Tätigkeitsverbot für Täter, die eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen Person setzten und zum Tatzeitpunkt einer Erwerbs- oder sonstigen Tätigkeit in einem Verein oder einer anderen Einrichtung nachgingen, welche die Erziehung, Ausbildung oder Beaufsichtigung Minderjähriger oder sonst intensive Kontakte mit Minderjährigen einschließt. Bei einer Verurteilung wären dem Täter für die Dauer von mindestens einem bis höchstens fünf Jahren die Ausübung dieser Tätigkeiten zu verbieten, lediglich in bestimmten Fällen kann ein Arbeitsverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen werden, allerdings wäre es dann alle fünf Jahre zu überprüfen.

Ein Problem dieser Regelung zeigte bereits ein Fall aus dem Jahr 2012 auf. So konnte ein wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer bedingten Strafe rechtskräftig verurteilter Mann nach einem Umzug in ein anderes Bundesland wieder eine Tätigkeit mit Jugendlichen aufnehmen. Als seine Verurteilung bekannt wurde, versuchte das Land Oberösterreich den „Pädagogen“ zwar zu kündigen, verlor aber in weiterer Folge den Prozess um die Wiederanstellung. Am 8. September 2012 berichtete die Tageszeitung „Österreich“ wie folgt: „Der vorbestrafte Pädophile klagte gegen seinen Rauswurf – und bekam Recht. Politik und Schulbehörde verstehen die Welt nicht mehr. Unglaublich, aber leider wahr: Wenn morgen in Oberösterreich die Schule beginnt, wird ein rechtskräftig verurteilter Pädophiler als Lehrer auf die Kinder losgelassen. Die Emotionen gehen hoch: ‚Wir werden sicher dagegen arbeiten, wenn wir erfahren, an welcher Schule der Lehrer tätig werden soll‘, so Kurt Süß, Landesverbands-Präsident der Elternvereine. Das wird aber gar nicht so einfach: Denn der Pädagoge droht jedem, der seine Neigungen öffentlich macht, mit sofortiger Klage. Daher konnte Landesschulrats-Präsident Fritz Enzenhofer nur die Schulaufsicht und den betroffenen Direktor informieren. Die Lehrerkollegen und Elternvertreter dürfen die Identität des Sex-Lehrers nicht kennen. Damit wird in jeder Schule, in der morgen ein ausgebildeter Hauptschullehrer mit den Fächern Mathematik, Physik und Chemie und Wohnsitz im Bundesland Salzburg neu zum Unterricht erscheint, Unbehagen mitschwingen. Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) sagt, er verstehe die Proteste der Eltern. Das Recht stehe aber aufseiten des Lehrers. Der Mann war 2006 in Salzburg rechtskräftig zu einer bedingten Haft verurteilt worden, weil er wiederholt Kinderpornos aus dem Internet runtergeladen hatte. Danach übersiedelte er beruflich nach Oberösterreich, verschwieg aber seine Verurteilung. Als sie aufflog, wurde er zuerst suspendiert und einige Wochen später gekündigt. Das Arbeitsgericht hob jedoch die Kündigung wieder auf. Enzinger und Pühringer können nur dafür sorgen, dass er nicht mit Kindern unter 14 Jahren in Berührung kommt.“

Nicht zuletzt zeigt ein aktueller Fall die schwerwiegenden Folgen einer nachsichtigen Behandlung von Kinderschändern. So konnte ein wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilter Mann trotzdem wieder eine Anstellung in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung erlangen. Die Kleine Zeitung berichtete am 27. Mai über die schrecklichen Vorfälle wie folgt: „Ein erschütternder Missbrauchsprozess fand am Montagvormittag am Landesgericht Klagenfurt statt: Ein Mann war wegen schweren, sexuellen Missbrauchs angeklagt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen ‚unter Ausnützung seiner Funktion als Aufsichtsperson‘ Kinder ‚in zig-fachen Angriffen missbraucht zu haben‘.  Nach knapp vier Stunden wurde der Mann in dem Prozess zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Dazu wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.  Der 41-jährige Behindertenbetreuer hat an einer Kärntner Schule als Nachmittagsbetreuer gearbeitet hat. Eines seiner späteren Opfer hat der Mann an dieser Schule kennen gelernt. Er war bereits einmal wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt worden - und zwar im Jahr 2007 zu 16 Monaten Haft. Trotzdem bekam er die Anstellung als Betreuer an einer Schule.“ (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5634985/33facher-Missbrauch_Sieben-Jahre-Haft-fuer-Behindertenbetreuer)

Kärntens Behindertenanwältin zeigte sich erbost, dass der Mann nach seiner Verurteilung wieder im selben Bereich eine Anstellung finden konnte: „Erschüttert bin ich jedoch auch darüber, dass es einer wegen sexuellen Missbrauchs bereits vorbestraften Person überhaupt möglich war, abermals im Bereich der Kinderbetreuung beruflich tätig zu werden.“ Ihrer Meinung nach hätte die Landesregierung bereits nach der Erstverurteilung ein Berufsverbot verhängen müssen. Dafür wäre jedoch auch ein entsprechender Informationsfluss zwischen den Behörden notwendig. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5636526/Betreuer-missbrauchte-Kinder_Es-haette-bereits-2007-ein)

Die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich greifen in dieser Frage leider zu kurz. Im Gegensatz zur heimischen Gesetzgebung hat die Schweiz einen bemerkenswerten Schritt gesetzt. Demnach muss seit Beginn des Jahres 2019 das Gericht bei Verurteilungen von Erwachsenen wegen Sexualdelikten an Minderjährigen und anderen besonders schützenswerten Personen grundsätzlich zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot anordnen – und zwar unabhängig von der Höhe der Strafe. Besonders schützenswert sind Personen, die aufgrund des Alters oder einer Krankheit hilfsbedürftig sind sowie Personen, die vom Täter abhängig, zum Widerstand unfähig oder urteilsunfähig sind. (Quelle: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/berufsverbot-fuer-paedophile-gilt-ab-2019/story/25361853)

Da viele Pädophile Wiederholungstäter sind und eine permanente Gefahr darstellen, dürfen Sie nicht mehr in die Nähe von und in Kontakt mit potentiellen Opfern gelangen. Der Schutz von Kindern ist sicherlich höher zu gewichten als der Wunsch von Tätern, wieder mit ebenjenen zu arbeiten. Der Staat hat hier einzugreifen und seine Aufgabe, nämlich die Sicherheit von besonders schutzwürdigen Personen, klar in den Vordergrund zu stellen.

Bisherige Maßnahmen haben jedenfalls nicht weit genug gegriffen. Die Regierungsparteien mit ihrer besonderen Verantwortung dürfen nicht auf einen tragischen Anlassfall warten, ehe sie handeln. Schwere Formen der Gewalt gegen Kinder, insbesondere in Verbindung mit sexuellem Missbrauch, rechtfertigen schärfere Strafmaßnahmen. Die Strafdrohungen für Tathandlungen gegen die leibliche Unversehrtheit sind im Verhältnis zu Vermögensstraftaten viel zu gering.

Einem ähnlich lautenden Antrag der Salzburger FPÖ wurde im Mai 2019 einstimmig die Zustimmung erteilt. Nun liegt es an der Steiermark, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt zu rücken.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

  1. Der Landtag spricht sich für ein lebenslanges einschlägiges Tätigkeitsverbot für verurteilte Pädophile im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus und fordert die Landesregierung auf, an die Bundesregierung mit dieser Forderung sowie der Forderung nach Herstellung eines entsprechenden Informationsflusses zwischen den Behörden hinsichtlich rechtskräftiger Verurteilungen heranzutreten.

  2. Die Landesregierung wird aufgefordert zu prüfen,

a) wie die Beschäftigung verurteilter Pädophiler im Bereich der Verantwortung des Landes und der Gemeinden verhindert werden kann, insofern deren Tätigkeit mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen zu tun hat und

b) inwiefern Organisationen, die in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind, von der Gewährung von Subventionen ausgeschlossen werden können, wenn sie verurteilte Pädophile beschäftigen.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)