LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3564/1

Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)

eingebracht am 02.09.2019, 12:08:35


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Gesetzliche Beschränkung der Wahlwerbungskosten für Landtagswahlen

Die Beschränkung von Wahlwerbungsausgaben hinsichtlich von Landtags- und Gemeinderatswahlen obliegt dem Landesgesetzgeber. Im Gegensatz zu Bundeswahlen besteht in der Steiermark keine Begrenzung der Wahlwerbungskosten. Eine der Bevölkerungszahl der Steiermark entsprechende Regelung wie auf Bundesebene für Nationalratswahlen (7 Mio. €) spricht für eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten auf ca. eine Million Euro bei Landtagswahlen.

Anfang Mai 2019 hat die SPÖ eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten bei Landtagswahlen auf 2 Mio. € vorgeschlagen. Wer das Limit bricht, soll laut SPÖ-Entwurf die Parteienförderung eines Jahres verlieren. SPÖ-Geschäftsführer Günter Pirker zur Kleinen Zeitung: „Ich war inspiriert vom Kärntner Gesetz und denke, dass zwei Millionen für die Steiermark reichen würden.“ Kärnten sieht im Übrigen bloß 500.000 € und strenge Sanktionen bei einer Überschreitung mit dem Verlust einer jährlichen Höhe der Parteienförderung vor.

Die Umsetzung dieses SPÖ-Vorschlages würde schon eine deutlichere Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage bringen, die keinerlei Beschränkungen vorsieht.

Am 31. August 2019 hat LHStv. Schickhofer laut Medienberichten dem Landeshauptmann angeboten, eine Wahlkampfkostenobergrenze von einer Million Euro zu vereinbaren und später verdeutlicht, dass die von der SPÖ nun gewünschte Wahlkampfkosten-Obergrenze von einer Million Euro gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen beschlossen werden könnte.

Die ExpertInnen in der Landesregierung sollen daher rasch mit der Umsetzung des SPÖ-Vorschlages befasst werden, damit es bei den nächsten Landtagswahlen ein Wahlwerbungskostenlimit gibt.


Es wird daher folgende

Dringliche Anfrage

gestellt:

1. Befürworten Sie eine Beschränkung der Wahlwerbungskosten auf eine Million Euro?

2. Werden Sie dem Landtag bis zur nächsten Sitzung eine Novelle zum Steiermärkischen Parteienförderungs-Verfassungsgesetz vorlegen, um die Wahlwerbungskosten schon für die kommenden Landtagswahlen auf eine Million Euro zu beschränken?


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)