EZ/OZ: 3604/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 12.09.2019, 12:00:01
Geschäftszahl(en): ABT16-106126/2019-17
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Verkauf Betriebsgebäude „Stützpunkt Pack“ Gesamteinnahmen € 49.000,00
Es handelt sich um eine Liegenschaft, welche als Betriebsgebäude des Straßenerhaltungsdienstes Stützpunkt Pack, Pack 127, 8583 Edelschrott, diente und als solches nicht mehr benötigt wird.
Im Konkreten geht es um den beabsichtigten Verkauf der Grundstücke Nr. .168 und 128/6 der EZ 471, KG 63348 Pack im Ausmaß von 5123 m² samt Betriebsgebäude mit einer Fläche von 283 m².
Das Untergeschoß (LKW-Garage 118 m², eine Busgarage 30,84 m², eine Werkstatt 20,54 m² sowie einer WC-Anlage 1,71 m2) - im Gesamtausmaß von 171,59 m² samt den erforderlichen Zu- und Abfahrtsrampen wird noch auf einen Zeitraum von 30 Jahren vom Land Steiermark, Straßenerhaltungsdienst genutzt. Dieses Bestandrecht wurde mit einem Betrag in der Höhe von € 46.000,00 bewertet und ist im Kaufvertrag als Dienstbarkeit grundbücherlich sicherzustellen.
Bewertung und öffentliche Ausschreibung:
In einem ersten Schritt wurde die Liegenschaft von einem Amtssachverständigen in der Höhe von € 94.000,00 bewertet. Der Wert der nicht mehr betriebsnotwendigen Wohnung im Obergeschoß beläuft sich unter Berücksichtigung des Bestandrechtes auf € 48.000,00.
Der Mindestkaufpreis wurde mit € 49.000,00 festgelegt.
Bei der Veräußerung von Liegenschaften ist auf eine Gleichbehandlung aller potentiellen Interessenten zu achten. Diese wird im gegenständlichen Fall durch eine öffentliche Bietersuche gewährleistet.
Es wurde die Liegenschaft auf die Verkaufsplattform des Landes Steiermark gestellt und in zwei Tageszeitungen und einer Wochenzeitung inseriert.
Bei der Anbotsöffnung am 2. September 2019 wurde nur ein Angebot mit einem Preis in der Höhe von € 49.000,00,00 vorgelegt. Da dieses Angebot den Ausschreibungsbedingungen entspricht, handelt es sich dabei im Sinne der Ausschreibung um den Bestbieter.
Die mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Gebühren und Nebenkosten werden von der A16 beglichen. Diese Aufwendungen umfassen die Immobilienertragsteuer, Kosten der Inserate, Kosten für das Bewertungsgutachten, udgl.
Sonstige Bedingungen:
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen (Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr, Rechtsanwalts- bzw. Notarkosten), sind vom Kaufwerber zu tragen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. September 2019.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Verkauf der Liegenschaft EZ 471, KG 63348 Pack an Familie Kienzl, Pack 127, 8583 Edelschrott zu einem Gesamtpreis von € 49.000,00 wird genehmigt.