LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3611/1

Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)

eingebracht am 13.09.2019, 08:28:53


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
Gewalt und „besondere Vorkommnisse“ in steirischen Asylheimen

Aktuelle Zahlen aus Tirol zeigen eindeutig auf, wovor die Freiheitliche Partei immer schon gewarnt hat – importierte Kriminalität unter dem Deckmantel des Asylrechts. Hier handelt es sich um einen Vertuschungsskandal der Sonderklasse unter schwarz-grüner Verantwortung. In dem westlichen Bundesland ist für das Asylwesen bekanntlich eine grüne Landesrätin zuständig. Nun wurde bekannt, dass sich alleine im Zeitraum von Jänner bis Juli 2019 in 80 Einrichtungen des Landes Tirol mehr als 600 gravierende Vorfälle mit 110 Hausverboten zugetragen haben. Ähnliche Zustände sind auch in der Grünen Mark zu befürchten. Die für das Asylwesen zuständige Landesrätin Doris Kampus verweigerte nämlich bisher bei schriftlichen Anfragen jegliche Auskünfte zu Vorfällen in Asylheimen, obwohl dem Land sämtliche Daten aufgrund der Ausgestaltung der Verträge mit den Betreibern vorliegen. Lapidar wird auf das Innenministerium verwiesen, obwohl davon auszugehen ist, dass nicht alle Vorfälle überhaupt angezeigt werden oder strafrechtlich verfolgbar sind.

In mindestens drei schriftlichen Anfragebeantwortungen (EZ/OZ: 2794/2: Fragen 10 bis 12; EZ/OZ: 2890/2: Frage 27; EZ/OZ: 3098/2: Frage 31) verweigerte die zuständige Landesrätin eine Antwort. Gemäß den Verträgen mit den Betreibern der Asylheime sind „besondere Vorkommnisse“ wie etwa Nachbarschaftskonflikte oder Körperverletzungen unverzüglich dem Land – und keiner anderen Stelle – zu melden. Diese Daten liegen also vor, werden jedoch offenbar bewusst unter Verschluss gehalten. So wurde zweimal auf Nachfrage nach „besonderen Vorkommnissen“ auf das Innenministerium verwiesen, wobei nicht davon auszugehen ist, dass die Daten sämtlicher Vorfälle dort zusammenlaufen, insbesondere bei Verzicht auf Anzeigen. Besonders absurd mutete allerdings die jüngste Antwort an. Dort wurde auf eine erneute freiheitliche Nachfrage nach „besonderen Vorkommnissen“ tatsächlich geantwortet, dass „im Referat für Flüchtlingsangelegenheiten […] Daten personenbezogen verarbeitet und gespeichert [werden], so auch die Meldung von Vorkommnissen.“

Offenbar hat Doris Kampus einiges zu verbergen, denn anders sind die teilweise absonderlichen Antworten nicht zu erklären. Grundsätzlich gilt aus freiheitlicher Sicht festzuhalten, dass gewaltbereiten Asylwerbern jedwede Unterstützung zu entziehen ist, sie sind ohne Wenn und Aber abzuschieben. Abgesehen davon hat aufgrund der prekären Sicherheitslage in und rund um Unterkünfte die Bevölkerung ein Recht auf Informationen. Erst am 5. September 2019 berichtete die „Kronen Zeitung“ über eine Gewalttat eines 17-jährigen Asylanten in einer Asylunterkunft. Dieser schlug einem 13-jährigen Mädchen mit einer Glasflasche auf den Kopf. (Quelle: https://www.krone.at/1991094)

Landesrätin Kampus ist aufgefordert, sämtliche Vorfälle in steirischen Asylheimen in ihrer Amtszeit – und zwar noch vor der Landtagswahl – endlich offenzulegen. Parallel und zur Überprüfung wird auch der steirische FPÖ-Spitzenkandidat und Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Amesbauer eine parlamentarische Anfrage an das Innenministerium richten, um alle Straftaten in Asylheimen zu hinterfragen.

 

Es wird folgende

Anfrage

gestellt:

Wie viele Vorfälle – „besondere Vorkommnisse“, Gewalttaten, verbale Konflikte, Nachbarschaftsstreitereien, Verwaltungsübertretungen, strafrechtliche Handlungen usw. – in steirischen Asylheimen sind Ihnen im Zeitraum von 2015 bis 2019 bekannt?


Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ)