EZ/OZ: 1032/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.07.2016, 10:30:02
Geschäftszahl(en): ABT16-126229/2016-44; ABT16 VT-OV.07-1/2013-137
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Regionalverkehr Bus, Bündel Schladming Sommerferienbeginn 08.07.2017 bis zum Bündelende Sommerferienbeginn 08.07.2023; Kosten des Landes: rd. € 3.945.600,00
Ausgangslage:
Mit Regierungssitzungsbeschluss, GZ: ABT16-1539/2015-127 vom 21.05. 2015 wurde die Abteilung 16 beauftragt, gemeinsam mit der Steirischen Verkehrsverbund-GmbH die Leistungsbestellungen für Kraftfahrlinien bei den Verkehrsunternehmungen entsprechend EU-VO 1370/2007 und den im Jahr 2015 erfolgten Novellen von KflG und ÖPNRVG vorzubereiten.
Zusätzlich wurde mit der ÖBB-Postbus GmbH vereinbart, die Pauschalzahlungen für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen gemäß dem Vertrag über Verkehrsdienste (VDV) vom 28.11.2008, zuletzt verlängert am 23.11.2012, stufenweise abzubauen und entsprechend den oben genannten Gesetzen die Verkehrsdienstleistungen durch wettbewerbliche Verfahren neu zu vergeben. Mit der Abschichtung der Pauschalleistungen wird entsprechend der Vereinbarung vom 22.03.2016 in den Linienbündeln Schladming und Thermenland mit Sommerferienbeginn 2017 begonnen. Nach erfolgter Leistungsvergabe an den Bestbieter werden die Zahlungen an die ÖBB-Postbus GmbH entsprechend reduziert.
Auf Basis dieses Auftrages befinden sich die entsprechenden Planungen für die jeweils betroffenen Konzessionsbündel zwischenzeitlich in der Umsetzung. Die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert und allfällige Wünsche abgefragt.
Im Wesentlichen soll das bestehende ÖV-Angebot im Busbereich gleichbelassen werden. Zusätzlich soll eine Mindestbedienung für Siedlungskerne ab 500 Einwohnern gemäß dem Beschluss der Landesverkehrsreferentenkonferenz vom 02.04.2014 sichergestellt werden.
Leistungen:
Im ggstl. Bündel Schladming ist vorgesehen, die bisher von der ÖBB-Postbus GmbH erbrachten Verkehrsdienstleistungen in einem wettbewerblichen Verfahren an den Bestbieter neu zu vergeben. Die Betriebsaufnahme soll mit Sommerferienbeginn 2017 erfolgen. Die Leistungserbringung ist entsprechend der angestrebten Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten aller Verkehrsunternehmungen bis zum Bündelende mit Sommerferienbeginn 2023 vorgesehen.
Kosten und Finanzierung:
Leistungen, die zur optimalen Abwicklung der Fahrgastströme nicht gebrochen werden sollen und daher über die Landesgrenze hinausgehen, sollen in Absprache mit der Salzburger Verkehrsverbund GmbH vom Land Steiermark mitausgeschrieben werden. Für die Leistungen im Bereich des Landes Salzburg ist vorgesehen, dass die Finanzierung vom Salzburger Verkehrsverbund übernommen wird.
Die Kosten für die Verkehrsdienstleistungen im Bundesland Steiermark werden seitens des Landes Steiermark getragen.
Gemäß Grobkostenschätzung der Steirischen Verkehrsverbund GmbH, unter Beachtung der zur erwartenden Einnahmen, belaufen sich die verbleibenden jährlichen Kosten auf rd. € 500.000,00. Unter dem Ansatz von rund 3 % Valorisierung sowie zusätzlich rund 20 % für Unvorhergesehenes betragen die erwarteten Gesamtkosten für den Zeitraum Juli 2017 – Juli 2023 demnach rund € 3.945.600,00.
Finanzierung:
Jahr
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jährliche Kosten für das Land Steiermark in €
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2017
(ab 8.Juli 2017)
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250.000,00
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2018
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515.000,00
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2019
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530.500,00
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2020
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547.500,00
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2021
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564.000,00
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2022
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581.000,00
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2023
(bis 8. Juli 2023)
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300.000,00
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Summe
+ 20% Unvorhergesehenes
Gesamtsumme:
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3.288.000,00
657.600,00
3.945.600,00
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Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.554.600,00 erfolgen in den Jahren 2017 bis 2019 innerhalb der jeweils genehmigten Detailbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).
Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum von 01.01.2020 bis 08.07.2023 ist im Gesamtausmaß von bis zu € 2.391.000,00 im Globalbudgets „Verkehr“ Vorsorge zu treffen. Hinsichtlich des Jahres 2020 insofern, als ein Beschluss über den Landesfinanzrahmen noch aussteht.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 07. Juli 2016.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
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Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.
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Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für das Projekt „Regionalverkehr Bus ab Sommerferienbeginn 2017 im Linienbündel Schladming“ die erforderlichen Finanzierungs- und Verkehrsdiensteverträge bis Sommerferienbeginn 2023 abzuschließen.
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Die Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, wird ermächtigt, für die beschriebene Maßnahme Zahlungen in der Höhe von bis zu € 3.945.600, zu leisten.
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Die Zahlungen des Landes in der Höhe von bis zu € 1.554.600,00 erfolgen in den Jahren 2017 bis 2019 innerhalb der jeweils genehmigten Detailbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlung aus Transfers“ (Konto 1/690204-7420).
Für den darüber hinaus gehenden Zeitraum von 01.01.2020 bis 08.07.2023 ist im Gesamtausmaß von bis zu € 2.391.000,00 im Globalbudgets „Verkehr“ Vorsorge zu treffen. Hinsichtlich des Jahres 2020 insofern, als ein Beschluss über den Landesfinanzrahmen noch aussteht.