EZ/OZ 1557/5
Landtagsbeschluss Nr. 788
37. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 10.04.2018
Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 geändert wird
Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.
Der Beschluss - hinsichtlich § 1 Abs 2 Z 3 - wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und KPÖ) angenommen.
Der Beschluss - hinsichtlich der restlichen §§ - wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne) angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 788
Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:
- Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
- Abteilung 3 - Landesgesetzblatt
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
- Landesamtsdirektion
Graz, am 10.04.2018