LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ 1557/5

Landtagsbeschluss Nr. 788

37. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 10.04.2018

 

Gesetz vom ....., mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 geändert wird

Das beiliegende Gesetz wurde zum Beschluss erhoben.

 

Der Beschluss - hinsichtlich §  1 Abs 2 Z 3 - wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grüne und KPÖ) angenommen.

Der Beschluss - hinsichtlich der restlichen §§  - wurde mehrheitlich (mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne) angenommen.

 

Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.

Landtagsbeschluss Nr. 788

Übermittlung zur weiteren Veranlassung an:

  • Abteilung 3 Verfassung und Inneres FA Verfassungsdienst
  • Abteilung 3 - Landesgesetzblatt

Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:

  • Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
  • Landesamtsdirektion

Graz, am 10.04.2018