LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 8

EZ/OZ 3370/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Betreuung durch Hebammen in der Steiermark verbessern

 

zu:
EZ 3370/1, Betreuung durch Hebammen in der Steiermark verbessern (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 10.09.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit vom 18.06.2019 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 3370/1, abzugeben.

Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:

„Zurzeit werden seitens der FH JOANNEUM GmbH die Kosten für eine Ausweitung der Ausbildungsplätze ermittelt werden. Es gibt Überlegungen, den FH-Studiengang wieder jährlich anzubieten.

Es gibt in der Steiermark ein vielfältiges Angebot für Schwangere bzw. (werdende) Eltern - dieses reicht von schriftlichen Informationen (wie z.B. verschiedene Informationsbroschüren) bis hin zu Beratungs- und Betreuungsangeboten in den verschiedensten Einrichtungen (z.B. Eltern-Kind-Zentren, Elternberatungszentren, andere Familienberatungseinrichtungen oder auch Hebammenzentren). Diese Einrichtungen können auch eine Förderung des Landes erhalten, wenn Sie den jeweiligen Förderrichtlinien entsprechen. Auch seitens des Gesundheitsressorts werden Förderungen für Beratungs- und Betreuungsleistungen für Schwangere und (werdende) Eltern genehmigt, wenn die Maßnahmen den „Förderungsrichtlinien bezüglich Subventionen für Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention" entsprechen. Maßnahmen, die eine Leistung gemäß ASVG sind, werden vom Gesundheitsressort nicht gefördert.

Das Hebammenzentrum Voitsberg wurde im Zuge der Umsetzung des Regionalen Strukturplans Gesundheit, als Ende 2012 die geburtshilflich gynäkologische Abteilung am LKH Voitsberg geschlossen wurde, eingerichtet, um den schwangeren Frauen der Regionen auch weiterhin eine optimale Betreuung und Beratung für alle Fragen rund um die Geburt, während der Schwangerschaft, im Wochenbett und darüber hinaus zu gewährleisten. Dieses Hebammenzentrum wird seitens des Gesundheitsfonds Steiermark gefördert. Leistungen, für die ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch gegeben ist, sind als solche auszuweisen und können nicht im Rahmen der von Seiten des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellten Mittel berücksichtigt werden. Weitere Hebammenzentren sind derzeit nicht geplant.

Für die Bereitstellung und Sicherstellung der Leistungen durch freiberuflich tätige Hebammen im Versicherungsfall der Mutterschaft wurde zwischen dem Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Österreichischen Hebammengremium ein Gesamtvertrag abgeschlossen. Die Tarifverhandlungen finden zwischen diesen Vertragsparteien statt und gelten somit einheitlich in ganz Österreich. Der Abschluss von abweichenden Regelungen - insbesondere von gesonderten Tarifen - ist auf Landesebene daher nicht möglich.

In Bezug auf die Anerkennung von Geburtsvorbereitungskursen als Kassenleistung ist festzuhalten, dass diese nach den Bestimmungen des ASVG nicht vom Versicherungsfall der Mutterschaft umfasst sind und daher auch nicht als Kassenleistung berücksichtigt werden können.“

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Antrag, EZ 3370/1, „Betreuung durch Hebammen in der Steiermark verbessern“, der Abgeordneten der Grünen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
LTAbg. Sandra Krautwaschl