EZ/OZ: 1808/1
Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69 GeoLT)
eingebracht am 30.06.2017, 09:13:08
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Arbeitsrechtliche Verstöße bei Beschäftigung von Betreuungspersonal gemäß § 35a Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz
Immer wieder wird an uns herangetragen, dass Betreuungspersonal in Schulen, in der Nachmittagsbetreuung oder in der Elementarbildung von Trägerorganisationen nicht den arbeitsrechtlichen Vorgaben entsprechend beschäftigt wird. Die Bestimmungen, die verletzt werden, sind mannigfaltig und betreffen z.B. die zu niedrige Einstufung, die Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Arbeitspausen, die über viele Jahre erfolgte widerrechtliche Befristung des Arbeitsverhältnisses (Kettendienstvertrag). Da die Betreuungskosten für die Kinder mit öffentlichen Geldern von Land (60 %) und Gemeinde (40%) getragen werden, wird folgende
Frage
gestellt:
Was werden Sie unternehmen, um zu unterbinden, dass Betreuungspersonal, welches gemäß § 35a Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz in den steirischen Bildungseinrichtungen mit Landesgeldern beschäftigt wird, unter arbeitsrechtswidrigen Bedingungen (zu niedrige Einstufung, Nichteinhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten und Arbeitspausen, über viele Jahre widerrechtliche Befristung des Arbeitsverhältnisses d.h. Kettendienstverträge) arbeiten muss?
Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)