LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1159/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.10.2016, 11:40:03


Geschäftszahl(en): ABT04-26493/2015-28
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Mag. Michael Schickhofer
Beilagen: Nachtragsbudget 2016

Betreff:
Entwurf des Landesfinanzreferenten zum Nachtragsbudget 2016 des Landes und Übermittlung an den Rechnungshof und an den Landesrechnungshof Einbringung in den Landtag Steiermark

I. Hintergrund

Im genehmigten Landesbudget 2016, Landtagsbeschluss Nr. 74 vom 15.12.2015, sind im Bereich Landesrätin Magistra Doris Kampus, Globalbudget Soziales, für die Sozialhilfeverbände im Rahmen der Maßnahmen der Behindertenhilfe EUR 167.655.000,--, für die Maßnahmen im Bereich allgemeinen Sozialhilfe und der bedarfsorientierten Mindestsicherung EUR 49.783.300,-- und für die Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe EUR 68.186.000 budgetiert.

Auf Basis der aktuellen Hochrechnungen und der Buchungslage der Sozialhilfeverbände, ist durch eine steigende Anzahl an Betroffenen im Bereich der Behindertenhilfe und der allgemeinen Sozialhilfe sowie der bedarfsorientierten Mindestsicherung eine Erhöhung der Budgetwerte, für die Sozialhilfeverbände im Rahmen der Maßnahmen der Behindertenhilfe um EUR 10.874.700,-- auf EUR 178.529.700,-- sowie für die Maßnahmen im Bereich allgemeinen Sozialhilfe und der bedarfsorientierten Mindestsicherung um EUR 5.901.200,-- auf EUR 55.684.500,--, notwendig.

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe führt die Implementierung der „JUgendWOhlfahrtNeu“  dazu, dass der budgetierte Betrag um EUR -1.506.200,- auf EUR 66.679.800,-- gesenkt werden kann.

Für die Wohnbeihilfe wurden im Budget 2016 EUR 45.627.400,-- budgetiert. Aufgrund der Steigerung der anspruchsberechtigten WohnbeihilfenbezieherInnen ist auf Basis von Hochrechnungen für das Jahr 2016 eine Erhöhung des für die Wohnbeihilfe veranschlagten Betrages um EUR 5.372.600,-- auf EUR 51.000.000,--vorzunehmen.

Weiters wurden für die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde  in der Steiermark EUR 60.000.000,-- budgetiert. Die noch vorhandenen Mittel reichen zur Bedeckung der in dieses Globalbudget fallenden Kosten für Leistungen der Grundversorgung wie Betreuung, Unterbringung, Krankenversicherung, Verpflegung usw. nicht aus. Um die weitere Versorgung für die sich in der Grundversorgung befindlichen Menschen in der Steiermark im Jahr 2016 sicherstellen zu können, sind zusätzliche Mittel für die Grundversorgung im Globalbudget Soziales in Höhe von EUR 50.000.000,-- notwendig, wodurch sich der Budgetwert auf EUR 110.000.000,-- erhöht. Auf Basis der  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden 60% der ausbezahlten Mittel vom Bund refundiert, d.h. der Anteil  des Bundes steigt auf Grund der zusätzlichen Auszahlungen von EUR 50.000.000,--  von EUR 36.000.000,--  um EUR 30.000.000,-- auf EUR 66.000.000,--. Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten wird die Refundierung durch den Bund voraussichtlich teilweise erst im Jahr 2017 zahlungswirksam werden.

Dadurch kommt es insgesamt zu einer Verschlechterung des Nettoergebnisses des Landes Steiermark in Höhe von EUR 40.642.300,-- und zu einer Verschlechterung des Nettofinanzierungsbedarfes in Höhe von EUR 70.642.300,--

Im genehmigten Landesbudget 2016, Landtagsbeschluss Nr. 74 vom 15.12.2015, sind im Bereich Landesrat Mag. Christopher Drexler, Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement, für die Finanzierung der Sozialhilfeverbände im Aufgabenbereich der stationären Pflege EUR 218.926.200,-- budgetiert. Auf Basis der aktuellen Hochrechnungen der Sozialhilfeverbände, ist durch zu konservativen Kosten Prognosen zum Zeitpunkt der Budgeterstellung, eine  Erhöhung des Ansatzes auf EUR 268.704.100,-- vorzunehmen um die Liquidität der Sozialhilfeverbände sicherzustellen. Damit korrespondierend erhöhen sich auch die diesbezüglichen Rückersätze von budgetierten EUR 88.014.300,-- auf EUR 107.510.200,--. Erhöhungen auf der Auszahlungsseite von EUR 49.777.900,-- stehen Erhöhungen auf der Einzahlungsseite von EUR 19.495.900,-- gegenüber, wodurch sich eine Verschlechterung des Nettoergebnisses sowie des Nettofinanzierungsbedarfes in Höhe von EUR 30.282.000,-- ergibt.

II. Änderung des Landesbudgets 2016 sowie des Landesfinanzrahmens für das Jahr 2016

Die einleitend genannten Maßnahmen überschreiten die im Landesbudget 2016 bestehenden Mittelverwendungen, was Anpassungen des Budget 2016 und des Landesfinanzrahmens erforderlich macht.

Mit der Zurverfügungstellung der unter Punkt I. erläuterten Beträge erhöht sich die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens 2016 im Bereich Landesrätin Mag.a Doris Kampus in Höhe von EUR 452.680.700,-- um EUR 70.642.300,-- auf EUR 523.323.000,--. Die Einzahlungsuntergrenze im Bereich Landesrätin Mag.a Doris Kampus bleibt mit EUR  65.037.900,-- unverändert.

Die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens im Bereich Landesrat Mag. Christopher Drexler erhöht sich von EUR  2.474.512.100,-- um EUR 49.777.900,-- auf EUR 2.524.290.000,--, die Einzahlungsuntergrenze des Landesfinanzrahmens im Bereich Landesrat Mag. Christopher Drexler erhöht von EUR 1.110.612.500,-- um EUR 19.495.900,-- auf EUR  1.130.108.400,--.

Die Auszahlungsobergrenze des Landesfinanzrahmens 2016 Gesamt von EUR 5.762.130.800,-- erhöht sich um EUR 120.420.200,-- auf EUR 5.882.551.000,--. Die Einzahlungsuntergrenze des Landesfinanzrahmens 2016 von EUR 5.065.476.800,-- erhöht sich um EUR 19.495.900,-- auf EUR 5.084.972.700,--. 

Damit verändert sich der Nettofinanzierungssaldo des Landesfinanzrahmens 2016 Gesamt von EUR -696.654.000,-- um EUR -100.924.300 auf EUR -797.578.300,--.

Die im Landesfinanzrahmen vorzunehmenden Änderungen bedingen die nachfolgend dargestellten Veränderungen einzelner Positionen im Ergebnis- und Finanzierungshaushalt jeweils im Gesamtbudget, im Bereichsbudget LR Mag. Christopher Drexler, im Globalbudget Gesundheit und Pflegemanagement, im Bereichsbudget LRin Mag.a Doris Kampus und im Globalbudget Soziales.

 

Veränderungen im Ergebnisbudget:

 

Veränderungen im Finanzierungsbudget:

Die zusätzlichen ergebniswirksamen Erträge von EUR 49.495.900,-- und die zusätzlichen ergebniswirksamen Aufwendungen im Betrag von EUR 120.420.200,-- mit einem Saldo von EUR – 70.924.300,-- wirken sich negativ auf das Nettoergebnis aus.

Die zusätzlichen Einzahlungen von EUR 19.495.900,-- und die zusätzlichen Auszahlungen von EUR 120.420.200,--  verändern im Saldo von EUR – 100.924.300,-- den Nettofinanzierungssaldo von EUR -389.310.400,-- auf EUR -490.234.700,--, das Maastricht-Ergebnis von EUR – 305.833.700,-- auf EUR -406.758.000,-- und den geplanten Schuldenstand von EUR 4.476.157.634,-- auf EUR 4.577.081.934,--. Die Bedeckung erfolgt durch zusätzliche Kreditoperationen im Umfang von EUR 100.924.300,--. Dabei steigen die geplanten Aufnahmen von Finanzschulden von EUR 696.654.000,-- auf EUR 797.578.300,--.

Zu den Auswirkungen auf die Veränderung des Maastricht-Ergebnisses ist anzumerken, dass die flüchtlingsrelevanten Mehrkosten von der EU als temporäre Abweichungen angesehen werden. Deshalb wird im Rahmen des Stabilitätspaktes das zulässige Maastricht-Defizit entsprechend erhöht. Der Herr Bundesminister für Finanzen will dafür den Ländern pauschal 0,1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anrechnen, die Länder aber fordern – zuletzt anlässlich der Landesfinanzreferentenkonferenz in Graz am 27.9.2016 – die Anrechnung der tatsächlichen Mehrkosten.

Auf dieser Basis wurden daher der vorliegende Entwurf des Nachtragsbudget 2016, wobei die ziffernmäßigen, die rechtliche Bindungswirkung betreffenden Änderungen in tabellarischer Form beiliegen und die damit notwendige Änderung des Landesfinanzrahmens sowie eine Regierungsvorlage vorbereitet.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 06. Oktober 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Entwurf der Landesregierung zum Nachtragsbudget des Landes für das Jahr 2016 und die damit einhergehende Änderung des zuletzt beschlossenen Finanzrahmens werden genehmigt.

Die Landesregierung wird ermächtigt, den im Nachtrag zum Finanzierungsbudget 2016 ausgewiesenen zusätzlichen Nettofinanzierungsbedarf von EUR 100.924.300,-- durch neue Darlehensaufnahmen zu bedecken.