TOP 13
EZ/OZ 485/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung
Betreff:
Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz 2010; Zweiter Tätigkeitsbericht 2013/2014
zu:
EZ 485/1, Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz 2010; Zweiter Tätigkeitsbericht 2013/2014 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Bildung" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.01.2016 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 2077, vom 6. Juli 2010, EZ 3669/6 wurde das Gesetz über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG) beschlossen und ist am 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist, dass Frauen gemäß den Intentionen der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, des Vertrags von Lissabon sowie der Richtlinien der Europäischen Union zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und der Gleichbehandlungsgesetze des Bundes und des Landes gefördert und unterstützt werden und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge getragen wird, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.
Zur Schaffung größtmöglicher Transparenz, zur Dokumentation des Umsetzungsstands der Maßnahmen sowie deren Beitrag zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes wurde in § 7 StFFG verankert, dem Landtag Steiermark alle zwei Jahre Bericht zu erstatten.
Der vorliegende „Zweite Tätigkeitsbericht 2013/2014 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz“ wird weiters auch zur Erfassung, Analyse und Erfolgsmessung der frauenförderungs- und gleichstellungsrelevanten Aktivitäten und Prozesse auf strategischer und operativer Ebene herangezogen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Zweiter Tätigkeitsbericht 2013/2014 zum Steiermärkischen Frauenförderungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mag.Dr. Wolfgang Dolesch