EZ/OZ: 630/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.02.2016, 08:04:47
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Abhaltung einer Enquete zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“
Zweifelsohne gibt es in unserer Gesellschaft noch immer evidente Benachteiligungen von Frauen. Das politische Bestreben muss es sein, deren Situation zum Besseren zu verändern, ohne dabei die natürlichen, geschlechtsspezifischen Unterschiede und Charakteristika zu negieren.
Gemäß den Angaben des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Steiermark (ÖGB Steiermark) verdienten Frauen im Jahr 2015 um durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Am größten war die Differenz in den Bezirken Weiz, Bruck-Mürzzuschlag und Graz-Umgebung, am geringsten in der Landeshauptstadt Graz. Die Gründe für die bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind vielfältig:
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Beschäftigung in Niedriglohnberufen
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(un)freiwillig gewählte Teilzeitarbeit
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Probleme beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt nach einer Schwangerschaft
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Benachteiligungen bei einer Erwerbsunterbrechung aufgrund der Betreuung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds uvm.
Die bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen rückten in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus des öffentlichen Interesses. Symbolisch dafür steht der sogenannte „Equal Pay Day“ – jener Tag im Kalenderjahr, ab dem Frauen aufgrund der in cumulo bestehenden Gehaltsunterschiede, sozusagen „unentgeltlich“ arbeiten. Im Jahr 2015 fiel dieser Tag auf den 7. Oktober – somit arbeiten Frauen statistisch gerechnet bis Jahresende 86 Tage „unbezahlt“, österreichweit sind es indes „nur“ 82 Tage. Die Steiermark hinkt somit verglichen mit anderen Bundesländern deutlich hinterher. In den letzten Jahren hat sich die Situation nur geringfügig zum Besseren gewendet – schließlich lag der „Equal Pay Day“ im Jahr 2004 noch am 23. September. Vertreter aller politischen Parteien kritisieren die bestehenden Unzulänglichkeiten und fordern nach dem Motto „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“ effektive Maßnahmen, um die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu schließen.
Dass Frauen oftmals nur in sogenannten Niedriglohnberufen (Friseure, Textilreiniger, Raumpfleger, Glas- und Gebäudereiniger etc.) eine Beschäftigung finden, ist eine statistisch erwiesene Tatsache. Der Ausbildung von Mädchen muss daher seitens der politischen und wirtschaftlichen Verantwortungsträger größeres Augenmerk geschenkt werden. Eine gezielte finanzielle Unterstützung für Frauen und Mädchen bei Weiterbildungsmaßnahmen ist geeignet, diese vermehrt für neue Berufsbilder zu begeistern. Einen wertvollen Beitrag dahingehend leisten die vom Land Steiermark geförderten Zentren für Ausbildungsmanagement (ZAM-Stiftung), die als Schnittstelle zwischen arbeitssuchenden Frauen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen fungieren. Deren Ziel ist es, „bedarfsgerechte Lösungen für ausbildungsinteressierte Frauen und Unternehmen mit Personalbedarf zu entwickeln und gleichzeitig die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt im Auge zu behalten.“
Frauen- und Bildungslandesrätin Ursula Lackner will diesbezüglich auch Mädchen für besser bezahlte Berufsgruppen begeistern und parallel dazu auch die Kinderbetreuung ausbauen: „Wir werden 2017 um 4.000 Kindergarten- und Krippenplätze mehr haben – wir investieren in der Steiermark insgesamt 60 Millionen Euro, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen. Das Zweite ist, dass wir einfach ganz früh beginnen mit der Veränderung von Berufsbildern“, so Lackner gegenüber dem ORF-Steiermark.
Die Berufstätigkeit vieler Eltern, vor allem von Frauen, ist immer wieder von der Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begleitet. Gerade jene Frauen, die sich eine Zeit lang ausschließlich um ihre Kinder kümmern wollen, haben oft mit Hürden beim Wiedereinstieg zu rechnen. Die vom Arbeitsmarktservice hierzu angebotenen Wiedereinstiegskurse, die es Eltern erleichtern sollen, den Anschluss an die Berufswelt nicht zu verlieren, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Diesem müssen freilich noch weitere folgen, um den Status quo zu verbessern. Darüber hinaus braucht es stärkere Anreize, damit auch vermehrt Väter im Bereich der Familienarbeit und der Kindererziehung tätig werden.
Da ein beträchtlicher Anteil von Müttern in den ersten Jahren nach der Geburt ihrer Kinder lieber die Zeit mit ebendiesen verbringen und somit zu Hause bleiben wollen, entscheiden sich viele Frauen bewusst für eine Teilzeitbeschäftigung. Insbesondere deshalb ist auf ein entsprechendes Angebot an qualitätsvollen Teilzeitarbeitsplätzen – auch abseits von Niedriglohnberufen – hinzuwirken. Tatsächlich existiert eine formalrechtliche Gleichstellung, diese greift aber außerhalb des öffentlichen Dienstes nur begrenzt. Um das zu ändern, braucht es vor allem bewusstseinsbildende Maßnahmen – um einem Arbeitgeber näher zu bringen, dass eine mögliche Schwangerschaft kein Unglück ist, weswegen man eine Frau nicht einstellt. Die Koppelung bestimmter Bedingungen bei Förderungsvergaben, die den Wiedereinstieg von Müttern nach einer Schwangerschaft erleichtern, kann hierbei ein Umdenken bei Arbeitgebern erwirken.
Laut der Vorsitzenden der steirischen ÖGB-Frauen, LAbg. Helga Ahrer, arbeitet nahezu jede zweite Steirerin in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis, obwohl nur ein Bruchteil der Betreffenden dies tatsächlich will. Viele Frauen würden demnach ungewollt in eine Teilzeitbeschäftigung gedrängt werden. „Das gibt es tatsächlich. Es werden Frauen angestellt mit 39,5 Stunden oder 39 Stunden 45 Minuten – damit ist es kein Vollzeitarbeitsplatz mit 40 Stunden, und dadurch ist das Jonglieren mit den Stunden möglich“, erklärt die Abgeordnete. Nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in der Steiermark sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit. Vertreter des Landtags, der Landesregierung, der steirischen Sozialpartner (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Industriellenvereinigung), Experten des Arbeitsmarktservices Steiermark (AMS) sowie der ZAM-Stiftung sollen daher im Rahmen einer Enquete die vorhandenen Problemstellungen analysieren und konkrete Lösungsansätze zur Verringerung der Lohnschere von Männern und Frauen ausarbeiten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark hält innerhalb eines Jahres eine Enquete zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“ ab.
Unterschrift(en):
LTAbg. Andrea Michaela Schartel (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)