LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1212/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.10.2016, 09:03:26


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
PendlerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten

Die im Jahr 2016 in Kraft getretene Steuerreform entlastet PendlerInnen mit geringem oder mittlerem Einkommen nur marginal. Pendelt ein Arbeiter/eine Arbeiterin beispielsweise von Voitsberg nach Graz (42 km) und verdient das Einstiegsgehalt der Metallindustrie (1750,03 Euro) und bekommt die große Pendlerpauschale, so beträgt die jährliche Entlastung durch die Steuerreform lediglich 463 Euro im Jahr.

Geht die gleiche Person einer Arbeit an ihrem Wohnort nach und bekommt daher keine Pendlerpauschale, so wird sie hingegen mit 759 Euro jährlich entlastet. Durch die Konstruktion der Pendlerpauschale als Lohnsteuerfreibetrag, werden gerade jene, die ohnehin wenig verdienen und gezwungen sind weit zu pendeln, bestraft. Gleichzeitig haben diese Personen aber auch, die im Rahmen der Steuerreform beschlossenen Verschlechterungen, wie die Mehrwertsteuererhöhungen in einigen Bereichen, zu zahlen.

 


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung möge an die Bundesregierung mit dem Anliegen herantreten, die Pendlerpauschale von einem Lohnsteuerfreibetrag in einen kilometerabhängigen, negativsteuerfähigen Absetzbetrag umzuwandeln, um vor allem einkommensschwächere PendlerInnen zu entlasten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), LTAbg. Dr. Werner Murgg (KPÖ)