EZ/OZ 3650/3
Landtagsbeschluss Nr. 1249
60. Landtagssitzung, XVII. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 19.11.2019
Der Verkauf der Restflächen „Hochbahn Bruck an der Mur“, Grundstück Nr. 852/6, EZ 739, und Grundstück Nr. 877/1 (Teilflächen), KG 60004 Bruck an der Mur an die Gründer- und Dienstleistungszentrum Wirtschaftspark Bruck an der Mur G.m.b.H. in der Höhe von € 1,500.000,00 wird genehmigt.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Die Übereinstimmung der Beschlussausfertigung mit der amtlichen Verhandlungsschrift wird bestätigt.
Landtagsbeschluss Nr. 1249
Übermittlung zur gefälligen Kenntnisnahme an:
- Landesrat Anton Lang
- Landesamtsdirektion
Graz, am 19.11.2019