LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 21

EZ/OZ 428/10

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Klimaschutz durch das Raumordnungsgesetz

 

zu:
EZ 428/1, Massiven Bodenverbrauch stoppen und die Ressource Boden nachhaltig schützen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Den Intentionen der AntragstellerInnen wird schon vom geltenden Raumordnungsgesetz in vielen Bereichen entsprochen. Zusätzliche Möglichkeiten in diesen Bereichen werden durch einzelne Bestimmungen der parallel zu beschließenden Raumordnungs- und auch Baugesetznovelle geschaffen. Wenn die im Unterausschuss Raumplanung diskutierten, aber leider noch nicht fertiggestellten Bestimmungen zur Verbesserungen der Bodenpolitik wie vereinbart am Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode rasch weiter verhandelt werden, wird es zu weitern Umsetzungsmöglichkeiten im Sinn der AntragstellerInnen kommen.

Zu 1.: Fest steht, dass die Raumordnung mit ihren Instrumenten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen und sicheren Flächengestaltung beiträgt. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 (StROG 2010) die Berücksichtigung von Klimaschutzzielen in den Raumordnungszielen gesetzlich verankert hat. Aus raumordnungsrechtlicher Sicht wurde mit der gesetzlichen Anforderung, eine räumliche Schwerpunktsetzung durch die Festlegung von Siedlungsschwerpunkten vorzunehmen und die entsprechenden Entwicklungsreserven vorrangig in den Siedlungsschwerpunkten festzulegen (§ 22 Abs. 5 StROG 2010), eine wesentliche Grundlage zur Reduktion des Bodenverbrauchs geschaffen. § 2 Z. 31 StROG 2010 definiert Siedlungsschwerpunkte als weiterentwickelbare Schwerpunktbereiche der Siedlungsentwicklung, die eine entsprechende Verdichtung, Nutzungsdurchmischung und Versorgung mit öffentlichen Einrichtungen und/oder privatgewerblichen Versorgungseinrichtungen aufweisen. Siedlungsschwerpunkte bündeln die Entwicklung im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit der Ressource Boden, tragen zur Minimierung der Kosten für technische und soziale Infrastruktur bei und begünstigen den Ausbau bzw. die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs. Überdies stellen die sparsame und sorgsame Verwendung der Ressource Boden, die Nutzung von Grundflächen unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauchs sowie die Forderung, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, wesentliche Raumordnungsgrundsätze gemäß § 3 Abs. 1 StROG 2010 dar, die den Rahmen und den Maßstab bilden, an dem alle weiteren Planungsakte auf örtlicher und überörtlicher Ebene zu messen sind. Auch das Raumordnungsziel der Entwicklung einer Siedlungsstruktur von innen nach außen ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen.

Wesentlich ist zunächst eine konsequente Umsetzung der Raumordnungsgrundsätze und -ziele. Im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Verfahren wird darauf besonderes Augenmerk gelegt.

Klare Regelungen betreffend Widmungs- und Nutzungsverbote bzw. -gebote in ausgewiesenen Frisch-  bzw. Kaltlufträumen und -korridoren könnten im Sachprogramm Luft verankert werden. Diesbezüglich wurde bereits im vergangenen Jahr ein Novellierungsvorschlag erarbeitet.

Die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung hat überdies einen Ratgeber „Grüne und blaue Raumplanung“ zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch verstärkten Einsatz von grüner und blauer Infrastruktur in der örtlichen Raumplanung erarbeitet. Mit diesem Ratgeber wurde den Gemeinden eine Handlungsanleitung zur Verfügung gestellt, um Möglichkeiten des Einsatzes grüner und blauer Infrastruktur in der örtlichen Raumplanung aufzuzeigen.

Die Thematik Nachverdichtung ist insbesondere in urbanen Räumen ein wichtiges Thema und wird von den Kommunen im Rahmen ihrer Planungsakte vielfach bereits (oft gegen den Widerstand der GemeindebürgerInnen) umgesetzt. Überdies besteht die Möglichkeit, auf Grundlage der Bebauungsdichteverordnung bei Erfüllung bestimmter Kriterien die vorgegebenen Maximaldichten zu überschreiten.

Eine Revitalisierung von Leerständen kann vorrangig nur durch Förderungen forciert werden. Eine konsequente Baulandmobilisierung kann jedoch die Innenentwicklung und somit indirekt auch die Revitalisierung von Leerständen unterstützen.

Zu 2.: Aus fachlicher Sicht (Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung) bestehen keine Bedenken, die Bodencharta 2014 zu unterzeichnen.

Zu 3.: Es wäre durchaus denkbar, die Zielsetzungen der Bodencharta und sonstige Aspekte in einem österreichweiten Bodenschutzprogramm als Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zu verankern. Da es sich dabei um eine Querschnittsmaterie handelt, stellt sich allerdings die Frage der Federführung. Inwieweit in den anderen Bundesländern diesbezüglich eine Bereitschaft besteht, kann nicht abgeschätzt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Umweltausschusses zum Antrag EZ 428/1 betreffend "Massiven Bodenverbrauch stoppen und die Ressource Boden nachhaltig schützen" wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Obmann:
LTAbg. Mag.(FH) Stefan Hofer