LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3127/1
Zurückgezogen

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Zusammenlegung der Landtagswahl mit den Gemeinderatswahlen

Derzeit vergeht in der Steiermark kaum eine Woche, in der nicht Spekulationen hinsichtlich der Wahl des Landtages Steiermark kursieren, die planmäßig im zweiten Quartal 2020 stattfinden soll. So berichtete die „Kleine Zeitung“ am 20. Januar dieses Jahres, dass der Urnengang nun schneller kommen könnte als gedacht. Im Umfeld der Regierungsparteien werde an einen Tausch der Termine der Landtagswahl mit den Gemeinderatswahlen gedacht. Das würde bedeuten, dass die Wahl zum Steiermärkischen Landtag schon im Januar nächsten Jahres abgehalten wird und im Gegenzug die Gemeinderatswahlen erst Ende April bzw. im Mai folgen. Damit möchte man einen Wahltermin zu Pfingsten vermeiden. Ob dies tatsächlich die beste Lösung darstellt, darf bezweifelt werden (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5565530/Neue-Plaene_Wird-der-Landtag-schon-im-Jaenner-2020-gewaehlt).

Schließlich sind Aufwand sowie die Kosten, die im Zuge von Wahlen anfallen, durchwegs nicht gering. So entsteht nicht nur im Vorfeld des Wahlganges, beispielsweise durch die Aussendung von Wahlinformationen oder Briefwahlkarten, sondern auch im Rahmen eines vorgezogenen Wahltages, am Wahltag selbst oder im Zuge der Auszählung ein erheblicher Personalaufwand. § 109 der Steiermärkischen Landtags-Wahlordnung (LTWO 2004) regelt, dass die Kosten zur Durchführung einer Wahl grundsätzlich von den Gemeinden zu tragen sind. Diesen steht als Ausgleich eine Pauschalentschädigung pro Wahlberechtigtem zu, den das Land zu entrichten hat.

Die Nationalrats-Wahlordnung 1992 regelt die gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen, demnach eine Zusammenlegung mit einer anderen allgemeinen Wahl generell zulässig ist. Die kongruente Bestimmung zur gemeinsamen Durchführung von Landtagswahlen mit den Wahlen zum Nationalrat findet sich im § 104 LTWO, welche jedoch nur eine gemeinsame Abhaltung mit Nationalratswahlen ermöglicht. Es sollte daher in der Steiermark eine gemeinsame Durchführung von Landtagswahlen mit denen zum Gemeinderat ermöglicht werden, wie dies beispielsweise die oberösterreichische Rechtsordnung vorsieht. Sofern es dazu einer Gesetzesänderung bedarf, so sind insbesondere Gedanken, Anregungen sowie Vorschläge über dementsprechende künftige rechtliche Bestimmungen oder eine notwendige Änderung der Rechtsordnung außerordentlich legitim. Die Feststellung von Beamtenebene, dass in der Steiermark die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Durchführung von Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht gegeben sind soll Anlass dafür geben, diese entsprechend zu entwerfen. Allein der Landtag hat als legislative Körperschaft die Kompetenz, Gesetzte zu schaffen, die in Folge auf Beamtenebene umzusetzen sind.

Durch eine Zusammenlegung beider Wahltermine, die insbesondere zeitlich äußerst knapp beieinanderliegen, könnten somit nicht nur der personelle und bürokratische Aufwand reduziert, sondern auch Ressourcen sowie Kosten eingespart werden. Zudem würde sicher auch die Bevölkerung einen dadurch kürzer geführten Wahlkampf bevorzugen. In Hinblick auf die kommenden Landtags- sowie Gemeinderatswahlen ist daher eine Zusammenlegung auf einen Wahltermin anzustreben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag spricht sich aus Gründen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit für eine Zusammenlegung der kommenden Landtags- und Gemeinderatswahlen am selben Tag aus und erarbeitet zu diesem Zwecke eine Novellierung der einschlägigen Bestimmungen, die so rasch als möglich einer Beschlussfassung zuzuführen sind.


Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann (FPÖ), LTAbg. Christian Cramer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Erich Hafner (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Anton Kogler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ), LTAbg. Arnd Meißl (FPÖ), LTAbg. Liane Moitzi (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing. Hedwig Staller (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Günter Wagner (FPÖ)