LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1119/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.09.2016, 14:47:39


Geschäftszahl(en): ABT09-3647/2013-89
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft
Regierungsmitglied(er): LTAbg. Mag. Christian Buchmann (ÖVP)
Beilagen: Kulturförderungsbericht 2015

Betreff:
Kulturförderungsbericht 2015

Mit 7. Februar 2013 trat die Novellierung des Gesetzes vom 24. Mai 2005 über die Förderung der Kultur und der Kunst in der Steiermark (Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005) in Kraft. Das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F. normiert in § 14, dass die Landesregierung dem Landtag Steiermark jährlich bis Ende September des Folgejahres einen Kulturbericht vorzulegen hat. Alle Maßnahmen der steirischen Kultur- und Kunstförderung sind darin in ihrer Gesamtheit und in ihrem Zusammenhang darzustellen. Aus diesem Grund wird nunmehr der Kulturförderungsbericht für das Jahr 2015 vorgelegt.

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2016.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der beiliegende Bericht über die Förderungen im Kulturbereich für das Jahr 2015 wird gemäß § 14 des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. zur Kenntnis genommen.