TOP 28
EZ/OZ 1829/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Wirtschaft
Betreff:
Wahlfreiheit der Gastronomen und Bürger hinsichtlich des Rauchverbotes sicherstellen
zu:
EZ 1829/1, Wahlfreiheit der Gastronomen und Bürger hinsichtlich des Rauchverbotes sicherstellen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 09.01.2018 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft vom 12.09.2017 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1829/1, betreffend „Wahlfreiheit der Gastronomen und Bürger hinsichtlich des Rauchverbotes sicherstellen“, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
„Grundsätzlich darf zum gegenständlichen Antrag festgehalten werden, dass es sich beim Tabakgesetz um eine Angelegenheit der Bundesgesetzgebung handelt, für welche dem Tourismusressort des Landes keine Zuständigkeit zukommt.
Ein praktisch absolutes Rauchverbot in der Gastronomie wurde bereits in fast ganz Europa umgesetzt und ist nunmehr auch in Österreich klar geregelt.
Inhaltlich betrachtet vertritt das Tourismusressort die Meinung, dass eine neuerliche Änderung des gegenständlichen Gesetzes unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte betrachtet werden muss. Einerseits mussten Betriebe, die sich an Vorgaben gehalten und ihre Betriebsstätten umgebaut haben, teils enorme Kosten aufgrund eines Gesetzes tragen, welches bald darauf wieder abgeändert wurde. Eine neuerliche Novellierung wäre daher einerseits aus Gründen der Rechtssicherheit zu beachten, andererseits ist auch das Argument des Gesundheits- und Arbeitnehmerschutzes zu berücksichtigen.
Hierbei geht es nicht nur um den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um die Senkung von volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten auf Grund von berufsbedingten Erkrankungen.
Aus der Sicht des Tourismusressorts ist daher eine umfassende Interessensabwägung durchzuführen, wobei dem Schutz der Gesundheit und den Aspekten der Rechtssicherheit größtes Gewicht beigemessen werden sollte.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zum Antrag, EZ 1829/1, „Wahlfreiheit der Gastronomen und Bürger hinsichtlich des Rauchverbotes sicherstellen“, der Abgeordneten der FPÖ wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Manuela Khom