EZ/OZ: 1787/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.06.2017, 12:30:01
Geschäftszahl(en): ABT16-12177/2017-106
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang
Betreff:
Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2“ Entschädigung für Grundeinlöse Gesamtausgaben € 607.159,00
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Regierungsbeschluss vom 20.03.2014 (GZ: ABT-600/2014-39) die Abteilung 16 ermächtigt die ausständigen Planungsarbeiten für Teil 2 dieses Straßenbauvorhabens zu beauftragen.
Weiter wurde die Abteilung 16 unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften ermächtigt, die erforderlichen Planungsaufträge für diesen Teilabschnitt zu vergeben.
Mit Regierungsbeschluss vom 13.06.2017 (GZ: ABT16-11547-36) hat die Steiermärkische Landesregierung die Umsetzung des gegenständlichen Projekts „OUF – Preding – Weiz; Teile 2 und 3a“, die Durchführung der dafür notwendigen Grundeinlösen genehmigt und eine entsprechende Regierungsvorlage beschlossen.
Im Zuge der vergebenen und durchgeführten Planungsarbeiten ergibt sich aufgrund der notwendigen Leitungsverlegungen und der Errichtung des Gleisprovisoriums für die Umsetzung des geplanten Bauprojektes die Notwendigkeit neben den für den eigentlichen Trassenverlauf notwendigen Grundstücken weitere einzulösen.
Als eine Maßnahme ist die dauernde Einlöse von Grundflächen erforderlich, u.a. von der Liegenschaft EZ 322 der KG 68231 Krottendorf der Eigentümerin: Hermine Pieber, I. Viertel 34, 8171 St. Kathrein am Offenegg. Bei dieser Einlöse handelt es sich um eine vorgezogene Maßnahme, die in wesentlichen Teilen für die Baufeldfreimachung notwendig ist. Dabei werden die Grundstücke in der KG Krottendorf und ein Überlandgrundstück in der KG Weiz unabdingbar für die umfangreichen Leitungsumlegungen und das Gleisprovisorium benötigt.
Aufgrund der Bewertung des beigezogenen Sachverständigen für Liegenschaftsbewertung HR DI Friedrich Bauer konnte mit der Liegenschaftseigentümerin unter Berücksichtigung sämtlicher Nebenentschädigungen eine Gesamtentschädigung von € 607.159,00 vereinbart werden.
Die Gesamtentschädigung setzt sich wie folgt zusammen:
PLAN GB KG NAME EZ GNR BA WI m² ART* €/m² WERT
* DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche: Straße/Nebenanlage VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche FLG = Flächengewinn
10 68231 68266 Weiz 322 925 LN 01 527 DBS 49,00 25.823,--
11 68231 68266 Weiz 322 926/3 LN 01 119 DBS 49,00 5.831,--
12 68231 68266 Weiz 322 927/1 LN 01 433 DBS 49,00 21.217,--
13 68231 68266 Weiz 322 932/2 LN 01 998 DBS 49,00 48.902,--
202 68231 68231 Krottendorf 322 599/3 LN 01 15 DBS 49,00 735,--
für Unterflurtrasse und Leitungskanal
203 68231 68231 Krottendorf 322 99/12 LN 01 193 DBS 49,00 9.457,--
204 68231 68231 Krottendorf 322 599/5 LN 01 270 DBS 49,00 13.230,--
für Unterflurtrasse und Leitungskanal
410 68231 68266 Weiz 322 925 LN 01 1570 DBS 49,00 76.930,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
411 68231 68266 Weiz 322 926/3 LN 01 275 DBS 49,00 13.475,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
412 68231 68266 Weiz 322 927/1 LN 01 479 DBS 49,00 23.471,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
413 68231 68266 Weiz 322 932/2 LN 01 1429 DBS 49,00 70.021,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
501 68231 68231 Krottendorf 322 604 LN 01 606 DBS 49,00 29.694,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
502 68231 68231 Krottendorf 322 599/3 LN 01 1165 DBS 49,00 57.085,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
503 68231 68231 Krottendorf 322 599/12 LN 01 703 DBS 49,00 34.447,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
504 68231 68231 Krottendorf 322 599/5 LN 01 3045 DBS 49,00 149.205,--
Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung
610 68231 68266 Weiz 322 925 LN 01 466 DBS 49,00 22.834,--
für Unterflurtrasse und Leitungskanal
611 68231 68266 Weiz 322 926/3 LN 01 27 DBS 49,00 1.323,--
für Unterflurtrasse und Leitungskanal
612 68231 68266 Weiz 322 927/1 LN 01 71 DBS 49,00 3.479,--
für Unterflurtrasse und Leitungskanal
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2017.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Grundeinlösung von Teilen der Liegenschaft EZ 322 KG 68231 für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2” wird gemäß den im Amtsvortrag dargestellten Konditionen in der Höhe von € 607.159,00 genehmigt.