LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1787/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 22.06.2017, 12:30:01


Geschäftszahl(en): ABT16-12177/2017-106
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landesrat Anton Lang

Betreff:
Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2“ Entschädigung für Grundeinlöse Gesamtausgaben € 607.159,00

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Regierungsbeschluss vom 20.03.2014 (GZ: ABT-600/2014-39) die Abteilung 16 ermächtigt die ausständigen Planungsarbeiten für Teil 2 dieses Straßenbauvorhabens zu beauftragen. 

Weiter wurde die Abteilung 16 unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften ermächtigt, die erforderlichen Planungsaufträge für diesen Teilabschnitt zu vergeben.

Mit Regierungsbeschluss vom 13.06.2017 (GZ: ABT16-11547-36) hat die Steiermärkische Landesregierung die Umsetzung des gegenständlichen Projekts „OUF – Preding – Weiz; Teile 2 und 3a“, die Durchführung der dafür notwendigen Grundeinlösen genehmigt und eine entsprechende Regierungsvorlage beschlossen.

Im Zuge der vergebenen und durchgeführten Planungsarbeiten ergibt sich aufgrund der notwendigen Leitungsverlegungen und der Errichtung des Gleisprovisoriums für die Umsetzung des geplanten Bauprojektes die Notwendigkeit neben den für den eigentlichen Trassenverlauf notwendigen Grundstücken weitere einzulösen.

Als eine Maßnahme ist die dauernde Einlöse von Grundflächen erforderlich, u.a. von der Liegenschaft EZ 322 der KG 68231 Krottendorf der Eigentümerin: Hermine Pieber, I. Viertel 34, 8171 St. Kathrein am Offenegg. Bei dieser Einlöse handelt es sich um eine vorgezogene Maßnahme, die in wesentlichen Teilen für die Baufeldfreimachung notwendig ist. Dabei werden die Grundstücke in der KG Krottendorf und ein Überlandgrundstück in der KG Weiz unabdingbar für die umfangreichen Leitungsumlegungen und das Gleisprovisorium benötigt.

Aufgrund der Bewertung des beigezogenen Sachverständigen für Liegenschaftsbewertung HR DI Friedrich Bauer konnte mit der Liegenschaftseigentümerin unter Berücksichtigung sämtlicher Nebenentschädigungen eine Gesamtentschädigung von € 607.159,00 vereinbart werden.

Die Gesamtentschädigung setzt sich wie folgt zusammen:

 

PLAN   GB       KG             NAME     EZ           GNR          BA           WI    m²        ART*        €/m²          WERT

*   DBS/DBN = dauernd beanspruchte Fläche:  Straße/Nebenanlage   VBF = vorübergehend beanspruchte Fläche     FLG = Flächengewinn

10         68231  68266        Weiz      322           925             LN            01    527        DBS           49,00         25.823,--

 

11         68231  68266        Weiz     322            926/3         LN             01    119        DBS           49,00           5.831,--

 

12         68231  68266        Weiz     322            927/1         LN             01    433        DBS           49,00         21.217,--

 

13         68231  68266        Weiz     322            932/2         LN             01    998        DBS           49,00         48.902,--

 

202       68231  68231        Krottendorf     322  599/3         LN             01       15        DBS           49,00              735,--

für Unterflurtrasse und Leitungskanal

203       68231  68231        Krottendorf     322  99/12       LN               01    193        DBS           49,00           9.457,--

 

204       68231  68231        Krottendorf     322  599/5         LN             01    270        DBS           49,00         13.230,--

für Unterflurtrasse und Leitungskanal

410       68231  68266        Weiz     322            925             LN            01  1570        DBS           49,00         76.930,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

411       68231  68266        Weiz      322            926/3         LN            01    275        DBS           49,00         13.475,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

412       68231  68266        Weiz     322             927/1         LN            01    479        DBS           49,00         23.471,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

413       68231  68266        Weiz     322             932/2         LN            01  1429        DBS           49,00         70.021,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

501       68231  68231        Krottendorf     322   604             LN           01    606        DBS           49,00         29.694,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

502       68231  68231        Krottendorf     322   599/3         LN            01  1165        DBS           49,00         57.085,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

503       68231  68231        Krottendorf     322   599/12       LN            01    703        DBS           49,00         34.447,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

504       68231  68231        Krottendorf     322   599/5         LN            01  3045        DBS           49,00      149.205,--

Restgrundeinlöse in Folge mehrjähriger Inanspruchnahme und nicht mehr wertmäßiger Nutzung

610       68231  68266        Weiz     322             925             LN           01    466        DBS           49,00         22.834,--

für Unterflurtrasse und Leitungskanal

611       68231  68266        Weiz     322             926/3         LN            01       27        DBS           49,00           1.323,--

für Unterflurtrasse und Leitungskanal

612       68231  68266        Weiz     322             927/1         LN            01       71        DBS           49,00           3.479,--

für Unterflurtrasse und Leitungskanal

 

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2017.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Grundeinlösung von Teilen der Liegenschaft EZ 322 KG 68231 für das Bauvorhaben der Landesstraße Nr. B064, Rechberg Straße, Abschnitt: „OUF Preding - Weiz, Teil 2” wird gemäß den im Amtsvortrag dargestellten Konditionen in der Höhe von € 607.159,00 genehmigt.