EZ/OZ: 2582/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.07.2018, 15:00:02
Geschäftszahl(en): ABT06GD-38678/2017-48; ABT05-616/2017-404
Zuständiger Ausschuss: Bildung
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner, Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Sacheinlagevertrag, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3
Betreff:
Bildungshaus Retzhof Errichtung und Gründung einer GmbH
Mit Regierungssitzungsbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 05.07.2018 wurde die Errichtung und Gründung einer Bildungshaus Retzhof GmbH mit folgenden wesentlichen Eckpunkten genehmigt:
Die Aufgaben und Leistungen der zu gründenden Bildungshaus Retzhof GmbH ergeben sich aus den bisherigen Tätigkeitsfeldern des Bildungshauses Schloss Retzhof als nachgeordnete Dienststelle der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft und umfassen die Konzeption und das Umsetzen von Angeboten im Bereich des lebenslangen Lernens im In- und Outdoorbereich, die Vermietung von Seminarinfrastruktur und Veranstaltungsräumen für BildungsanbieterInnen, die Beherbergung und Verpflegung von SeminarteilnehmerInnen und Gästen des Bildungshauses sowie das Einbringen von Fachwissen zum Thema Erwachsenenbildung in der Steiermark auf Basis der in der „LLL-Strategie 2022“ (Strategische Ausrichtung und Entwicklungsperspektiven der Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens in der Steiermark) des Landes Steiermark formulierten Zielsetzungen.
Mit der Änderung der Organisationsform soll eine flexiblere und sowohl in pädagogischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht den Anforderungen an einen modernen Bildungs- und Beherbergungsbetrieb entsprechende Führung des Retzhofes ermöglicht werden.
- Ausgliederung – GmbH-Gründung
Die oben dargestellten Aufgaben des Bildungshauses Retzhof sollen der zu gründenden Bildungshaus Retzhof GmbH vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung übertragen werden. Gleichermaßen wird, unter Anwendung des Art 34 Budgetbegleitgesetz 2001 i.d.g.F., der Betrieb des Bildungshauses Retzhof – nicht die Liegenschaft und die Gebäude – in Form einer Sacheinlage übertragen und damit der Betrieb gewerblicher Art „Bildungshaus Retzhof“ für die Ausgliederung in eine eigens gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die „Bildungshaus Retzhof GmbH“ eingebracht. Die Einbringung des Betriebes Bildungshaus Retzhof soll mit Einbringungsstichtag 31.12.2017 erfolgen. Die Vermögensübertragung findet in Form einer unentgeltlichen Sacheinlage statt und umfasst alle in der Einbringungsbilanz zum Einbringungsstichtag 31.12.2017 ausgewiesenen Aktiva und Passiva unter Berücksichtigung der diesbezüglich im Zeitraum ab Einbringungsstichtag eingetretenen Bestandsveränderungen, die aus den zum Rechnungswesen gehörigen Aufzeichnungen ersichtlich sind. Übertragen werden auch die in der Einbringungsbilanz zum 31.12.2017 mangels Anschaffungswerten oder Bilanzierungsfähigkeit nicht aufscheinenden Rechte und Verbindlichkeiten des Betriebs Bildungshaus Retzhof die ausschließlich diesem zuzuordnen sind (Liste der zu übernehmenden Rechts- und Vertragsverhältnisse, soweit diese übertragbar sind).
Mit der Ausgliederung bleiben sowohl die Liegenschaft als auch die sich darauf befindlichen Gebäude (Schloss Retzhof, zwei Gästehäuser) weiterhin zu 100% im Eigentum der LIG und auch das bestehende Mietverhältnis zwischen der LIG und dem Land Steiermark bleibt unberührt.
Die Beteiligungsverwaltung der 100%-Beteiligung an der Bildungshaus Retzhof GmbH wird von der Landesregierung, d.h. mit ihrem Geschäftsapparat Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft, ausgeübt werden.
Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft erfolgt durch das Land Steiermark als 100% Eigentümer. Das Stammkapital soll € 35.000,00 betragen. Die restlichen für den Betrieb des Bildungshauses Retzhof erforderlichen Mittel sollen nicht über das Stammkapital, sondern durch eine Ergebnisabführungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der zu gründenden Bildungshaus Retzhof GmbH und dem Land Steiermark bereitgestellt werden.
Unter Bezugnahme auf das Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG) Art 20 Z 3, wird dem Landtag Steiermark der Sacheinlagevertrag zur Genehmigung der Vermögensübertragung an die Bildungshaus Retzhof GmbH zur Genehmigung vorgelegt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 05. Juli 2018.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
- Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung über die Errichtung und Gründung der Bildungshaus Retzhof GmbH wird zur Kenntnis genommen.
- Die Übertragung von Landesvermögen laut Sacheinlagevertrag an die Bildungshaus Retzhof GmbH wird genehmigt.