TOP 40
EZ/OZ 3685/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011
zu:
EZ 3685/1, Genehmigung der Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemäß Förderungsrichtlinien 2011 (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.11.2019 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Das Fördersystem für Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurde im Zuge der Erstellung der Doppelbudgets 2011/2012 grundsätzlich neu geregelt. Dabei wurde auch festgelegt, dass für Förderungsansuchen ab dem 01.05.2011 die Bereitstellung der Landesförderung in Raten (Finanzierungsbeiträge) auf eine Dauer von bis zu 10 Jahren erfolgen soll.
Weiters wurde vereinbart, die Förderungszusagen so zu begrenzen, dass der Förderungsbetrag die jeweils im Budget zur Verfügung gestellten Mittel nicht übersteigt.
Dazu wurden mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22.06.2011 die Förderungsrichtlinien Wasserversorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung im Bundesland Steiermark) und die Förderungsrichtlinien Abwasserentsorgung (Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark) beschlossen. Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 07.07.2016 wurden die aktualisierten Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft beschlossen.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit vor Erstellung der Förderungsverträge die Finanzierung auf die gesamte Laufzeit der Förderung zu sichern und einen Beschluss des Landtages Steiermark zu erwirken.
Insgesamt soll das jährliche Budgeterfordernis für alle Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (abgesehen von außerordentlichen Sonderdotierungen) das Gesamtausmaß von € 10,0 Mio. nicht überschreiten, wobei mit dem Budget 2019 und 2020 eine Reduktion auf rd. € 8,0 Mio. vorgesehen ist.
Der nun zur Beschlussfassung vorgelegte Fördermittelbedarf für Projekte, die vom 01.11.2018 bis 30.09.2019 eingereicht wurden, stellt sich folgendermaßen dar:
Wasserversorgung – Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 53 kommunale Bauvorhaben, 27 Leitungsinformationssysteme (LIS)
Investitionsvolumen (kommunal und LIS) rd. € 23.080.000,-
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt: rd. € 2.000.000,-
Abwasserentsorgung – Gemeinden und Wasserverbände:
Anzahl: 49 kommunale Bauvorhaben, 28 Leitungsinformationssysteme (LIS)
Investitionsvolumen (kommunal und LIS) rd. € 15.207.000,-
Voraussichtlicher Fördermittelbedarf Gesamt: rd. € 1.400.000,-
Daraus ergibt sich für die oben angeführten Förderungsansuchen ein derzeit ermittelbarer Fördermittelbedarf von insgesamt € 3.400.000,- für kommunale Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsmaßnahmen.
Die Finanzierung für die Jahre 2019 und 2020 erfolgt jeweils im Ausmaß von € 425.000,- erfolgt aus dem Budget 2019. Die Finanzierung für die Jahre 2021 bis 2026 im Ausmaß von € 2.550.000,- verteilt sich auf die nachfolgenden Jahre wie folgt:
Wasserversorgung (Konto 1/620115-7355, Konto 1/620125-7770)
2021 € 250.000,00
2022 € 250.000,00
2023 € 250.000,00
2024 € 250.000,00
2025 € 250.000,00
2026 € 250.000,00
Abwasserentsorgung (Konto 1/621115-7355, Konto 1/621135-7770)
2021 € 175.000,00
2022 € 175.000,00
2023 € 175.000,00
2024 € 175.000,00
2025 € 175.000,00
2026 € 175.000,00
Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Förderung von Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für Projekte, die vom 01.11.2018 bis 30.09.2019 eingereicht wurden, im Ausmaß von € 1.500.000,00 für Maßnahmen der Wasserversorgung sowie € 1.050.000,- für Maßnahmen der Abwasserentsorgung zu Lasten der Budgets von 2021 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
Der Obfraustellvertreter
LTAbg. Armin Forstner, MPA