LANDTAG STEIERMARK
XVII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1600/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 25.04.2017, 11:08:26


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus

Betreff:
FachsozialhelferInnen

"Vor knapp 10 Jahren erarbeitete eine europäische Projektpartnerschaft ein integratives Ausbildungskonzept für die berufliche Qualifizierung von Menschen mit Lernschwierigkeiten für den Sozialbereich. Diese Berufsausbildung zur Fachsozialarbeiterin bzw. zum Fachsozialarbeiter wurde seit 2008 vom engagierten Lehrkörper des Ausbildungszentrums für Sozialberufe der Caritas Steiermark umgesetzt. Mit dieser Berufsausbildung wurde erstmals der Weg für den Berufseinstieg von Menschen mit Lernschwierigkeiten im Sozialbereich ermöglicht. Gemeinsam mit fünf internationalen Projektpartnerinnen entwickelte die Lebenshilfe die für die berufliche Integration erforderlichen Unterstützungssysteme." (Aus der Broschüre "Integrative Behindertenbetreuung IBB")

Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung fordert ganz klar die Einbindung von Menschen mit Behinderung in die Entscheidungsprozesse. Aus dieser Vorgabe lässt sich ableiten, dass jede Form der Selbstermächtigung von Menschen mit Behinderung zu fördern ist. Das Gefälle zwischen jenen, die gestalten und entscheiden und jenen, die davon betroffen sind, steht einer gelungenen Partizipation im Wege. Menschen mit Lernschwierigkeiten in die Rolle von Betreuungspersonen zu versetzen, erfordert eine fundierte Ausbildung, lukriert jedoch auch einen speziellen Zugewinn an Wissen und Erfahrung über die Lebenssituation und die damit verbundenen Schwierigkeiten von Betroffenen.

Das steirische Ausbildungsprojekt wurde auf der Basis positiver Signale der Landesregierung aufgebaut und das Berufsbild der FachsozialhelferInnen im Steiermärkischen Behindertengesetz verankert. Das BHG 2014 hat v.a. im Bereich der beruflichen Inklusion gravierende Veränderungen gebracht. Bestehende Maßnahmen wie berufliche Eingliederung und Lohnkostenzuschüsse wurden gestrichen. Eine neue Leistungsart "Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt" wurde entwickelt.

2009 begann die Caritas mit der Ausbildung der ersten vier Personen. Es war geplant, dass die AbsolventInnen dieser Ausbildung im Sinne "Menschen mit Beeinträchtigungen für Menschen mit Beeinträchtigungen" in Tagesförderstätten, Werkstätten und Wohnhäusern einsetzen werden können. Der Aufgabenbereich sollte Tätigkeiten wie Unterstützung von FachsozialbetreuerInnen, Unterstützung von KlientInnen unter Aufsicht eines/einer FachsozialbetreuerIn, Unterstützung von KlientInnen im Alltag bei Tätigkeiten umfassen.

Von den Personen, die die Ausbildung gemacht haben, haben bisher nur vier Personen eine Arbeit gefunden. Es kann aber nicht sein, dass viel Geld für Planung und Durchführung eines sehr guten Projektes ausgegeben wird, bei dem es dann nicht mal möglich ist, zumindest einige freie Stellen pro Jahr zu schaffen. Voraussetzung dafür ist auch eine Novellierung des Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetzes, um die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Im Zuge dieser Novellierung könnte die geplante Ausbildung zur „Akademischen PeerberaterIn“ ebenfalls verankert werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. mit allen AkteurInnen an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, um den Berufseinstieg für AbsolventInnen der Ausbildung zu FachsozialhelferInnen in einem größeren Umfang als bisher zu ermöglichen, sowie 
  2. eine Novelle zum Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz – StSBBG im Landtag einzubringen, um die Berufe "Fach-SozialhelferIn" und "Akademische/r PeerberaterIn" aufzunehmen.

 


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)